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Autor Thema: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)  (Gelesen 102879 mal)

Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #45 am: 28. Okt 2007, 00:14 Uhr »
Hallo Sven,

Zitat
Es hat schon immer, auch vor dem Gericht und GEsetz "nichtmedizinische" Therapeuten gegeben... und wird es auch weiterhin.

ich lerne ja gern dazu. Dann nenne uns doch bitte mal ein Gesetz, das nicht-heilkundliche "Therapeuten" ohne staatliche Ausbildung/Prüfung (die dann trotzdem als "Therapeuten" bezeichnet werden) legitimiert. Nur 1 klitzekleines Gesetzchen. Das würde mich wirklich sehr interessieren.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Barbara

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #46 am: 28. Okt 2007, 08:42 Uhr »
Guten Morgen Sven,

Ist es nicht irreführende mich als "Traumreise- oder Entspannungstrainer oder wie auch immer" zu präsetieren, um dann doch hinter der vorgehaltender Hand mit Hypnose zu arbeiten, als wahrheitsgemäß zu beschreiben das man Hypnose anwendet, jedoch nicht im Bereich der Heilerlaubnis?!?!

wo steht geschrieben, dass du dich nicht als Hypnotiseur präsentieren sollst? Es geht doch hier um den Begriff "Therapeut" und dass ausschl. Heilberechtigte sich so nennen dürfen.

Und meinetwegen kannst du dich überall, ausser hier in diesem Forum, als Hypnosetherapeut präsentieren. Die evtl. Konsequenzen daraus trägt jeder für sich alleine. :)

Lieben Gruß
Barbara

Offline Tom

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #47 am: 28. Okt 2007, 08:49 Uhr »
Hallo,
ich wies ja schon darauf hin, daß ich folgendes eigentlich sehr unpassend finde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie

Alleine, wie oft das Heilen in diesem Text vorkommt. Bei mir in der Einrichtung arbeiten etliche offizielle Ergotherapeuten(Innen). Ich habe großen Respekt vor deren Arbeit. Ich habe großen Respekt vor diesen Menschen, rein persönlich.

Aber meines Wissens trägt keiner von Ihnen auch nur irgendwie rechtlich eine Art von Heilerlaubnis.

Grüße,
Tom.



Offline RalfGabler

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #48 am: 28. Okt 2007, 10:26 Uhr »
Hallo Tom,

Ergos dürfen schon heilen, aber nur nach Auffordung und Diagnosestellung durch den Arzt. Sie sind nicht selbstständig tätig und dem Arzt weisungsgebunden. Er Ergotherapeut wird wie ein "Arzneimittel" betrachtet. Er wird sozusagen vom Arzt zur Heilung verabreicht. Er hat auch in seiner Arbeit keinen offiziellen Spielraum. Er muss genau das tun, was ärztlich verordnet ist, darf nicht diagnostizieren und nicht selbst tätig werden. Vergleichbar mit der Physiotherapie.

Ich vermute mal, dass die Methoden Physio- und Ergotherapie durch das enthaltene "…therapie" den ausübenden zum "Therapeuten" machen. Rechtlich handelt es sich nicht um eigenständige Therapeuten, wie oben dargelegt.

Im Fall der Hypnotherapie und dem Hypnotherapeuten sehe ich das wie eingangs im Fred erwähnt anders. Hoffe, dass Sven bald ein Statement seiner Schule (vielleicht mit Ansätzen zur Rechtslage) bekommt. Ist ein spannendes Thema, wie fast alle rechtlichen Grauzonen.

Spannend wäre dann auch noch der Phytotherapeut, der Ernährungstherapeut und noch so einige andere. Mal sehen, was noch kommt.

Ciao Ralf

Barbara

  • Gast
Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #49 am: 28. Okt 2007, 10:29 Uhr »
Hallo Tom,

Aber meines Wissens trägt keiner von Ihnen auch nur irgendwie rechtlich eine Art von Heilerlaubnis.

stimmt, Ergotherapeuten haben keine Heilerlaubnis nach dem HPG. Sie müssen allerdings, ähnlich wie der Heilpraktiker, eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss ablegen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So z.B. ein Nachweis über 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1.700 Stunden.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ergthaprv/gesamt.pdf)

Und ich denke, dass ist etwas anderes als mal eben ein Wochenendseminar zu belegen und sich dann Hypnosetherapeut zu nennen. :)



Zitat
"Ergotherapie wird vom Arzt (Hausarzt/Hausärztin oder Psychiater/-in) verordnet und ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapiemethode, wenn sie von einem staatlich anerkannten Ergotherapeuten durchgeführt wird."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie

Wenn ich das richtig verstehe, darf ein Ergotherapeut nicht tätig werden, wenn keine Verordnung (Überweisung) durch einen Arzt oder Psychiater vorliegt.


Zitat
"Jeder Behandlung geht die ergotherapeutische Befunderhebung und die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans voraus.

Dazu muss die ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose, der Indikation und der Therapieziele berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wird die ergotherapeutische Befunderhebung durchgeführt und der Behandlungsplan erstellt, aus dem Nah- und Fernziele der Therapie hervorgehen. Im Behandlungsverlauf werden diese regelmäßig überprüft und an das momentane Zustandsbild des alten Menschen angepasst. Dazu ist die regelmäßige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erforderlich."

Quelle: http://www.ifap.de/bda-manuale/demenzcase/beteiligte/ergotherapie.html


Lieben Gruß
Barbara

PS. Ralf war ein wenig schneller als ich.  :D

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #50 am: 28. Okt 2007, 11:25 Uhr »
Ich stelle hier erst einmal rein was z.B. der Chef-Trainer, bzw. der Vize Präsident der Schule sich definiert... Nichtmediziner!

ZENSIERT  ;D ;D


Gruß
Sven
« Letzte Änderung: 28. Okt 2007, 19:53 Uhr von SvenW1 »

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #51 am: 28. Okt 2007, 13:44 Uhr »
Hallo zusammen,

wir sollten diese spezielle Frage nach den Berufsbezeichnungen "entmoramlisieren".
Hier geht es "nur" um rechtlichen Schutz für den Anbieter.
Moralisch wird die Angelegenheit doch erst, wenn jemand tut, was er nicht kann/nicht soll/nicht darf, oder durch Desinformation einen falschen Eindruck erweckt.

Z.B. indem er sich "Therapeut" nennt, ohne dabei hinreichend klarzustellen, daß er keine Krankheiten körperlicher und psychischer Art behandelt.
Bei allem anderen geht es doch nur Schutz vor Strafverfolgung, wenn es vielleicht bals illegal angesehen wird, OBWOHL ein potentieller Klient nicht getäuscht wird und ihm deutlich ein korrekter Eindruck vermttelt wird.

@ Lutz: Ich will ja keine Übersetzungen ignorieren, ich hatte eben nur eine andere gefunden.  :)
Daß jemand beim Wort "Therapeut" an Medizin denkt, mag ja durchaus sein.
Ergo würde ich, wäre ich gewerblich "lebensberatend" tätig auch gleich klärend hinzufügen, wie das zu verstehen ist. Oder ganz auf diese Bezeichnung verzichten. Ich könnte ja auch ohne sie leben.   :)

@ Barabra: Auf Deine Anregung werde ich bei Gelegenheit in einem anderen, schon begonnen Thread eingehen, da es sonst das Thema sprengen würde.  :)

LG Miraculus

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #52 am: 28. Okt 2007, 14:27 Uhr »
Ich als Ergotherapeut gebe bekannt... :-)

"Ergotherapie ist ein anerkanntes, ärztlich zu verordnenden HEILMITTEL und bedarf einer ärtlichen Verordnung!"

Ein Ergotherapeut kann innerhalb seiner "Selbstzahlerpraxis" durchaus ergotherapeutische Verfahren anwenden, diese wird dann jedoch nicht über eine Verordnung abgerechnet, sondern privat bezahlt!

Ergotherapeuten sind vor dem Gesetz Heilmittelerbringer, genauso wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten HP´s etc...

Sie dürfen allerdings rein rechtlich KEINE DIAGNOSE stellen, sondern lediglich Befunden.
Hier beisst sich die Katze in den Schwanz, denn die Ergotherapeuten stellen anhand ihrer Befundung ihre Therapie, ihr Medien und ihre Primärziele sowie Sekundärziele fest. Diese werden in Berichtsform an die Ärzte weitergeleitet und über den Verlauf informiert, und zwar regelmäßig!

Der Arzt kann zudem über die Dauer der Therapie bestimmen. Wenn er eine HEILUNG als ausreichend ansieht, stellt er keine weiteren VO mehr aus.

Gruß
Sven

Offline Tom

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #53 am: 28. Okt 2007, 14:38 Uhr »
Hallo zusammen,

bei mir in der Einrichtung arbeiten 5-6 Ergotherapeuten. U.a. ist da ein Schreiner dabei, der ergotherapeutische Arbeit verrichtet, zumindest nennt sioch sein Bereich offiziell so, der aber nicht wie einer bezahlt wird.

Von den ca 30 Bewohnern gehen statistisch 80% regelmäßig in besagte Ergotherapie. Keiner von diesen verfügt über eine ärztliche Verordnung, daß dies so geschehen soll. Ergotherapie wird vom Kostenträger finanziert, ohne daß eine Verordnung vorliegen müßte.

In der Einrichtung, in der ich vorher tätig war, war die Arbeitstherapie sogar vom Heimvertrag verpflichtend. Ich habe noch nie von einem Wohnheim gehört, indem Ergotherapie ärztlich verordnet wurde. Vielleicht mal verbal empfohlen....

Die Aufgabe der Ergotherapeuten im Haus ist u.a.: Tagesstrukturierende Maßnahmen, Einhaltung von Regeln und Zeiten lernen, Selbsteinschätzung von eigenen Fähigkeiten (wieder)erlernen, Konzentrationsvermögen steigern und verbessern oder überhaupt erhalten, Lebensinn in Arbeit entwickeln, Körperkoordination. Keinerlei dieser Maßnahmen legt es direkt auf ein "heilen der Erkrankung" an, da dies ja gar nicht erlaubt wäre.

Tom.

Offline Matt_D

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #54 am: 28. Okt 2007, 14:48 Uhr »
Hi,

interessantes Thema.

Sven, was sagt den Deine Ausbildungsstätte dazu?
Die müssten das doch 100%ig wissen, oder?

Da Du im Verband VFP bist, frag doch auch da mal nach.

Wo steht das mit dem "Therapeut" den im Gesetz genau?

Gruß
Matt
« Letzte Änderung: 28. Okt 2007, 15:09 Uhr von Matt_D »

Offline RalfGabler

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #55 am: 28. Okt 2007, 15:09 Uhr »
Hallo Sven,

aus echtem Interesse:
Zitat
Ein Ergotherapeut kann innerhalb seiner "Selbstzahlerpraxis" durchaus ergotherapeutische Verfahren anwenden, diese wird dann jedoch nicht über eine Verordnung abgerechnet, sondern privat bezahlt!
Darf er dieses Tun dann als Ergotherapie titulieren, oder arbeitet er einfach mit Selbstzahlern mit seinen Methoden?

Ein guter Freund von mir ist Ergo. Der macht mit Selbstzahlern z.B. "Feldenkrais"und eben keine Ergotherapie. Ein anderer Ergo den ich kenne baut z.B. Didgeridoos. Mal als Therapie, mal als Hobby- und Freizeitkurs. Das Ergebnis ist gleich, die Bezeichnung nicht.

Ciao Ralf

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #56 am: 28. Okt 2007, 15:43 Uhr »
@detrance.. in einer Einrichtung, in denen Arbeitstherapie (ein Teil der Ergotherapie) angewandt wird, gibt es einen staatlichen Auftrag.
Frage doch mal deine Corgesetzten danach..

@Matt.. ich habe bereits Kontakt aufgesucht... ich warte auf ihre Antworten..

@Ralf... Sicher darf er das. Es gibt mittlerweile von "Buchner" ganze Konzepte die über Seminare vermittelt werden, wie Ergotherapeuten in Selbstzahlerpraxen gewandelt werden um sich so selbst zu subventionieren..

Der Unterschied ist eben der, das die Abrechnung nicht über die Kassen erfolgt, sondern aus eigener Tasche bezahlt werden.

Zusätzlich könnte der Ergotherapeut sein Aufgabenbereich im Präventionsbereich erweitern. Auch hier ist keine VO nötig. Könnte aber auf anfrage von den Kassen bezahlt werden.
Wir haben z.B. eine Kooperation mit einer KK, die bezahlen einige Leistungen von uns als Prävention!


Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #57 am: 28. Okt 2007, 18:46 Uhr »
Hallo ihr,

@ Sven:

Zitat
Ich stelle hier erst einmal rein was z.B. der Chef-Trainer, bzw. der Vize Präsident der Schule sich definiert... Nichtmediziner!

als Hintergrund-Info für dich: der von dir zitierte Text steht nicht im "Forum", also dem Teil dieser Internetpräsenz, dessen Inhalte durch Beiträge der Mitglieder geprägt werden, sondern er steht in einem davon getrennten verlinkten Bereich, der u.a. überschrieben ist mit:

"Für den jeweiligen Inhalt sind ausschließlich die dort bezeichneten Personen verantwortlich."

In jedem Vorstellungstext steht auch noch mal:

"Verantwortlich für diesen Eintrag und etwaige Links ist allein die dort bezeichnete Person."

Ungeachtet dessen würde ich einen Text dennoch nicht eintragen, wenn für mich erkennbar damit Rechtsverstöße einhergingen. Deswegen habe ich auch die Eintragung des ursprünglich dort gewünschten Textes abgelehnt. Dieser hatte nämlich keine Unterscheidung bei den ausgebildeten Personen in "heilberechtigt" und "nicht heilberechtigt" gemacht.

Nach meiner Intervention wird nun dort unterschieden zwischen "Hypnotherapie" bei Heilberechtigten und lediglich "Hypnose" bei Nicht-Heilberechtigten.

Bleibt noch seine Bezeichnung der eigenen Person als "Fachhypnotherapeut". Auch das habe ich nur unter der Maßgabe gestattet, dass er deutlich macht, dass er trotz dieser Bezeichnung nicht im Sinne des HPGs tätig ist (was im Ursprungstext auch nicht herausgestellt war).

Er ist meinen Änderungswünschen dann nach der Erläuterung meiner Rechtsauffassung sehr kooperativ umgehend nachgekommen.
Hier im Forum (oder gar in der Signatur) gilt für ihn dasselbe, wie für alle anderen auch: hier sind jegliche Fantasiebezeichnungen nicht gestattet.


Zur rechtlichen Stellung der Ergotherapeuten habe ich Null Ahnung, hier aber ein Urteil zu Physiotherapeuten, das damit zusammenhängen könnte:

http://www.dbl-ev.de/index.php?id=687&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=357&cHash=ac8857287a

Lieben Gruß
Lutz

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #58 am: 28. Okt 2007, 18:59 Uhr »
Hallo Lutz..

sorry mein Fehler.. habe ich nicht drauf geachtet.
 Wenns dir lieber ist kannst du es auch gerne wieder löschen was ich "zitiert" habe...ich lösche es auch gerne selbst , wenn du es möchtest

Wie auch immer... hier bin ich ,wie Bernd ja auch, den Wünschen entsprechend nachgekommen.. ist ja auch weiter nicht so schlimm  ;D

Aber ich denke so langsam ist dieses Thema durch ausdisskutiert oder?  :-\

Ja das Urteil kenne ich.. bei den Ergos ist es ähnlich.


Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #59 am: 28. Okt 2007, 19:04 Uhr »
Hallo Sven,

auch ich hab schon überlegt, ob es vielleicht schlauer ist, den zitierten Text durch einen Link auf die Vorstellungsseite zu ersetzen - nicht, weil es mir lieber wäre, aber weil es vielleicht dem Bernd lieber wäre...  ;)

Zitat
Aber ich denke so langsam ist dieses Thema durch ausdisskutiert oder?    :-\

Denk ich auch...  :)

Lieben Gruß
Lutz

 

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