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Autor Thema: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)  (Gelesen 102895 mal)

Miraculus

  • Gast
Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #30 am: 25. Okt 2007, 22:15 Uhr »
Hallo zusammen,

ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber ich vermag nicht zu sehen, was zum Beispiel am Titel "Hypnotherapeut" geeignet ist einen falschen Eindruck zu erwecken, wenn jemand ausdrücklich dazusagt, daß er nur normale Alltagsprobleme behandelt, keine Heiltätigkeit ausübt und nicht medizinisch handelt.
Jeder normale Mensch wird dann m.E. verstehen können, daß der Anbieter nur Alltagsprobleme behandelt, keine Heiltätigkeit ausübt und nicht medizinisch handelt.
Und der normale Mensch muß auch bei der Eindruckstheorie im Mittelpunkt stehen.

Im Übrigen wäre das Problem ganz einfach zu lösen und würde auch das HPG mit einem Schlag überflüssig machen, wenn jeder, der nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist explizit sagen oder deutlch anschreiben müsste, daß er keiner staatlichen Qualitätssischerung irgendeiner Art unterliegt.
Wenn der potentielle Patient dann möchte, so tut er das im informierten Konsens, nicht vor dem Hintergrund eines falschen Glaubens.

LG Miraculus

Offline Tom

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #31 am: 25. Okt 2007, 23:08 Uhr »
Hallo,

bei einer Abgrenzung von einer Heilerlaubnis geht es vor allem auch um das Diagnostizieren dürfen.

Zitat
Im Übrigen wäre das Problem ganz einfach zu lösen und würde auch das HPG mit einem Schlag überflüssig machen, wenn jeder, der nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist explizit sagen oder deutlch anschreiben müsste, daß er keiner staatlichen Qualitätssischerung irgendeiner Art unterliegt.

Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht. Und ich kenne etliche Leute, die in Foren immer wieder "diagnostisch tätig sind" und im Ergebnis hoffe ich, daß möglichst wenig Kunden unter deren Fittiche kommen. Und seit wann kommt dem Erlangen irgendeiner Form von Heilerlaubnis eine irgend geartete Qualitätssicherung gleich. Qualitätssicherung impliziert einen permanenten Prozess, der nicht durch einmaliges Testen gesichert wird. Vor allem, wenn der einzig wissenschaftliche Zugang zum Thema Qualität über statistische Wissenschaften stattfindet.  :P

PS: Und natürlich darüber hinaus über Bestechung, Korruption, Lobby, Vitamin Bs, Politik und Kirche  ;D

@ SvenWS

mache es auf jeden Fall so, wie du es für richtig hälst. Hier im Forum sollen ja nur Meinungen vertreten sein und Angebote, auf Grund derer man sich informieren kann, oder nicht. Es ist nun mal so, daß das Wort Therapeut allgemein "Heilen" impliziert. Worin du natürluch Recht hast ist, daß es nichtheilende Therapeuten gibt, wie z.B. den Ergotherapeuten. Wenn man sich gerade diesen Beruf anschaut, stellt man fest, daß diese Tätigkeit nicht nicht den Zweck des heilens verfolgt. Deshalb ärgert es mich auch ein bisschen, daß die sich so akzeptiert Therapeuten nennen dürfen.

Letztendlich zählt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn auf einmal ein Kläger auftaucht, dann könnte es halt happich werden. Deshalb werde ich den Begriff Therapie auf jden Fall vermeiden, bis ich selbst eine Heilerlaubns erworben habe. Und eine Grauzone gibt es immer. Es gibt immer jemanden, der die Inhalte einer Werbung halt so lesen möchte, wie er will. Bei der ganzen Gesetzgebung wird eben nicht berücksichtigt, daß der Empfänger einer Botschaft den Inhalt bestimmt!

Tom.

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #32 am: 26. Okt 2007, 15:03 Uhr »
Zitat DeTrance:

Zitat
Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.

Nein, es geht darum, ob ein potentieller Patient, der informiert ist, selbst entscheiden darf, von wem er sich helfen lassen möchte.

Wenn Du z.B. nur zu einem Arzt oder Heilpraktiker oder Psychotherapeuten gehen möchtest ist das Dein gutes Recht, und ich bin der Letzte, der auf Dich irgendeinen Zwang ausüben will, daß Du das anders hälst. Das ist Deine persönliche Entscheidung, die ich respektiere.

Umgekehrt möchte ich aber gerne auch für mich entscheiden können, ob ich das auch so mache, oder ob ich vielleicht jemand anderem mehr vertraue. Und in diesem Fall wäre ich doch recht dankbar, wenn Du das umgekehrt auch respektieren könntest.  :)
(Ohne mir gleich den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen (wg. Anstiftung zu eienr Straftat) und mich als Kriminellen zu betrachten. Ich würde mich deshalb nämlich nicht als Krimineller fühlen.  :))


Wenn jemand den Eindruck erweckt, einer staatlichen "Unbedenklichkeitsprüfung" durch den Staat zu unterliegen - nichts anderes ist der Zweck des HPGs - dies aber nicht der Fall ist, dann mag ein potentieller Patient getäuscht werden. Er läßt sich dann vielleicht nicht freiwillig behandeln (aus dem informierten Konsens heraus), sondern weil er getäuscht ist.
Wenn jeder seinen Status offenlegen müsste, wäre dieses Problem jedoch gelöst.
Es sei denn natürlich es geht überhaupt nicht darum, daß der Patient sich frei entscheiden kann -  wenn nämlich seine eigene Meinung und seine eigene Entscheidung, ob er eine bestimmte Person zur Heilung aufsuchen möchte, als vollkommen irrelevant gelten sollen.  :)

Falls Du das allerdings so sehen solltest, hätte/hat eine weitere Diskussion vermutlich wenig Wert, da unser Denken zu unterschiedlich ist.
Wobei ich eientlich ohnehin die Diskussion nicht mehr aufnehmen wollte.  :)
« Letzte Änderung: 26. Okt 2007, 15:32 Uhr von Miraculus »

Offline Tom

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #33 am: 26. Okt 2007, 19:08 Uhr »
Hallo Miraculus,

Zitat
Zitat DeTrance:

Zitat
Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.

Nein, es geht darum, ob ein potentieller Patient, der informiert ist, selbst entscheiden darf, von wem er sich helfen lassen möchte.

Dein Argument ist ein eher ethisches Grundsatzargument; ich habe dies nur rein rechtlich gemeint. Aber das Ganze läuft ja dann auf ein anderes Thema hinaus und hat nur noch bedingt mit den Berufsbezeichnungen zu tun.

Vielleicht auch aufgrund deiner PM, an anderer Stelle weiter...

Gruß, Tom.

Offline Susanne

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #34 am: 27. Okt 2007, 15:20 Uhr »
Vielleicht mag die Übersetzung des Wortes "Therapie" erklärlich machen, warum es ein Widerspruch in sich selbst ist, sich Therapeut zu nennen ohne Heilen zu dürfen:

"Die Therapie (griech. θεραπεία „Dienst am Kranken, Heilung“) bezeichnet in der Medizin die Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Ziel des Therapeuten ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion"



Wenn denn nun eine Person sich als Therapeut bezeichnet, erweckt er implizit die Erwartung, dass er heilend tätig ist.
Wenn diese Person dann pflichtgemäß darüber aufklärt, dass sie keine Diagnose, Linderung oder Heilung anbietet ... das ist wie ein Oxymoron ... find ich...
"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen."
(Goethe)

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #35 am: 27. Okt 2007, 16:53 Uhr »
Hallo zusammen,

wie das rechtlich sein mag, sei dahingestellt.
Was ich wichtig finde ist, daß jemand nur das behandelt, wofür er kompetent ist.
Egal ob mit oder ohne Heilerlaubnis.
(Was jetzt bitte als private Meinung und nicht als Aufruf zum Gesetzesbruch verstanden werden möge.)

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #36 am: 27. Okt 2007, 17:38 Uhr »
Hallo..

Ich finde, jeder sollte es ganz klar und trazparent machen wofür er Kompetenzen hat. Dann sollte es auch nicht so wichtig sein wie er sich nennt!
Übrigens ist der Therapeut "in der Medizin" natürlich in der Handlung, zu heilen..

Es gibt aber auch, und das sollte nicht vergessen werden, auch nichtmedizinische Therapeuten!!

Würde ein Lerntherapeut den Anschein erwecken zu heilen?
Würde ein Sporttherapeut den Anschein erwecken zu heilen?
etc etc ....

 ??? ::)

wohl kaum.. also sollte der GRundgedanke des "Therapeuten" vom "rein medizinischen" mal distanziert werden.
Die Medizin hat nicht das alleininge Recht zum Tragen dieser Bezeichnung!

Gruß
Sven

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #37 am: 27. Okt 2007, 18:47 Uhr »
Ich glaube, "therapeuo" kann mehr heißen als heilen, nämlich auch "helfen", "nahesein" und sogar "anbeten" (Recherrche im www.).
Ich bin des Griechischen leider nicht mächtig, aber wenn dem so wäre, dann wäre wenigstens rein etymologisch nichts dagegen einzuwenden, daß sich Mitglieder heilender, aber auch helfender Berufe als Therapeuten bezeichnen.

Barbara

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #38 am: 27. Okt 2007, 19:31 Uhr »
Hallo Miraculus und Sven,

Zitat
Was ich wichtig finde ist, daß jemand nur das behandelt, wofür er kompetent ist.
Egal ob mit oder ohne Heilerlaubnis.

Zitat
Ich finde, jeder sollte es ganz klar und trazparent machen wofür er Kompetenzen hat. Dann sollte es auch nicht so wichtig sein wie er sich nennt!

und wer entscheidet wer in welchem Bereich die nötige Kompetenz besitzt?

Vorsicht Ironie! - Der Milchmann?  ;) :)

Oder irgendwelche privaten Institute? Ich mag mir das gar nicht weiter vorstellen! :)

Lieben Gruß
Barbara

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #39 am: 27. Okt 2007, 20:14 Uhr »
@Barbara... du weisst doch sicher wie ich es meine oder?  ;)

Barbara

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #40 am: 27. Okt 2007, 20:23 Uhr »
@Barbara... du weisst doch sicher wie ich es meine oder?  ;)

Nein Sven. Würdest du es mir bitte erklären? :)

Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #41 am: 27. Okt 2007, 21:16 Uhr »
Hi ihr,

also für alle, die in keiner Weise nachvollziehen können, dass jemand mit einer Berufsbezeichnung "Was-auch-immer - Therapeut" den Eindruck erwecken könnte, dass jener heilend (im Sinne des HPG) tätig ist, für alle, die die inzwischen mehrfach genannte Übersetzung des Wortes aus dem Griechischen standhaft ignorieren:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 1 BVR 1056/99 zur Frage der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" u.a. ausgeführt:

"Der Gesetzgeber hat die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ gewählt, weil die Bezeichnung „Psychotherapeut“ den
Inhalt der Berufstätigkeit und dessen heilberuflichen Charakter zum Ausdruck bringen soll..."


Weiter heißt es:

"Für die Therapeuten, die weiterhin nur nach dem Heilpraktikergesetz tätig werden dürfen, bleibt die Möglichkeit, auf ihre jeweiligen Spezialkenntnisse - etwa in Gesprächstherapie oder in neurolinguistischem Programmieren - hinzuweisen."

Also:
Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass eine Bezeichnung "Psychotherapeut" den heilkundlichen Charakter einer Tätigkeit zum Ausdruck bringt. Und nun kann sich ja jeder mal selbst überlegen, ob sich dies wohl aus dem Begriff "Therapeut" oder der Vorsilbe "Psycho" ergibt.
Und es unterscheidet zwischen Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz und - wörtlich - Therapeuten(!), die nur nach dem  HPG tätig werden dürfen.

Die Nennung oder Berücksichtigung einer dritten Gruppe von "Therapeuten", die aber keine "Therapeuten" mindestens nach dem HPG sind, erfolgt vom Bundesverfassungsgericht gar nicht.

Wer nun weiterhin meint, ein Therapeut habe ja überhaupt nichts mit "Heilen" zu tun und sei vielleicht eher ein "Gläubiger", und glaubt, sich deshalb gefahrlos Therapeut nennen zu können, ohne eine Heilberechtigung zu haben, der soll das gerne tun.
Und ein Hinweis auf andere, die sich vielleicht auch regelmäßig aber unberechtigt 'Therapeuten' nennen, ist rechtlich keine "Entschuldigung" oder gar ein Schuldausschließungsgrund. Es gibt rechtlich keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht". Das jetzt noch näher auszuführen, erspare ich mir aber, denn m.E. sind hier schon genügend andere Argumente genannt worden.

Meine Energie, hier auf Fallstricke hinzuweisen, ist jedenfalls damit erschöpft.  :)

Lieben Gruß
Lutz

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #42 am: 27. Okt 2007, 23:05 Uhr »
Na Lutz, dann setze deine Energie doch für dich gewinnbringender ein :-)

Ich meine, das Institute und Schulen, die sich in einen großen Rahmen um eine Ausbildung verschiedener Menschen bemüht, das sicherlich VORHER haben von Anwälten prüfen lassen, ob so eine Bezeichnung denn überhaupt umsetzbar, bzw. anwendbar wäre.

Weiterhin denke ich, das Institute und Schulen ebenso die Definition über HPG und PsychGstz. etc. kennen und dies wie oben geprüft haben.

Es ist immer ein hin und her.... ich könnte ja auch Gegenargumentieren das du "nur" von einem Psychologischen Psychotherapeuten" ausgehst, und eine Übertragung dessen, was dort beschlossen wurde, sogleich übertragbar wäre auf alle anderen Berufsbezeichnungen...

Es hat schon immer, auch vor dem Gericht und GEsetz "nichtmedizinische" Therapeuten gegeben... und wird es auch weiterhin.

Ist es nicht irreführende mich als "Traumreise- oder Entspannungstrainer oder wie auch immer" zu präsetieren, um dann doch hinter der vorgehaltender Hand mit Hypnose zu arbeiten, als wahrheitsgemäß zu beschreiben das man Hypnose anwendet, jedoch nicht im Bereich der Heilerlaubnis?!?!

Gruß
Sven



Offline Tom

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #43 am: 27. Okt 2007, 23:37 Uhr »
Hallo,

eigentlich ist hier ja alles geklärt  ;D

Zitat
Ich meine, das Institute und Schulen, die sich in einen großen Rahmen um eine Ausbildung verschiedener Menschen bemüht, das sicherlich VORHER haben von Anwälten prüfen lassen, ob so eine Bezeichnung denn überhaupt umsetzbar, bzw. anwendbar wäre.

Falls du vor hast, dieses "ich meine" gegen Wissen auszutauschen und bei Deinem Instituten mal direkt nachzufragen, wäre ich sehr dankbar für ein Feedback. Wenn die es Dir schlichtweg schriftlich geben, und Dir damit eine rechtliche Garantie erteilen, daß in einem Zweifelsfalle diese Institute zu belangen sind, wäre dies ja auch für andere Laien, wie mich, eine Möglichkeit, den Begriff "Therapeut" zu benutzen.

HG,
Tom.

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #44 am: 27. Okt 2007, 23:40 Uhr »
kümmer mich drum..;)

 

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