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Autor Thema: Zahnarzthypnose  (Gelesen 3498 mal)

Mike1976

  • Gast
Zahnarzthypnose
« am: 26. Apr 2007, 09:31 Uhr »
Moin !

Wer von Euch hat Erfahrung in zahnärztlicher Hypnose ? Wer hat schon mal nen Klienten begleitet ?

In meiner Supervisions/Übungsrunde haben wir eine Zahnärztin, die bei einer bekannten Gesellschaft die Ausbildung gemacht hat. Sie sagte, es wäre kein Problem wenn ich eine Begleitung machen würde.(Sofern der Zahnarzt damit einverstanden ist). Mein Kenntnisstand wäre dafür ausreichend.

Irgendwie kann ich mir das nicht ganz so gut vorstellen, da es doch einen Grund haben muss dass es extra eine Ausbildung in "zahnärtzlicher Hypnose" gibt.




Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.017
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahnarzthypnose
« Antwort #1 am: 26. Apr 2007, 13:01 Uhr »
Hallo Mike,

ich habe bisher niemanden begleitet, war nur selbst mal bei einem Hypnosezahnarzt, hatte mich zunächst von diesem hypnotisieren lassen, um dann die weiteren Behandlungen mit Selbsthypnose anzugehen.

Die Ausbildungsinhalte der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Hypnose kann man auf deren Homepage ja einsehen und man wird feststellen, dass die Ausbildung bei Adam und Eva beginnt, sich also an Leute richtet, die bisher offenbar keinerlei Berührungspunkte zur Hypnose hatten. Dann geht es weiter über verschiedene Techniken, um dann bei den speziellen Erfordernissen tatsächlich einer zahnärztlichen Hypnose zu landen.

Ob man eine Begleitung zum Zahnarzt vornehmen kann, sollte und auch "darf", hängt wohl vom einzelnen Patienten ab. Wenn es "nur" darum geht, eine bestimmte "Gleichgültigkeit" (Entstressung, Dissoziation) gegenüber einer an sich "normalen" Behandlung einzuleiten, ist das wohl eher einfach zu bewerkstelligen und jedem möglich, der einigermaßen Hypnoseerfahrung hat.

Geht es aber etwa darum, dass einem Patienten die Einnahme von (betäubenden) Medikamenten nicht möglich ist und auf hypnotischem Wege eine Schmerzfreiheit (Analgesie) oder gänzliche Betäubung (lokale Anästhesie) suggeriert werden soll, sehen die Anforderungen schon deutlich höher aus.

Und richtig ins Eingemachte kann es gehen, wenn dann noch eine handfeste Phobie vor dem Zahnarzt besteht, wenn jemand nichts in seinen Mund gelangen lassen kann, wenn sich ein Würgereiz einstellt usw. usf. - dann kann nach meiner Auffassung auch die Grenze dessen überschritten sein, was man als Nicht-Heilberechtigter noch tun darf (ungeachtet der dafür erforderlichen speziellen Kenntnisse - und dann kann übrigens auch die Grenze dessen überschritten sein, was ein Zahnarzt selbst tun dürfte - Phobie!).

Ich würde also nicht generell sagen: Du kannst hypnotisieren? Dann mach das mal, alles kein Problem!
Ich würde es im Einzelfall also vom Patienten (und übrigens auch vom Zahnarzt, der ja auch bereit sein muss, "partnerschaftlich" zu kooperieren) abhängig machen, ob man sowas ggf. tut.

Lieben Gruß
Lutz

 

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