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Autor Thema: Frage Bezahlung Neueinsteiger  (Gelesen 3663 mal)

Offline anne96

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Frage Bezahlung Neueinsteiger
« am: 13. Okt 2020, 16:37 Uhr »
Hallo,

das wird euch jetzt sehr banal vorkommen, aber wie lässt MN die Patienten bezahlen. Wie macht man das mit der Mehrwertssteuer und mit Quittung?

Danke!

Offline Lutz

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #1 am: 13. Okt 2020, 23:08 Uhr »
Hallo Anne,

deine Frage erscheint mir nicht banal, sondern im Gegenteil äußerst kompliziert! Denn eine korrekte Beantwortung wäre nur dann möglich, wenn du weitere Angaben gemacht hättest.

Du sprichst von "Patienten". Patienten suchen Heilpraktiker, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychiater usw. auf. Und die rechnen gegebenenfalls mit Krankenkassen ab. Das hängt dann aber wieder von der Art der erbrachten Leistung und der Art des Versicherungsverhältnisses ab.

Oder meinst du die Leistung eines (nicht-heilberechtigten) Hypnotiseurs/Coaches? Der hätte dann aber keine Patienten, sondern z.B. "Kunden" oder "Klienten".
Und bei dem ist wieder die Frage, ob er als "Kleinunternehmer" arbeitet - der würde gar keine Mehrwertsteuer erheben.

Weiter sprichst du von "Quittung". Meinst du wirklich Quittung, also einen Beleg, der z.B. die Zahlung von Geld schriftlich festhält, oder meinst du eine "Rechnung"?

Weiterhin ist entscheidend, wie hoch der Rechnungsbetrag denn ausfällt.

Ich schreib' dir einfach mal, wie ich da verfahre:
Am Ende einer Sitzung bekommt der Kunde/die Kundin von mir eine Rechnung, auf der die Kosten für die Sitzung stehen (Betrag X) plus zur Zeit 16% Mehrwertsteuer (Betrag Y) und dann die Gesamtsumme (Betrag Z). Entweder überweist der Kunde dann das Geld oder er zahlt sofort bar, dann quittiere ich ihm den Erhalt des Geldes noch auf der Rechnung.

Außerdem gibt es noch Vorschriften dazu, was sonst noch alles auf der Rechnung stehen muss, aber das aufzuzählen, würde hier wohl zu weit führen, einfach mal googeln! ;)

Lieben Gruß
Lutz

Offline anne96

  • Beiträge: 6
Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #2 am: 14. Okt 2020, 09:19 Uhr »
Hallo Lutz,

Danke fuer deine schnelle Antwort! (=
Ja, als Kleinunternehmen. Und ja, das waeren dann Klienten.

Wenn man nur 2 Patienten die woche z. B. hat, brauch man keine Mehrwertssteuer zu erheben?

Also muesste ich nur einen rechnungsblock kaufen und dort die Summe, z.b. 80 Euro notieren und aushändigen?

Wie meinst du das mit dem quittieren auf der rechnung? Einfach nur darauf handschriftlich festhalten, das bezahlt wurde mit eigener Unterschrift?

LG und vielen Dank fuer deine Geduld!

Offline Lutz

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #3 am: 14. Okt 2020, 15:55 Uhr »
Hallo Anne,

wenn du mit Hypnose Geld verdienen willst, musst du ja erstmal dein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beantragen. Und bei der Anmeldung kannst du angeben, ob du ein "Kleinunternehmen" / "Kleingewerbe" anmeldest. Das hängt vom vermuteten Jahresgewinn ab. Bei 2 Kunden/Woche wird der Gewinn so klein sein, dass es sich um ein Kleingewerbe handeln kann, für das dann keine Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Du bist dann "umsatzsteuerbefreit", wie es offiziell heißt.

Du kannst dir einen Rechnungsblock kaufen (nicht verwechseln mit einem Quittungsblock!), musst dann aber bei jedem Kunden mit der Hand eintragen:

- Datum
- deinen Namen/Anschrift bzw. deine Firma
- den Namen deines Kunden
- die erbrachte Leistung mit Datum
- deine Steuernummer
- den Rechnungsbetrag
- dass du umsatzsteuerbefreit bist

Und wenn dein Kunde dann bezahlt hat, solltest du zusätzlich mit Unterschrift bestätigen, dass du das Geld bar erhalten hast (ja, so meinte ich das).

Lieben Gruß
Lutz

Offline anne96

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #4 am: 21. Okt 2020, 10:06 Uhr »
Hi Lutz,

Vielen lieben Dank fuer deine hilfreiche Antwort!
Kannst du mir evt mal einen link fuer diese rechnungsblocke schicken? Ich finde immer nur welche fuer Quittungen..
Bei der erbrachten Leistung konkretisiert du das immer oder einfach nur Hypnose Therapie?
Darf man auch im Rahmen der Sitzung auch weitere Sachen mit anbieten wie reflexzonenmassage?
Hat man dann eine neue Steuernummer oder ist das die eigene, die man eh schon hat

Danke!

Lg Sophie

Offline Lutz

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #5 am: 21. Okt 2020, 13:14 Uhr »
Hallo Sophie,

wenn du bei Google als Suchbegriff "Rechnungsblock" eingibst, wirst du überschüttet mit Anbietern von Rechnungsblöcken.
Bei "Leistung" steht bei mir (meistens) "Psychologische Beratung" - nicht Therapie!
Du darfst auch weitere Leistungen anbieten, wenn die nicht zur Behandlung von Krankheiten / Leiden / Störungen dienen und wenn für die keine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben ist. "Reflexzonenmassage zur Steigerung des Wohlgefühls" oder ähnliches darfst du anbieten.
Die Steuernummer erhältst du für dein Unternehmen, nicht für unterschiedliche Dienstleistungen. Es bleibt also bei einer Steuernummer.

Lieben Gruß
Lutz

Offline anne96

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #6 am: 21. Okt 2020, 15:08 Uhr »
Hi Lutz,
Ok danke ich werde deinem Rat folgen, ich danke dir wikrli h sehr. Psychologische Beratung kann ich wahrscheinlich nicht vermerken, als nicht heilberechtigter Therapeut..
Noch eine frage: ich nutze die Praxis auch fuer die logopaedie, meinst du und werde sie auch als Gewerbe anmelden, muss ich da zwingend bei der gewerbeanmeldung auch Hypnose angeben? Verändert das irgendetwas, ausser dass es mehr kostet?

LG!

Offline Lutz

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #7 am: 21. Okt 2020, 22:32 Uhr »
Hallo Sophie,

ohne Heilberechtigung sollte man sich nicht "Therapeut" nennen.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind unabhängig davon, wieviele / welche Dienstleistungen du in deinem Bereich erwähnst. Wenn du mehr erwähnst, wird es nicht teurer.

Lieben Gruß
Lutz

Offline anne96

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #8 am: 23. Okt 2020, 13:07 Uhr »
Hi danke fuer deine Antwort! Ich habe jetzt einen Block gekauft, 2ie du  gesagt hast. Es ist auch einer fuer Kleinunternehmer. Nur mit der Lieferung irritiert mich..
Menge schreibst du dann einfach 1 oder? Und nach jeder Sitzung haendigst du ein Blatt aus oder nach allen Sitzungen zsm?
Und was gibst du denen, wenn sie nciht bar bezahlen..?
Ok ich vermute man muss es immer als Gewerbe anmelden und wie ist das mit der Steuer allgemein, braucht man eine Steuererklärung am Ende des Jahres?

LG und danke!!

Offline anne96

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #9 am: 23. Okt 2020, 18:51 Uhr »
Hey jetzt bin ich bald mit den Fragen durch, sorry.. Weiss nicht wen ich sonst fragen koennte...
Ich habe im Internet entdeckt, dass man als Kleinunternehmer keine Steuernr brauch, auch nciht auf den Rechnungen..., stimmt das? Und es stand da, das bei Hypnose es auch nicht zwingend als Gewerbe angemeldet werden muss. Stimmt das auch? Liebe Grüße und vielen Dank noch mal. Ich denke es werden keine weiteren Fragen kommen ;)

Offline Lutz

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Re: Frage Bezahlung Neueinsteiger
« Antwort #10 am: 23. Okt 2020, 20:48 Uhr »
Hallo Sophie,

ich benutze keinen Rechnungsblock, ich drucke Rechnungen auf meinem Briefpapier aus und da steht nichts von "Menge". Aber du kannst das ja einfach durchstreichen oder auch "1" schreiben - für 1 Hypnose.
Eine Rechnung gibt es bei mir nach jeder einzelnen Hypnose, es sei denn, der Kunde verzichtet darauf, dann druck ich nichts extra aus. Und wenn der Kunde auf Rechnung zahlt, also später überweist, bekommt er natürlich eine Rechnung mit.
Ob du ein Gewerbe anmelden musst (Logopädie, Massage, Hypnose...) oder gegebenenfalls als Freiberuflerin arbeiten kannst, klärst du am besten mit deinem örtlich zuständigen Gewerbeamt. Beim Finanzamt musst du dich aber auf alle Fälle anmelden und auch Steuererklärungen abgeben.

Als Kleinunternehmer musst du für Beträge unter 250 € deine Steuernummer nicht auf der Rechnung angeben, aber wenn du dich beim Finanzamt anmeldest, erhältst du auch als Kleinunternehmer eine Steuernummer.

Lieben Gruß
Lutz

 

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