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Autor Thema: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?  (Gelesen 12023 mal)

Mike1976

  • Gast
Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« am: 17. Apr 2007, 09:00 Uhr »
Hallo zusammen.

Mir stellt sich im Bezug auf den Begriff Hypnosetherapeut, der ja nicht geschützt ist, folgende Frage:

Es kommt ja in letzter Zeit vermehrt zu Abmahnungen einer Hypnose-Gesellschaft, um lästige Konkurrenz los zu werden.
Dabei habe ich von Fällen gehört, die sich Hypnosetherapeut genannt haben und darauf hin abgemahnt wurden. Obwohl es deutlich den Hinweis gab "Ich bin weder Artz noch Heilpraktiker...usw.".

Für mich ist das Paradox. Ich darf einen nicht geschützten Begriff also nicht benutzen, weil ich impliziere medizinische Leistung anzubieten, obwohl ich das eindeutig ausschließe mit einem deutlichen Hinweis !??

Hätte man im Falle einer Abmahnung Chancen, dagegen anzukommen ?

 

Offline Lutz

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #1 am: 17. Apr 2007, 11:10 Uhr »
Hallo Mike,

würdest du es in Ordnung finden, dass sich jemand Therapeut nennt, der gar nicht therapieren darf?
Wie du ja selbst schreibst, erweckt dies ungeachtet weiterer Behauptungen (kein Arzt, Heilpraktiker pp.) nichtsdestotrotz den Eindruck, man dürfe therapieren. Und genau dieser falsche Eindruck soll ja auch offensichtlich erweckt werden. Warum sagt man nicht, man biete z.B. "Lebenshilfe oder -beratung mit Hypnose" an? Oder Coaching oder sonstwas?

Wenn sich mir jemand als Taxifahrer vorstellt und dann weiter hinten im Text angibt, er sei nicht Inhaber eines Personenbeförderungsscheins, denke ich doch, dass er dann wohl irgend eine andere Berechtigung haben wird, die ihn sich Taxifahrer nennen lassen darf. Dass man ohne Personenbeförderungsschein gar kein Taxi fahren darf, weiß ich doch als Normalbürger nicht.

Und wenn sich jemand Therapeut nennt und weiter hinten schreibt, er sei aber kein Arzt oder Heilpraktiker, denkt der normale Mensch doch, dass ihn dann irgend eine andere (rechtlich anerkannte) Qualifikation zum Therapieren berechtigt. Und genau das stimmt ja nicht.

Von daher denke ich, dass man gegen so eine Abmahnung nichts machen können wird.

Lieben Gruß
Lutz

Mike1976

  • Gast
Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #2 am: 17. Apr 2007, 11:29 Uhr »
Ich meine die Leute, die eine Ausbildung zum Hypnosetherapeut gemacht haben, aber kein Arzt oder HP sind.

Meine nicht die Knaller, die sich einfach so Hypnosetherapeut nennen wollen.

Sandy

  • Gast
Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #3 am: 17. Apr 2007, 11:36 Uhr »
diese ausbildungen sind alles keine offiziell anerkannten ausbildungen. schön die gemacht zu haben. aber es handelt sich dennoch nicht um therapeuten im dem sinne, wie es im allgemeinen gesehen wird.

ich für meinen teil mit mit hypnose & lebensberatung äußert zufrieden. abgesehen davon, scheuen viele vor dem gang zu einem therapeuten. es klingt nach jahrelanger therapie ....

Offline mipooh

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #4 am: 17. Apr 2007, 11:36 Uhr »
Zitat
θεραπευτής [therapeftís]: der Behandler) ist ein Anwender therapeutischer Verfahren .

In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.

Das schreibt Wikipedia dazu. Interessant in diesem Zusammanhang, dass Psychotherapeut erst seit 1999 geschützt ist.

Es gibt so merkwürdige Begriffe wie Physiotherapeut, Musiktherapeut, Gestalttherapeut und weiss der Geier, die alle nicht automatisch heilberechtigt sind und trotzdem Therapeut im Begriff führen. Wieso irgendein Hypnoseverein abmahnen kann, keine Ahnung, vielleicht haben sie ja eine Lobby und kriegen "Hypnosetherapeut" exclusiv... ist schon oft verrückt, was sich da so abspielt im Kampf um die Marktanteile im Krankheitsgeschäft.
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Lutz

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #5 am: 17. Apr 2007, 12:02 Uhr »
Zitat
Das schreibt Wikipedia dazu.

Nur zur Erinnerung: in die Wikipedia kann jeder reinschreiben, was er will, das bedeutet gar nichts. Und wenn dort aktuell behauptet wird, der Begriff "Therapeut" sei kein Hinweis auf fachliche Kompetenz, weil der Begriff nicht gesetztlich geschützt sei, dann kann ich nur jeden ermutigen, mal für sich selbst zu überlegen, ob er dem folgen kann.

Dann implizieren Begriffe wie Stadtführer, Stewardess, Pilot oder Astronaut also auch keinerlei fachliche Kompetenz, weil sie ja nicht gesetzlich geschützt sind? Lachhaft. ;D Würde mich nicht wundern, wenn dies einer der Betroffenen dort hineingeschrieben hat, um sich hinterher darauf zu berufen.

Zitat
Es gibt so merkwürdige Begriffe wie Physiotherapeut, Musiktherapeut, Gestalttherapeut und weiss der Geier, die alle nicht automatisch heilberechtigt sind und trotzdem Therapeut im Begriff führen.

Damit hast du genau den Punkt getroffen. Der Unterschied ist nämlich der, dass all diese Leute auch im Rahmen der jeweils vorangestellten Begriffe therapieren dürfen. Und analog wird man annehmen dürfen (müssen), dass also auch ein Hypnosetherapeut im Bereich der Hypnose therapieren dürfe. Und genau das darf er nicht;)

Lieben Gruß
Lutz

Offline mipooh

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #6 am: 17. Apr 2007, 12:51 Uhr »
Es kann halt täglich passieren, dass Begriffe gesetzlich geregelt werden. Was nicht sonderlich viel bedeutet, denn wieviele Heiler heilen denn?
Ich denke mal, dass Wikipedia sich nicht leisten wird, völlige Unmöglichkeiten zu veröffentlichen. Auch wenn da zunächst jeder schreiben kann, ist es doch nicht unmoderiert.
Wenn die Wurst vom Brot genommen wird, wird man sich nicht wehren können. Denn dies geschieht ja in der Regel auf höchststaatlicher Ebene. Aber solange nicht sicher ist, dass sie vom Brot genommen wurde, sollte man ruhig mal gucken, ob sie nicht noch drauf ist...

Persönlich würde ich mich schon von den Heilern deutlich abgrenzen wollen und mich allein deshalb nicht Therapeut nennen...
Stelle mir mal so vor, wann sie Ernährungsberatung oder Lebenshilfe für die Ärzteschaft beschlagnahmen...
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Miraculus

  • Gast
Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #7 am: 17. Apr 2007, 12:53 Uhr »
Hallo zusammen,

ein Physio-oder Ergotherapeut oder Heilpädagoge darf aber auch solche Bezeichnungen führen, die den Eindruck erwecken, er dürfe heilen. Dabei darf er das nicht, zumindest nicht ohne Auftrag.

Die Gesetzeslage (sowenig ich von ihr halte) ist m.E. absolut klar: Wer keine Approbation hat, der MUSS Heilpraktiker sein. Punkt. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht. Das sagt das Gesetz ganz eindeutig.
Es gibt diese 2 Möglichkeiten, in Worten: ZWEI:
Man übt die Heilkunde mit Approbation aus, oder mit Heilerlaubnis nach dem HPG.
Sonst gibt es nicht.

Und daran kann auch kein Gericht irgendetwas ändern und sagen, daß das Gesetz für diese oder jene Gruppe ja eigentlich gar nicht notwendig ist, und daher nicht gelten solle.

Ausnahmen wären das Bundersverfassungsgericht und europäische Gerichtshöfe, die das Gesetz für ungültig erklären können, weil es verfassungswidrig ist oder gegen die Menschenrechte verstößt.
Aber auch diese Gerichte müssten dann das Gesetz aufheben. Sie können nicht sagen, daß es gegen den ganz und gar eindeutigen Wortlaut und Sinn des Textes für bestimmte Gruppen plötzlich doch nicht gelten solle.

Man belehre mich, wenn ich irre.

Ich frage mich im Übrigen, wie wir vor Hitler, dem wir dieses Gesetz verdanken, überlebt haben, und warum das dt. Volk nicht ausgestorben ist aufgrund der überragenden Gesundheitsgefahr, die ohne es bestehen würde (das Gesetz wurde später modifiziert).
Und ich frage mich auch, warum die Engländer nicht ausgestorben sind, die bürokratisch sind und im Ggs. zu Deutschland sogar die Showhypnose regulieren, aber meinen, daß jeder selbst entscheiden soll, von wem er sich heilen lassen will, und von wem nicht.

Natürlich kann man nicht erwarten, daß eine Krankenkasse zahlt, wenn sich jemand von "irgendwem" heilen läßt. Aber wenn er das auf eigene Verantwortung macht (oder eine med. Behandlung ganz ablehnt), und jeden Cent selbst zahlt, dann ist das eine Sache der Beteiligten und geht m.E. Polizei und Strafjustitz überhaupt nichts an.

Natürlich kann das jemand anders sehen und meinen, daß jemand ohne Approbation oder Prüfung durch das Gesundheitsamt ungeeignet ist zu heilen. Bitte. Es zwingt ihn ja auch niemand dazu, bei so jemandem Hilfe zu suchen.
Aber er möge bitte umgekehrt respektieren, wenn andere das eben ander sehen, und er möge niemandem vorschreiben, wem andere ihr Vertrauen zu schenken haben, und er soll anderen nicht vorschrieben, wie sie ihr Leben zu leben haben.

LG Miraculus

Offline mipooh

  • HypnoSequenz
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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #8 am: 17. Apr 2007, 13:54 Uhr »
Ich denke, man sollte die Auseinandersetzung im eigenen Interesse vermeiden.
Wird schwierig sein, denn alles was Geld bringt, wird dann irgendwann irgendeiner Lobby zugeschustert unter dem Deckmäntelchen der Interessenwahrung (des Klienten). Ist eigentlich auch nur eine Frage der Zeit, wann Hypnose rezeptpflichig wird. Spätestens dann, wenn es einen lukrativen Markt dafür gibt.

Ich mache weder Hypnose noch würde ich einen Gedanken an Heilungen verschwenden. Und ich versichere, wenn jemand mein Haus mit nachgewachsenen dritten Zähnen verlassen sollte, dass ich nichts damit zu tun habe...
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Tom

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #9 am: 17. Apr 2007, 14:07 Uhr »
Hallo,
ich frage mich nur, warum eine "Hypnosegesellschaft" abmahnen darf; müßte das dann nicht von irgendeiner staatlichen Stelle kommen? Habe da selbst wenig Ahnung.

Bei mir auf der Arbeit haben wir auch die Ergotherapeuten. Ich reibe mich immer ein bisschen am Begriff Therapeut. Aber leider sind so manche nicht Gesprächsbereit und glauben oft, man will ihnen etwas, wenn man über diesen Begriff diskutieren will. Meiner Meinung nach wäre "Ergopädagoge" der weitaus passendere Begriff; vor allem, wenn ich mir das konkrete Tätigkeitsspektrum so anschaue.

Gruß, Tom.

Miraculus

  • Gast
Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #10 am: 17. Apr 2007, 14:58 Uhr »
Zitat mipooh:

Zitat
Ist eigentlich auch nur eine Frage der Zeit, wann Hypnose rezeptpflichig wird. Spätestens dann, wenn es einen lukrativen Markt dafür gibt.

Nein. Hypnotherapie und Hypnose ist nicht dasselbe. Hypnose kann z.B. auch in einem experimentellen und fornsischen Setting eingesetzt werden, oder zur Unterhaltung, oder zur Entsoannung.
Die Meinung, daß jede Hypnose gleich Heilung wäre, wird zwar sogar von angeblichen "Experten " vertreten, ist aber sachlich nicht unhaltbar.
Auch im Antrag auf Zulassung von Hypnotherapie als Heilverfahren, das mit den Krankenkassen abrechenbar ist, wurde zwischen Hypnose und Hypnotherapie unterschieden.

Auch wäre höchstens der Begriff Hypnose schützbar, nicht aber die Tätigkeit, da eine Abgrenzung gegenüber der Vielzahl von Entspannungs- und Imaginationsverfahren, ja, gegenüber der normlaler Kommunikation, nicht möglich ist.
Auch in der Wissenschaft setzt sich unabhängig davon immer mehr ein Bild von Hypnose durch, welches die prinzipielle Natürlichkeit der Hypnose betont.

LG Miraculus

Offline Lutz

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Re: Hypnosetherapeut - Begriff doch geschützt ?
« Antwort #11 am: 17. Apr 2007, 20:57 Uhr »
Hi ihr,

@ Tom:

Zitat
ich frage mich nur, warum eine "Hypnosegesellschaft" abmahnen darf; müßte das dann nicht von irgendeiner staatlichen Stelle kommen?

eine "Abmahnung" ist ein wettbewerbsrechtlicher (und damit zivilrechtlicher) Vorgang zwischen zwei Personen oder Gesellschaften pp., mit dem der Staat nichts zu tun hat. Hintergedanke ist, dass jemand mit falschen, verbotenen, unwahren pp. Behauptungen oder durch ungenehmigte Nutzung von irgendwas etc. sich keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürfen soll.

Damit sind (nur) diejenigen abmahnberechtigt, deren Interessen durch das behauptete Fehlverhalten betroffen sind. Z.B. könnte ein Interessenverband argumentieren, dass seinen Mitgliedern durch eine unberechtigte Nutzung des Begriffes "Therapeut" Patienten weggenommen würden.

Lieben Gruß
Lutz

 

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