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Ich brauche Dringend Hilfe

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sabinebackes:
Hallo Ihr lieben,
Ich werde wahnsinnig ich bin so verunsichert das ich nicht mehr weiß was ich in einer Anzeige erwähnen darf  .
Schulstress Prüfungsangst sind das schon medizinische Begriffe  :'(.
Ich hab echt das Gefühl ich texte mich um Kopf und kragen so wie ich mir das vorgestellt habe.
Kann mir jemand helfen bitte.


Sabine Backes

Miraculus:
Hallo Sabine,

Schulstreß an sich ist keine Erkrankung, Prüfungsangst auch nicht.
Es kann sich allerdings um krankheitswertige Störungen handeln. Eine entsprechend ausgeprägte Prüfungsangst stellt z.B. eine soziale oder spezifische Phobie dar. http://www.angstinfo.org/Pruefungsangst.html
Du mußt - oder müsstest - also im Einzelfall entscheiden, ob es sich gemäß den psychiatrischen diagnostischen Standards um eine krankheitswertige Störung handelt.
Ohne erhebliches psychopatholog. Wissen dürfte das aber kaum gehen. Für die Praxis bleibt als Reaktion auf diese unbefriedigende rechtliche Situation wohl nur: Was ich  nicht weißt, macht mich nicht heiß.

LG Miraculus

Lutz:
Hallo ihr,

@ Sabine:

also "wahnsinnig" geht wohl schon als medizinischer Begriff (im weitesten Sinne) durch.  ;D
Aber ich denke, das brauchst du nicht werden.

Ich gehe also mal davon aus, dass du keine Heilberechtigung nach dem HPG hast und auch nicht vorhast, bei denjenigen Fällen tätig zu werden, bei denen sich die genannten Themen zu einer wie von Miraculus angesprochenen krankheitswertigen Störung ausgewachsen haben.

Für die verbleibenden Fälle, die deinem Verständnis nach rechtlich unbedenklich sind, kannst du deine Leistung ja "andersrum" beschreiben, indem du nicht das erwähnst, was du 'bekämpfen' möchtest, sondern das nennst, worauf du hinarbeitest, z.B.:

- motiviert in die Schule
- souverän Prüfungen meistern

oder so. Sicher fällt dir dazu noch Treffenderes ein.

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus:
Hallo zusammen,

@ Lutz:
Es ist sicherlich das "Klügste". Aber für die Praxis, also für die Zusammensetzung des Klientengutes, dürfte die Formulierung wohl nur einen geringen Unterschied ausmachen.
So oder so werden bei denjenigen, die wegen "Prüfungsangelegenheiten" zu einem Lebensberater kommen, viele sein, die eine spezifische oder soziale Phobie haben, entsprechend der angegebenen Kriterien (sehe Link oben).
Ich denke, das wird jeder einräumen.

@ Sabine:

Zum Schulstreß habe ich noch recherchiert und das gefunden:

http://www.gesundheitsprechstunde.ch/index.cfm?id=2752#4

Laut meinem Psychiatriebuch ist im Zusammenhang mit "Schulphobie" insbesondere auch an Angsterkrankungen, phobische Störungen sowie Depressionen zu denken.
Da solche Erkrankungen bei Jugendlichen und Kindern aber recht häufig sind, wird man in der Praxis auch recht oft damit konfrontiert sein, wenn man Kindern oder Jugendlichen mit Schul-Problemen hilft - egal man das in Anzeigen so benennt oder "positiv ausdrückt".

Bei der Depression ist zu beachten, daß - wenn ich richtig informiert bin - auch leichtere Depressionen mit relativ geringen Werten in den Meßskalen krankheitswertig sein können, und daß auch die Symptomatik des typischen Deprimiertseins keineswegs immer im sichtbar Vordergrund stehen und sofort erkennbar sein muß.
Schulstreß wäre pathologisch, wenn er mit krankheitswertigen Störungen verbunden ist, oder durch solche mitverursacht wird.
Dies ist mit Sicherheit nicht immer so, aber auch ganz sicher alles andere als selten.

Aber dies auch nur einigermaßen zuverlässig abzugrenzen ist dem Laien wohl kaum möglich. Auch hier dürfte es wieder darauf ankommen, wie man seine Tätigkeit nennt, und nicht darauf, was man tatsächlich tut.

LG Miraculus

sabinebackes:
@Lutz

 gibt es Suggestionen gegen Wahnsinn  :)(:  Witz !


 @ Miraculus

danke für die Tipps ,werde mich reinlesen .

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