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Autor Thema: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?  (Gelesen 17977 mal)

Offline Mompfel

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unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« am: 28. Jan 2009, 10:35 Uhr »
Hi, Hypnose-Experts!

Gibt es heutzutage überhaupt noch unter irgendwelchen Bedingungen die Möglichkeit, sich eine Hypnotherapie von der Krankenkasse bezahlen zu lassen?

Wenn ja: welche?
Wenn ja: wie muss man vorgehen?

Ein paar "gute" Voraussetzungen würde ich mitbringen:
- schwerbehindert
- chronisch krank
- Schmerzpatientin!

Und psychotherapeutische (klassisch) Vorarbeit ist auch geleistet!

Ein paar Komponenten meiner gesundheitlichen Situation konnte ich in den vergangenen 5 Jahren schon positiv verändern - durch Visualisierungen z. B., durch Konzepte wie Sheldrakes morphogenetische Felder etc., auch durch Homöopathie, Bachblüten usw. So habe ich z. B. inzwischen alle Psychopharmaka, die ja häufig Bestandteil von Schmerztherapie sind, absetzen können.

Mein größtes Prob ist das vermaladeite Diclofenac; die Opioide machen mir nicht so viel Bauschmerzen.

Ich bin ziemlich überzeugt davon, mit entsprechend viel Zeit und viel Einsatz könnte es mir gelingen, z. B. unter hypnotherapeutischer Hilfe meine Schmerzmittel noch weiter zu reduzieren wenn nicht so gar ganz zu eleminieren! Und wenn ich es auch nur schaffte, das Diclofenac aus dem Cocktail zu entfernen, wäre das schon ein großer gesundheitlicher Fortschritt.

(Ich bitte herzlich, auf Vorschläge, meine Gesundheit solle mir so viel Wert sein, es auch ohne die Hilfe der Krankenkasse zu bezahlen, zu verzichten; sie wären in meinem Fall realitätsfern.)

Und ich weiß auch, dass Krankenkassen heutzutage und nach dem neuen Strukturgesetz kein Interesse daran haben, ihre finanziell produktiven chronisch Kranken zu verlieren.....  :P  Aber die Hoffnung stirbt eben zuletzt.....

LG Mompfel

Offline Tom

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Re: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« Antwort #1 am: 28. Jan 2009, 11:23 Uhr »
Hallo Mompfel,

soweit ich weiss, ist die Hypnose zwar grundsätzlich an psychotherapeutisches Werkzeug anerkannt, jedoch nicht als von der KK zu bezahlende Methode.

Das würde folgendes bedeuten:

Du beantragst nicht in dem Sinne eine Hypnotherapie, sondern du suchst dir einen kassen zugelassenen Psychotherapeuten (oder auch Facharzt für Schmerzbehandlungen), der auch eine Ausbildung in hypnotherapeutischen Methoden hat. Und mit dem klärst du dann, inwiefern die Hypnose in der Therapie Verwendung findet.

Darüber hinaus gibt es auch mehrere Kliniken in Deutschland, in denen u.a. auch mit Hypnose gearbeitet wird; dabei reden wir dann aber über einen stationären Aufenthalt.

Zitat
Wenn ja: wie muss man vorgehen?
Das ist dann dasselbe Prozedere wie bei einer "normalen" Psychotherapie. Wenn du einen Psychotherapeuten gefunden hast (und der auch noch Termine frei hat - was wohl das größte Problem ist), wird er mit dir die Beantragung organisieren bei der KK.

Zitat
(Ich bitte herzlich, auf Vorschläge, meine Gesundheit solle mir so viel Wert sein, es auch ohne die Hilfe der Krankenkasse zu bezahlen, zu verzichten; sie wären in meinem Fall realitätsfern.)
Trotzdem möchte ich noch einen alternativen Weg aufzeigen, auch wenn dieser für dich wahrscheinlich aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt: eine private Zusatzversicherung kostet heute nicht mehr die Welt (ich weiss, dass ist immer relativ zum Einkommen, deshalb nicht böse sein, wenn ich es doch noch erwähne). Wir reden da so ungefähr über 30-60 Euronen. Unter anderen kann man da auch noch Heilpraktikerleistungen mit reinnehmen, die dann i.d.R. nicht voll sondern zu 60% erstattet werden. Also kostet auch Geld, wenn auch etwas weniger, als wenn man so etwas ganz privat bezahlen muss. Und noch ein weiteres Manko gibt es: die privaten Versicherer versichern nichts, wo schon Vorerkrankungen bekannt sind. Beispiel: bei einem Bandscheibenschaden, werden die diesen Bereich nicht krankenzusatzversichern. Ebenso ist dies im psychologischen Bereich. Als ich mich seinerzeit zusatzversichert hatte, wollten die erst keine psychologischen Leistungen mit rein nehmen, weil ich 4 Jahre vorher mal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hatte. Aber mein Arzt stellte mir ein Gutachten aus, aus dem hervorging, dass ich zur Zeit psychisch gesund sei  ;) - und dann ging das doch.

Zitat
Und ich weiß auch, dass Krankenkassen heutzutage und nach dem neuen Strukturgesetz kein Interesse daran haben, ihre finanziell produktiven chronisch Kranken zu verlieren..... 
Nun ein Argument hierbei wäre ja auch, dass bei einem Erfolg die Krankenkassen weniger Schmerzmittel bezahlen müssten.

LG,
Tom.

PS: die Barbara kann da sicherlich noch kompetenter Antworten....

Barbara

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Re: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« Antwort #2 am: 28. Jan 2009, 17:44 Uhr »
Hallo Tom,

Zitat
PS: die Barbara kann da sicherlich noch kompetenter Antworten....

nein, kann ich nicht. :)
Ich kann auch nicht mehr sagen als du.

Eine Hypnosetherapie könnte unter Umständen und mit viiiiiiel Aufwand (Gutachten etc) noch von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn andere Therapieformen nachweislich nicht geholfen haben. Genaues kann ich dir aber auch nicht sagen, Mompfel, da der Vorgang bei jeder Krankenkasse anders abläuft.

Lieben Gruß
Barbara

Offline Lutz

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Re: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« Antwort #3 am: 28. Jan 2009, 18:08 Uhr »
Vielleicht noch zur Ergänzung:
Die Hypnosetherapie ist derzeit auf einem Weg, an dessen Ende (in ein paar Jahren?) eine Kostenübernahme auch durch gesetzliche Kassen stehen wird.
Darüber sind aber viele Therapeuten gar nicht so glücklich, denn das würde ja auch bedeuten, dass dann hypnotherapeutisches Arbeiten stark reglementiert würde - was Dauer und Umfang der Behandlung anginge über eine Indikation bis hin zur Vorgabe eines Stundensatzes. Da wollen viele auch weiterhin lieber privat abrechnen, was eben einen größeren Spielraum bieten würde.

Der "sicherste" Weg, auch jetzt schon als Kassenpatient an eine bezahlte Hypnosetherapie zu kommen, ist der von Tom schon angesprochene Weg eines stationären Aufenthaltes in einer Klinik, die (auch) mit Hypnose arbeitet. Hinsichtlich dieses Hypnose-Anteils gibt es da aber auch große Unterschiede.

Wenn man mit "schmerzklinik hypnose" googelt, gibt es inzwischen auch mehrere Einträge; ob die genannten Kliniken aber ggf. nur privat abrechnen, habe ich nicht geprüft.

Lieben Gruß
Lutz

Offline Tom

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Re: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« Antwort #4 am: 28. Jan 2009, 20:01 Uhr »
Hallo,

Zitat
Darüber sind aber viele Therapeuten gar nicht so glücklich
Seinerzeit auf der Renartzfortbildung, wo ja fast ausschließlich Ärzte zugegen waren, wurde allgemein bemerkt, dass diese alle nicht wollten, dass Hypnose die volle Kassenanerkennung beommt. Warum: dann bestimt die Kasse auch einen Einsatzsatz bezüglich der Bezahlung. Und die Ärzte dort stellten fest, dass sie dann wesentlich weniger daran verdienen, als sie jetzt bekommen. Wenn das mal kein Argument ist...  ;D

Tom.

PS: ich hatte schon mal vor ein paar Jahren eine Kurzpsychotherapie bei einem Psychotherapeuten gemacht, den ich über die MEG gefunden hatte. Im gespräch kam heraus, dass er mehr oder weniger auf alle meine Wünsche (Ziele) eingegangen wäre, unabhängig davon, was in dem Kassenantrag stand. Es wurden damals pauschal 25 Stunden genehmigt. Abgesehen davon, war der Kot.

Offline Mompfel

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Re: unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?
« Antwort #5 am: 29. Jan 2009, 13:01 Uhr »
Danke, Tom, Barbara und Lutz, für eure kompetenten Antworten.
Okay, ich nehme jetzt das Schäufelchen, gehe in den Garten und begrabe die Hoffnung, eine Hypnotherapie von der Kasse bezahlt zu bekommen.

Es war ja auch nur eine Frage..... Und ich bin jetzt schon wieder schlauer!

Danke und Gruß  :wink2:

Mompfel


 

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