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Autor Thema: Rechtlicher/Behördlicher Background einer Hypnoseschule/ -Institut  (Gelesen 11564 mal)

Offline Hypnopotamus

  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

bin neu hier und mich beschäftigt z.Zt. eine Frage:

welche Anforderungen da eigentlich gestellt sind und was jemand rein rechtlich und behördlich veranlassen muss, um eine Hypnoseschule zu gründen.

Eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz muss man jedenfalls nicht nachweisen, soweit ich weiß.

Ich erhoffe mir von den Antworten, dass sich hier ein paar Kriterien herausstellen, mit denen jemand, der so gar nicht weiß, wo er sich ausbilden lassen möchte, etwas leichter eine passende Schule findet.

Meine Bitte an alle, die mir hier antworten möchten:
Bitte nur Wissen posten und keine Schätzungen, ich befürche ansonsten zuviel Diskussions-Postings, die das Forum nur unnötig "aufblähen" ;-))

Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten

Offline Lutz

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Hallo H...,

Zitat
Ich erhoffe mir von den Antworten, dass sich hier ein paar Kriterien herausstellen, mit denen jemand, der so gar nicht weiß, wo er sich ausbilden lassen möchte, etwas leichter eine passende Schule findet.

irgendwie machte deine Frage mehr Sinn, wenn man selbst eine Schule gründen wollte.  ;)

Gewerbliche Anmeldung + Anmeldung beim Finanzamt, null persönliche Voraussetzungen.

http://www.hypnose-service.de/forum/index.php?page=Seminartipps

Lieben Gruß
Lutz

Offline Hypnopotamus

  • Beiträge: 6

Hallo Lutz,
vielen Dank für Deine schnelle und klare Antwort!

Zitat
irgendwie machte deine Frage mehr Sinn, wenn man selbst eine Schule gründen wollte.  ;)

Hm... hast Du recht, die Frage könnte man echt so verstehen.


Zitat
Gewerbliche Anmeldung + Anmeldung beim Finanzamt, null persönliche Voraussetzungen.

Das bedeutet, dass quasi JEDER eine solche Schule gründen darf, OHNE eine entsprechende Qualifikation nachweisen zu müssen?
Er darf dann eine Ausbildung zum Hypnotherapeuten anbieten und entsprechend zertifizieren? Aber wie ist das dann mit dem Thema:
"... einen Eindruck erwecken, im Sinne des HPG tätig zu sein..."?
Klar weiß ich, dass es viele sehr gute und qualifizierte Hypnotiseure mit UND ohne HPG-Zulassung gibt. Genauso gibt es natürlich auch weniger qualifizierte. Doch wie findet man dann heraus, wie qualifizierend die Ausbildung ist bzw. wie qualifiziert die Ausbilder sind?
Gibt es evtl irgendwelche Gütesiegel, auf die man bei der Auswahl der Schule achten sollte (z.B. "diese Schule ist zertifiziert durch den XY-Verband")?

Zitat
SEMINARTIPPS:
Wer bereits vor der Seminarbelegung heilen durfte, z.B. als Heilpraktiker oder Arzt, darf dann nach einer Hypnose-Ausbildung eben auch mit Hypnose heilen, sofern die Ausbildung seinen standesrechtlichen Erfordernissen genügt. Wer aber vor irgend einem Seminar nicht heilen durfte, darf dies auch danach nicht!
Nur um gaaaaanz sicher zu gehen, dass ich das richtig verstanden habe ::) : Wenn ich angenommen zuerst an der Schule XY eine Ausbildung zum "zertifizierten Hypnotherapeuten, XY-Institut" belege und DANACH die Ausbildung beispielswiese zum kleinen HP mit bestandener Prüfung vor dem Gesundheitsamt absolviere, dann darf ich mich auch offiziell und rechtens Hypnotherapeut nennen, oder?

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 17. Jan 2012, 08:35 Uhr von Hypnopotamus »

Offline Lutz

  • Admin
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Zitat
Das bedeutet, dass quasi JEDER eine solche Schule gründen darf, OHNE eine entsprechende Qualifikation nachweisen zu müssen?

Auf das "eine solche" werde ich gleich noch eingehen, aber jeder darf legal Hypnose-Kurse geben und das dann auch Schule, Institut oder sonstwie nennen.

Zitat
Er darf dann eine Ausbildung zum Hypnotherapeuten anbieten und entsprechend zertifizieren?

Nein, das generelle Angebot einer "Ausbildung zum Hypnotherapeuten" wäre nicht legal, selbst dann dann nicht, wenn es von einem Heilberechtigten angeboten würde. Man darf "in Hypnose" ausbilden, aber im Falle eines Hypnotherapeuten nicht "zum Therapeuten". Therapeut wird man in dem Zusammenhang nur, wenn man z.B. - unabhängig von dieser Ausbildung - Heilpraktiker für Psychotherapie durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt wird/geworden ist.
Und ebenso wäre eine "Zertifizierung zum Hypnotherapeuten" illegal, das kann rechtlich wirksam, wie gesagt, keine Schule vornehmen.

Sämtliche zu findende Zertifizierungen sind aber rechtlich o.k., solange dadurch nur der Besuch eines Seminars zertifiziert, also durch Ausstellung eines Zertifikats bestätigt wird (und nicht das "Therapeut-Sein").
Wenn du morgen die "Hypnodingens-Akademie für Dauerhäkeln" gründest (das darfst du) und dann Absolventen als "Hypnodingens-Dauerhäkler" zertifizierst, ist das o.k. Nur daraus ergibt sich eben auch, was solche Zertifikate in Zusammenhang mit Häkeln und Hypnose wert sind: rechtlich nix.

Und daher gibt es auch kein rechtlich bedeutsames Hypnosezertifikat oder rechtlich wirksam "zertifizierte Hypnotiseure".

Zitat
Doch wie findet man dann heraus, wie qualifizierend die Ausbildung ist bzw. wie qualifiziert die Ausbilder sind?

Ich fürchte, überhaupt nicht. Das ist wie bei Frisören, Chirurgen, Architekten und 1000 weiteren Berufen; ob was getaugt hat, merkt man erst hinterher, und manchmal wird einem erst Jahre später klar, was da für ein Unsinn verzapft wurde.

Zitat
Gibt es evtl irgendwelche Gütesiegel, auf die man bei der Auswahl der Schule achten sollte (z.B. "diese Schule ist zertifiziert durch den XY-Verband")?

Im Prinzip ist das ein naheliegender und guter Gedanke, aber welcher Verband wollte sich da anmaßen, über gut und schlecht zu entscheiden? Dabei gibt es durchaus Verbände, die auch Schulen empfehlen - aber das sind dann ganz zufällig die "eigenen" Schulen.
Und erwähnte ich es schon? Jeder kann auch einen Verband gründen. Du siehst also, was Verbände und deren Meinungen wert sein können.

Zitat
Wenn ich angenommen zuerst an der Schule XY eine Ausbildung zum "zertifizierten Hypnotherapeuten, XY-Institut" belege und DANACH die Ausbildung beispielswiese zum kleinen HP mit bestandener Prüfung vor dem Gesundheitsamt absolviere, dann darf ich mich auch offiziell und rechtens Hypnotherapeut nennen, oder?

Als "kleiner HP" darfst du - wie andere Heilberechtigte auch - nur solche Verfahren bei deinen Patienten anwenden, für die du dich ausreichend qualifiziert siehst. Für den Bereich der Hypnose gibt es dabei keine Vorschriften, wie du dich qualifizierst. Ob du das in 5jährigem Selbststudium tust, in einem 2jährigen Lehrgang oder in einem 2stündigen Blitzkurs, bleibt dir und deiner Verantwortung überlassen. Wenn du dich durch irgend einen Lehrgang zum xy-sonstwas-zertifizierten Hypnotiseur ausbilden lässt und dir das genügt, dann ist das natürlich auch o.k. - aber eben nicht wegen der tollen Zertifizierung, die ist nichts wert - s.o.

Und wenn du dich - unabhängig von einer Phantasie-Zertifizierung - fit fühlst, um als kleiner HP Hypnose anzubieten, dann darfst du dich in dem Zusammenhang nach Ablegen der späteren Prüfung auch als Hypnosetherapeut bezeichnen.

Lieben Gruß
Lutz

P.S: Das hier Gesagte gilt für Deutschland.  ;)

Offline Hypnopotamus

  • Beiträge: 6
Hallo Lutz,

vielen vielen Dank für Deine umfangreichen Antworten. Jetzt hab das sogar ich kapiert  ;D
Nein, Spaß beiseite: Ich danke Dir wirklich für Deine Ausführungen zu meinen Fragen.
Bin echt begeistert (auch von Deinem Wissen, Respekt) :abbitte:
Vorallem auch, wie schnell Du hier antwortest finde ich klasse. In anderen Foren wartet man durchschnittlich
wesentlich länger bzw. bekommt gleich gar keine Antwort von einem ADMIN.

Liebe Grüße

Offline Lutz

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Gern geschehen.  :)

Als Ergänzung noch: dem Vorgesagten trägt der Gesetzgeber insofern Rechnung, als dass es nach dem Heilmittelwerbegesetz Heilberechtigten im Patientenkontakt z.B. auch auf Internetseiten nicht gestattet ist, auf bestimmte absolvierte Ausbildungen und derartige ("unwirksame") Zertifikate hinzuweisen, woran sich aber viele nicht halten. Man darf sagen, worauf man sich spezialisiert hat, darf auch auf Mitgliedschaften in Verbänden, Gesellschaften pp. hinweisen, aber welche Lehrgänge man besucht und welche Zertifizierungen man erworben hat, ist - eigentlich - tabu.
Wenn also auf den Seiten eines Heilberechtigten nichts über seine Ausbildung steht, heißt das nur, dass er sich daran hält - und nicht, dass er sich nicht fortgebildet hätte.

Und: Die Niederschwelligkeit der Möglichkeit, Lehrgänge anzubieten, soll andersrum nicht bedeuten, dass nun automatisch alle angebotenen Lehrgänge nichts taugten. Ich würde empfehlen, vor einer Entscheidung mir ein Bild vom Anbieter zu machen, ihn auch zu kontaktieren und so "aus dem Bauch heraus" zu entscheiden, ob er was für dich tun kann und will oder ob er nur Kunden gewinnen will. Viel Erfolg dabei!

Lieben Gruß
Lutz

Offline Hypnopotamus

  • Beiträge: 6
Hallo Lutz,

Danke für Deine Ergänzungen.

Hab mal eben etwas gegoogelt und folgende Beispiele gefunden, die nach Deinen Ausführungen oben rechtlich mehr als bedenklich sein sollten.
Die für mich auffälligen Stellen hab ich einfach mal rauskopiert und hier eingefügt. Bei diesen drei Beispielen bei der Masse anderer Anbieter fehlte jeweils der Hinweis, dass für den Hypnotherapeuten oder Master eine entsprechende Zulassung nach dem HPG erforderlich ist! Ich habe aber auch einige Schulen, Institute, Zentren gefunden, die für meine Begriffe und nach dem, was Du hier geschrieben hast echt sauber informieren und anbieten. Allerdings war das eher die Minderheit UND ich habe natürlich nicht ALLE Anbieter auf ihren Seiten besucht, sondern einfach so einen nach dem anderen, wie sie von Google eben gelistet waren. Solange, bis ich keine Lust mehr hatte.

Ein kleiner Auszug aus meinen Funden der ersten Google-Seite:

[Zitate von mir gelöscht, Erläuterung dazu im nächsten Beitrag - Lutz]

... usw usf ect pp ... Ich habe nur in der ersten Seite der Google-Suchergebnisse für "hypnotherapeut ausbildung "geblättert!
Also für mich war das echt ernüchternd und erstaunlich zugleich.

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 18. Jan 2012, 15:49 Uhr von Lutz »

Offline Lutz

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Hallo Hypnopotamus,

ich hab gerade etwas getan, was ich sehr ungern tue, aber "aus rechtlichen Gründen" (passt hier ja rein) ging es nicht anders. Die Zitate von dir wären zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur mit einer genauen Quellenangabe. Die hast du ja nun bewusst und in bester Absicht nicht gemacht, aber dann dürfen auch die Zitate hier nicht stehen bleiben. Deshalb das Löschen. Ich bitte da um dein Verständnis.

Dennoch eine "allgemeine" Antwort zu dem aufgeworfenen Thema:
Du hast völlig Recht, diese/viele Beispiele sind mindestens "bedenklich". Aber das ist bei vielen leider üblich. Da wird auf unterschiedlichste Weise suggeriert, man könne und dürfe sich nach Besuch eines Seminars beruflich und gewerblich im Bereich der Therapie tummeln und sich auch entsprechend bezeichnen, aber das ist eben nicht der Fall.

Gewunken wird manchmal auch mit mehr oder weniger wohl (oder peinlich) klingenden Titeln oder Anerkennungen durch inländische oder ausländische Gesellschaften/Verbände, denen hier aber in rechtlicher Hinsicht eines gemein ist: null Bedeutung.
In vielen Fällen wird sich der meist rechtsunkundige Interessent dadurch täuschen lassen und genau das ist vermutlich auch die dahinter stehende Absicht.

Lieben Gruß
Lutz

Offline Hypnopotamus

  • Beiträge: 6
Hallo Lutz,

kein Problem, wegen der Löschungen :-)  Jetzt weiß ich das wenigstens auch, mit den LINKS.
Ich habe leider nur wenig Forum-Erfahung.

Zum Thema noch ein Satz: Besonders krass fand ich die eine Seminarbeschreibung, in der eindeutig ausgesagt wurde, man dürfe
nach "bestandenem" Seminar die Bezeichnung Hypnotherapeut offiziell tragen auch OHNE Heilerlaubnis UND das Ganze wäre auch noch von den Krankenkassen anerkannt.

Nochmals vielen Dank für Deine ausführlichen und kompetenten Antworten auf meine Fragen.

Liebe Grüße


Offline Lutz

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Zitat
Ich habe leider nur wenig Forum-Erfahung.

Macht doch nix, für irgendwas muss so'n Admin ja gut sein.  :)

Zitat
Besonders krass fand ich...

Ich hab jetzt nicht nachgeguckt, ob es "der" Anbieter war, aber einer, der sowas behauptet hatte, war abgemahnt und dann gerichtlich auf Unterlassung verurteilt worden, hat dann seine Aussage geringfügig umformuliert und machte danach unverändert weiter.  :ratlos:

Leidtragende sind dabei immer die Kunden, die natürlich stets eigenverantwortlich bleiben und sich im Falle z.B. einer Abmahnung nie darauf zurückziehen können zu behaupten: "Der hat aber gesagt, ich darf das."

Lieben Gruß
Lutz

Offline Leuchter

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Re: Rechtlicher/Behördlicher Background einer Hypnoseschule/ -Institut
« Antwort #10 am: 18. Mär 2013, 14:33 Uhr »
Ganz wichtig ist noch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn ein Teilnehmer übe rein Kabel stolpert, kann dich das ruinieren. Deine privanten Versicherungen ziehen da nicht mehr.

 

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