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Autor Thema: Rechte an eingestellten Beiträgen  (Gelesen 4542 mal)

Offline Lutz

  • Admin
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Rechte an eingestellten Beiträgen
« am: 08. Jun 2007, 02:22 Uhr »
Hallo ihr,

ich wurde von einem Forumsmitglied gefragt, ob es seine eigenen hier eingestellten Texte auch noch anderweitig im Internet nutzen dürfe. Mal abgesehen davon, dass ich diese Frage sehr nett und fair finde, schreib ich die Antwort darauf noch einmal hier rein, weil ja vielleicht auch bei anderen diesbezüglich Unsicherheit besteht:

Die Frage ist nicht unberechtigt, denn in den Nutzungsbedingungen anderer Foren steht mitunter tatsächlich drin, dass die Beiträge nun an den Forenbetreiber übergingen oder dass dem das alleinige Nutzungsrecht eingeräumt werde usw.

Wir distanzieren uns von solchen Bestimmungen, die man wohl mindestens als "unfair" bezeichnen kann. Wir freuen uns über eure Beiträge, ohne die "haben" zu wollen oder damit ein Nutzungsrecht anzustreben oder sonstwas.

Selbstverständlich kann und darf jeder seine eigenen hier eingestellten Texte weiterhin für alles benutzen, was er möchte.

Einzige "Einschränkung", die auch in den Nutzungsbedingungen steht: man hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Beiträge (z.B. im Falle eines Ausscheidens aus dem Forum). Diese Regelung ist notwendig, um einzelne Threads nicht durch plötzliches Fehlen einzelner Beiträge "ad absurdum" zu führen. Aber sämtliche sonstigen Rechte an den Texten verbleiben natürlich bei euch, das ist doch klar!  ;)

Die Forumsoftware bietet übrigens wegen des "Löschproblems" die Option an, das Löschen (und auch Editieren) eigener Beiträge zu unterbinden - das fänden wir aber schade, wenn sowas im Einzelfall nicht mehr ginge, deswegen bleibt das Löschen weiterhin möglich. Wer aber meint, nun z.B. alle seine Beiträge löschen zu müssen, um das Forum mal so richtig zu ärgern, dem sei fairerweise gesagt, dass das Forum natürlich regelmäßig gesichert wird und damit auch die Beiträge - schwupps - wieder hergestellt werden können.  ::)

Wenn ihr Fragen/Anmerkungen/Vorschläge zu diesem Komplex oder anderen rechtlichen Dingen habt, lasst es uns wissen!

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

  • Gast
Re: Rechte an eingestellten Beiträgen
« Antwort #1 am: 08. Jun 2007, 16:44 Uhr »
Hallo Lutz,

auch ich hatte schon über diese Fragestellung nachgedacht.
Wenn Du das weißt: Ist das jetzt nur eine "Kulanzregelung" von Eurer Seite, so daß man Beiträge, die man in anderen Foren geschrieben hat, nicht mehr verwenden darf - oder ist das zusätzlich allgemeine Rechtslage?

LG Miraculus

Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.017
  • Geschlecht: Männlich
Re: Rechte an eingestellten Beiträgen
« Antwort #2 am: 09. Jun 2007, 00:38 Uhr »
Hallo Miraculus,

nach meinen Recherchen wird dieser Punkt bisher weder durch ein Gesetz noch durch verbindliche Rechtsprechung allgemeingültig geregelt. Und so finden sich im Internet auch lediglich "Meinungen" dazu.

Nach meiner unverbindlichen Meinung stellt sich die Rechtslage derzeit folgendermaßen dar:

Ein Gesetz hat höheren Stellenwert als eine Nutzungsvereinbarung, Geschäftsbedingung oder Vergleichbares. Daher ist zunächst zu prüfen, ob das Urhebergesetz (UrhG) Anwendung findet. Das UrhG gilt auch für Texte, also auch Forenbeiträge, allerdings nur dann, wenn eine bestimmte "Schöpfungshöhe" gegeben ist.

Im Klartext heißt das: nur solche Beiträge werden vom UrhG geschützt, die es auch "wert" sind. Bei den meisten Beiträgen eines Forums wird dies naturgemäß nicht gegeben sein. Wenn sich aber jemand besonders viel Mühe bei einem Beitrag gegeben hat und in diesem umfassende Erklärungen abgibt, vielleicht noch das Ergebnis von aufwändigen Recherchen einfließen lässt und/oder ernst zu nehmende neue Theorien aufstellt pp., Gedichte schreibt oder individuelle Suggestionstexte verfasst usw., wird das UrhG dort tatsächlich Anwendung finden.

Das Weitere regeln die individuellen Nutzungsbedingungen eines Forums. Hier muss man unterscheiden zwischen "Urheberrecht" und "Nutzungsrecht/Verwertungsrecht".

Sehen die Nutzungsbedingungen so aus, dass (angeblich) das Urheberrecht mit Einstellen eines Beitrags auf den Forumsbetreiber übergehe, ist das Unsinn, denn ein Urheberrecht kann in Deutschland laut UrhG gar nicht übertragen werden.

Diffiziler wird es beim "Nutzungsrecht/Verwertungsrecht". Relativ unproblematisch ist dies m.E., so lange sich die Nutzung nur darauf erstreckt, dass Beiträge eben in einem Forum stehen und öffentlich zugänglich sind. Interessant kann es aber dann werden, wenn ein "uneingeschränktes Nutzungsrecht/Verwertungsrecht" festgeschrieben steht. Das würde z.B. auch umfassen, dass etwa ein Forumsbetreiber Beiträge auch in anderer Weise veröffentlichen könne (Buch, DVD, Radiosendung....).

Und weil das noch nicht kompliziert genug ist: die Einräumung eines Verwertungsrechts ist nicht die Einräumung eines unentgeltlichen Verwertungsrechts. Mit anderen Worten: in so einem Fall dürfte ein Forumsbetreiber die Beiträge zwar "irgendwie" nutzen, müsste aber ein angemessenes Honorar zahlen.

Und damit zu dem Punkt, der deiner Frage vielleicht am nächsten kommt: Nutzungsbedingungen können auch die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungs-/Verwertungsrechts umfassen - dann darf nur der Forumsbetreiber die Beiträge verwerten. Sieht aus wie eine klare (ggf. deprimierende) Aussage - ist es aber nicht. Es geht nämlich noch komplizierter:

- wenn Nutzungsbedingungen die Übertragung der Nutzungsrechte pauschal an sämtlichen Beiträgen vorsehen, ist dann überhaupt der "Spezialfall" eines urheberrechtlich schützenswerten Beitrags davon umfasst? (Falls nun jemand meint: klar, auch so ein Beitrag ist ja auch nur ein Beitrag, dann folgender Fall: jemand berichtet in einem Forum über ein Verfahren, auf das er ein Patent erworben hat. Dann wird dieses Patent rechtlich bestimmt nicht an den Forumsbetreiber übergehen - so einfach scheint es mir also nicht.)

- das UrhG sagt: "Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht)."
Hat es also irgendeine Relevanz, wenn in den Bedingungen nur von "Nutzungsrecht" gesprochen wird, ohne zu bezeichnen, welcher Art die Nutzung denn sein soll? Oder ist so eine Bestimmung gegenstandslos?

- Was ist, wenn man einen Beitrag der Form nach leicht verändert und den wesentlichen Inhalt beibehält? Ist das dann noch "der" Beitrag, an dem man ggf. Rechte abgetreten hat, oder ist der veränderte Beitrag ein neuer Beitrag, den man uneingeschränkt nutzen darf?

Angesichts all dieser Umstände traue ich mir eine verbindliche rechtliche Beurteilung nicht zu und fürchte darüber hinaus, dass auch 5 Richter zu 10 Auffassungen kämen. Ich selbst verfahre so, dass ich überhaupt kein Problem darin sehe, meine irgendwo geschriebenen Beiträge auch anderweitig zu nutzen, denn in keinem mir bekannten Forum, in dem ich jemals geschrieben habe, sind diese Dinge rechtlich einwandfrei und eindeutig in einer Weise geregelt, die mir das verbieten würde. Aber das muss bitte jeder für sich entscheiden.

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

  • Gast
Re: Rechte an eingestellten Beiträgen
« Antwort #3 am: 09. Jun 2007, 12:56 Uhr »
Hallo Lutz,

danke für die Erläuterungen!!
Was geht über das schlichte, einfasche, logische deutsche Recht?  ::)

 

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