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Autor Thema: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG  (Gelesen 25595 mal)

Offline Lutz

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #15 am: 20. Sep 2006, 18:52 Uhr »
Hallo Miraculus,

danke!  :)
Du spraschst im Ursprungsposting von "im Sinne der Psychiatrie", was mich Schlimmeres vermuten ließ.
An einer "psychischen Störung mit Krankheitswert" schlag ich als Raucher ja auch schon voll in so eine Statistik.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Sandy

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #16 am: 20. Sep 2006, 18:55 Uhr »

Vielleicht ist Telefonsex besser als gar keiner?  :hmmm:

Aha ;D
Na ja, vielleicht dann Cybersex. Gibts auch schon Cyber-Hypnose?


Eigentlich stelle ich mir unter Hypnose mehr vor als Worte über Medien welcher Art auch immer rüberzubringen. Rapport und interpersonale Trance gehören bei mir immer zum Setting. Vor allem möchte ich nicht auf das spontane Feedback verzichten. Meine Hypnosen sind halt immer therapeutisch orientiert, Spaßhypnosen mache ich nicht.

Freundliche Grüße
Rüdiger

Cyber-Hypnose soll es schon geben .... :-)

Miraculus

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #17 am: 21. Sep 2006, 18:02 Uhr »
Hallo Miraculus,

danke!  :)
Du spraschst im Ursprungsposting von "im Sinne der Psychiatrie", was mich Schlimmeres vermuten ließ.
An einer "psychischen Störung mit Krankheitswert" schlag ich als Raucher ja auch schon voll in so eine Statistik.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Hallo Lutz,

"im Sinne der Psychiatrie" sollte nur bedeuten, daß es um Störungen die nach den psychiatrischen Klassifikationen als krankheitswertig gelten und somit auch potentiell zum Aufgabenfeld der Psychiater gehören.

Bist Du Dir sicher, daß nach den anerkannten Definitionen ein Raucher per se psychisch krank ist? Da würde für mich etwas nicht mehr ganz stimmen.  :-[

LG Miraculus

Offline Lutz

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #18 am: 21. Sep 2006, 19:17 Uhr »
Hallo Miraculus,

Zitat
Bist Du Dir sicher, daß nach den anerkannten Definitionen ein Raucher per se psychisch krank ist?

"per se" vielleicht nicht, aber ggf. "per definitionem"  :):

Zitat
ICD 10:
F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch


Und wenn man die weiteren Punkte hinzuzieht:

Zitat
F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom
F17.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom
F17.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom mit Delir
F17.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Psychotische Störung
F17.6 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Amnestisches Syndrom 


darf man das wohl nicht so lesen: wenn ein schädlicher Tabakgebrauch vorliegt und es zusätzlich zu einer psychischen oder Verhaltensstörung kommt, so eine Lesart würde ja bei F 17.2 ff. keinen Sinn machen.
Also: der schädliche Gebrauch von Tabak ist offenbar definiert als psychische oder Verhaltensstörung - zumindest in der ICD 10.
Was auch für diejenigen, die als "nicht-Bestallte" Raucherentwöhnungen anbieten, nicht ganz uninteressant sein dürfte...

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #19 am: 21. Sep 2006, 20:45 Uhr »
Hallo zusammen,

wo leben wir eigentlich?

Wenn jemand 20 Jahre privat und unentgeltlich Lebenshilfe macht und dabei einmal eine Störung mit Krankheitswert behandelt, und deswegen ein Fall für den Staatsanwalt ist, ein kriminells Subjekt, dann hört sich für mich einfach alles auf.

Und wenn ich Raucher wäre und es mir schwerfiele, damit aufzuhören, dann würde ich das verdammte Recht haben wollen selbst zu entscheiden, wen ich um Hilfe bitte. Und ich möchte nicht, daß er deshalb wegen einer Straftat und ich wegen Anstiftung zu einer solchen verfolgt werde.

Ich kann es von mir aus noch halbwegs nachvollziehen, wenn jemand, der wirklich ernsthaft psychisch krank ist, nicht von jedem behandelt werden soll. Aber bei ganz normalen alltäglichen persönlichen und sozialen Problemen  möchte ich schon auch die Wahl haben.
Solange ich geistig normal bin zweingt mich niemand, daß ich eine körperliche oder psychische Störung behandeln lasse - egal, wie schwer die sein mag.

Dann möchte ich doch bei einer kleineren Schwierigkeit auch nicht nur wählen dürfen ob, sondern notfalls auch von wem ich diese behandeln lasse.

Was ist denn keine psychische Krankheit? Es ist doch nach diesen unmöglichen Definitionen alles und jedes eine!

Wenn eine Frau auch nur die Straßenseite wechselt, weil sie Angst vor Hunden hat, muß sie m.W. nur darauf hinweisen, daß hier ein Vermeidungsverhalten vorliegt und daß vor allem ihr persönliches Wohlbefinden durch die alltägliche Angst erheblich beeinträchtigt wird. Und zack - sie ist psychisch krank. Denn die "Erheblichkeit" reicht.

Und wer wird nicht erheblich darunter leiden, wenn man das sagen muß, damit die Kasse zahlt?
Und was heißt überhaupt erheblich - und was nicht? Das definiert der Patient bzw. Klient. Und die Definition hängt ganz sicher nicht zuletzt davon ab, ob einer mit Kassenzulassung und Heilberechtigung vor ihm hockt oder nicht, und was der jeweils dazu meint.


Oder eine Frau hat Probleme, in der Disco jemand anzusprechen. Keine Krankheit? O doch, da kann man ganz leicht eine daraus machen, nämlich in Form sozialer Probleme mit Krankheitswert.
Sie muß nur sagen, daß sie auch sonst Schwierigkeiten hat, Männer anzusprechen und darum im wichtigen Bereich der Partnerschaft erheblich beeinträchtigt ist.
Oder sie muß nur einigermaßen glaubhaft machen, daß das überhaupt ein erhebliches persönliches Problem für sie darstellt, daß sie nie wie ihre Frundinnen auch mal locker Kontakte knüpfen kann und sich darum isoliert und weiß der Kuckuck was fühlt...

So ist das zumindest nach meinem Wissen. Und wenn ich irre, dann irren sich auch andere, z.B. Senf und Broda, "Praxis der Psychotherapie".

Dazukommt, daß es Probleme gibt, die sich bei fehlender Behandlung leicht zu einer Krankheit auswachsen können, und da gibt es nicht wenige Therapeuten, die dann mal "vorsorglich" krankschreiben, auch wenn in dem Moment eigentlich kaum eine Erkrankung vorliegt.

Der Psychotherapeut M. Groß schreibt:

"»Alltägliche« Lebensprobleme, vorübergehende Krisen, die sich im täglichen Miteinander ergeben, Sorgen, die jemand sich macht, Erziehungsfragen, Konflikte am Arbeitsplatz oder Eheschwierigkeiten sind damit nicht notgedrungen Probleme von Krankheitswert."
(Man achte auf das "notgedrungen!!!)

Und dann:

"In der Praxis ist diese Abgrenzung aber oft weniger eindeutig, als sie sich anhört."

Und da dürfte er recht haben. Hier gibt es eine riesige Grauzone.

Im bürokratischen Großbritannien darf der Patient selbst entscheiden, bei wem er Hilfe sucht. Und Großbritannien existiert immer noch und wird so schnell nicht untergehen, und wenn doch, dann sicher nicht deswegen.

Meinem Sicherheitsgefühl würde es jedenfalls absolut genügen, wenn mich so ein Heiler darauf hinweisen müsste, daß er kein Arzt sei, keiner staatlichen Qualitätsaufsicht unterliege und eine Behandlung auf eigenes Risiko erfolge.

Jedenfalls würde ich, wenn ich rauchen und nicht gerade absolut zwanghaft alle drei Minuten eine Zigarrette verbrauchen würde, mich nicht als "krank" ansehen und gerne selbst entscheiden, wen ich um Hilfe bitten, ohne vor einer Strafkammer als Zeuge oder gar Angeklagter erscheinen zu müssen.

Und ich möchte dann auch nicht als Psychiatrie-Patient gelten: Weder in dem Sinne, daß ich in ein psychatrisches Krankenhaus gehöre, noch in dem anderen, daß ich einen Fall für diesen Zweig der Medizin bin.

Ist das zu viel verlangt?

LG Miraculus

Offline Lutz

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Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
« Antwort #20 am: 22. Sep 2006, 01:04 Uhr »
Hallo Miraculus,

dein engagiertes Plädoyer gegen vielleicht überzogene Regelungen in allen Ehren, aber du weißt schon, dass wir hier in Deutschland sind? Hier wird es nur schwer möglich sein, sich die Haare irgendwo schneiden zu lassen, wo kein Meister im Geschäft ist.
Und in einem Staat, wo selbst die Anbringung der Hausnummern durch Verordnungen verbindlich geregelt ist (z.B. auf welcher Seite der Tür sie in welcher Größe und Höhe angebracht werden muss), willst du selbst entscheiden, wem du dich und deine Gesundheit anvertraust? Das kann doch wohl nicht sein...  ;)

Aber mal ernsthaft: Schuld an der Situation haben m.E. auch all jene "alternativen Anbieter", die sich nicht bescheiden können, indem sie deutlich sagten, dass sie eben nicht heilen. Leider ist oft das Gegenteil der Fall: "Durch xy wird der Energiefluss wieder angeregt mit der Folge, dass Wohlbefinden und körperliche Gesundheit wieder gegeben sind." So oder ähnlich lesen sich viele Beschreibungen im Internet und in Esoterik-Blättern. Das sind astreine Heilungsversprechen, die selbst ein Arzt nicht geben dürfte.

Und wer so um Kunden (Patienten) wirbt, darf sich m.E. auch nicht wundern, wenn staatliche Regelungen (ziemlich wirkungslos) versuchen, sowas einzudämmen.

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #21 am: 22. Sep 2006, 18:31 Uhr »
Hallo Lutz,

Zitat
Hier wird es nur schwer möglich sein, sich die Haare irgendwo schneiden zu lassen, wo kein Meister im Geschäft ist.
Das ist doch zum Mäusemelken!    >:(


eins hab ich jetzt noch nicht ganz verstanden:

Wenn jemand, der privat ab und an Lebenshilfe macht sich einmal um ein Problem kümmert, das vielelicht Krankheitswert hat, und dafür schon zum Kriminellen erklärt wird, obwohl er nie behauptet hat, zu heilen:
Müssen da nicht alle möglichen Lebenshelfer, Sozialarbeiter, Seelsorger und und und, die immer mal wieder im Gespräch vielleicht auch krankheitswertige Probleme lindern, unter das Gesetz fallen - von Notfallhilfe mal abgesehen?
Schließlich kann man ja als Sozialarbeiter oder Seelsorger jemndem, der ein ernsteres Problem schildert, nicht einfach über den Mund fahren, und er wird vielleicht sogar ein paar hilfreiche Äußerungen dazu machen...und dann sien die Grenzen zu einer kurzen psychotherapeutischen Intervention völlig fließend.


Nach meinem Eindruck gilt "Rauchen" aber wohl nur im Ausnahmefall als Krankheit (ist natürlich nur meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung, muß man wohl dazuschreiben, grmpf).
In einem großen, modernen Psychiatriebuch kommt das Thema überhaupt gar nicht vor.

Zu den 27% kommt man wohl auch gut ohne Raucher.

Hier mal aus einer Tabelle:

Epidemologie psychiatrischer Erkrankungen
(nach WHO-Schätzungen 2003)

in Millionen:

Angst- und Zwangsstörungen....400
Depressionen....340
Alkoholabhängigkeit....288
Persönlichkeitsstörungen....250
Schizophrenie....45
Demenz (u.a. Morbus Alzheimer)....29
Suizidversuche....20
Suizide....1


Anm: Kann sein, daß ich die Häufigkeit von Schizophrenie und Demenz verwechselt habe, schauc ich nochmals nach.

LG Miraculus


« Letzte Änderung: 23. Sep 2006, 18:58 Uhr von Miraculus »

Offline Lutz

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #22 am: 22. Sep 2006, 22:06 Uhr »
Hallo Miraculus,

Zitat
Müssen da nicht alle möglichen Lebenshelfer, Sozialarbeiter, Seelsorger und und und, die immer mal wieder im Gespräch vielleicht auch krankheitswertige Probleme lindern, unter das Gesetz fallen - von Notfallhilfe mal abgesehen?

eine berechtigte Frage, die sich auch andere gestellt haben. So wurden offenbar Bert Hellinger ("Familienstellen") und der Fernsehpastor Jürgen Fliege wegen des Verstoßes gegen das HPG angezeigt, weil Fliege in seiner Sendung Hellinger eine Familienaufstellung machen ließ. Es wurden Zeugen aus dem Publikum gehört und sogar ein Gutachten erstellt, aufgrund dessen das Verfahren letztendlich eingestellt wurde, weil eine Staftat dann doch nicht hatte nachgewiesen werden können:

http://72.14.221.104/search?q=cache:sMfTSGmioVAJ:www.gesundheit-vorsorge.de/Information/Familienaufstellung/familienaufstellung.html+hpg+fliege&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

Die Materie ist natürlich schwammig und auslegungsbedürftig und daher einer deutlichen grundsätzlichen Grenzziehung nicht zugänglich, das wird wohl oft eine Einzelfallentscheidung bleiben müssen.

Zitat
In einem großen, modernen Psychiatriebuch kommt das Thema [Rauchen, Anm. v. Lutz] überhaupt gar nicht vor.

Ist auch erst seit ca. 4(?) Jahren in der ICD aufgeführt, glaub ich.

Zitat
Zu den 27% kommt man wohl auch gut ohne Raucher.
...
Angst- und Zwangsstörungen....400

Na ja, nach ICD 10 könnte man das Rauchen ja einer Zwangsstörung zurechnen...

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #23 am: 23. Sep 2006, 19:07 Uhr »
Hallo zusammen,

irgenwo ist manches grotesk.  >:(
Nach meiner persönlichen Meinung ist es ewtas Natürliches, daß man selbst entscheiden können soll, von wem man sich bei normalen Problemen helfen lassen will, und daß man auch umgekehrt seine Hilfe anbieten dürfen sollte.
Alles andere sähe ich als ziemlich unfreiheitlich an.
Und wenn der Staat in der Lage ist, ein Gesetz zur Einschränkung der Heilkunde zu machen, was das ausreichend berücksichtigt - in Gottes Namen.
Aber dessen Umsetzung sollte dann ohne Hängen und Würgen, ohne riesige Grauzone, ohne häufiges Augezudrücken und wiederholte Inkonsequenz umsetzbar sein. Und wenn das nicht geht, dann sollte man es bleiben lassen.

Zitat Lutz:
Zitat
Na ja, nach ICD 10 könnte man das Rauchen ja einer Zwangsstörung zurechnen...
;D

Ja, ich hab's halt nie geschafft. Inhaliere ich, dann muß ich husten. Und wenn ich mal alle paar Monate eine paffe, schmeckt's auch nicht wirklich.
Zitat
Ist auch erst seit ca. 4(?) Jahren in der ICD aufgeführt, glaub ich.

Das erwähnte Psychiatriebuch stammt aber von 2005.  ;) Selbst wenn es ein Jahr früher fertiggestellt wurde, müsste es noch hinhauen. Jedenfalls ist es jünger als die WHO-Tabelle.

LG Miraculus

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #24 am: 03. Okt 2006, 09:36 Uhr »
Hallo zusammen,


(Das Folgende ist keine Rechtsberatung:)
Ich vermute übrigens allein deshalb, daß aufhörwillige Raucher nicht zu den Psychiatriepatienten dazugezählt werden, weil deren Anzahl dann exorbitant wäre. Wenn man sämtliche Personen, die Schwierigkeiten haben, mit dem Rauchen aufzuhören dazuzählen würde, dazu vielleicht noch alle, die zu dick sind, abnehmen wollen, es aber trotz körperlicher Gesundheit nicht schaffen (Eßstörung)...und und und...dann sind vielleicht noch 27% gesund, aber nicht  "nur" 27% krank.  ;D

LG Miraculus

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #25 am: 05. Okt 2006, 20:11 Uhr »
Hallo zusammen,

mal zum ursprünglichen Thema zurück:

Wenn förliche und formlose Hypnose ineinander überhgehen, und wenn andererseits die normale Kommunikation genug informelle Hypnose beinhaltet, wo sind dann überhaupt sinnvoll Grenzen zu ziehen, was man am Telefon lassen sollte und was man machen kann?

LG Miraculus

Offline Lutz

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #26 am: 05. Okt 2006, 22:09 Uhr »
Hallo Miraculus,

wenn es doch gleich um die Ecke einen Industriebau mit einem Hügel und mit Kunstschnee gibt, warum sollte ich dann zum Skifahren in die Alpen reisen?  ;)

Der Unterschied liegt wohl in der Qualität des Tuns, nicht im Phänomen an sich. Nur bei einer "persönlichen" Hypnose kann man die Befindlichkeit seinen Gegenübers halbwegs erfassen, seine Körpersprache, Gestik, Mimik, kann abschätzen, ob und wie 'tief' jemand in Trance ist usw. Und das sind Dinge, auf die eine "vollwertige" Hypnose nun mal angewiesen ist (von der Gefahr einer technischen Unterbrechung am Telefon mal ganz abgesehen).

Eine Telefonhypnose ist ja "fast nur" wie eine Hypnose von CD, nur mit minimalem (oder gar keinem) Feedback.
Solange es sich am Telefon um ein (äußerlich) normales Gespräch mit ggf. hypnotischen Sprachmustern handelt, ist es ja o.k., aber wenn sich einer aus dem Dialog verabschiedet, schweigt, in Trance geht und nur noch Dinge tut, die der andere nicht wissen kann, halte ich es zumindest für bedenklich.

Aber ich weiß, dass es da auch andere Ansichten gibt.  :)

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #27 am: 06. Okt 2006, 08:35 Uhr »
Hallo Lutz,

ich kann die Einwände schon verstehen, frage mich aber zu diesem:

Zitat
(von der Gefahr einer technischen Unterbrechung am Telefon mal ganz abgesehen).

Ab wo besteht die entsprechende Gefahr? Ich vermute dann, wenn das Gegenüber aufgrund einer förmlichen Induktion erwartet, auch wieder explizit zurückgeholt zu werden, oder aber wenn der "fühlbare" Bew.-Zustand sich signifikant ändert.
Wie seht Ihr das?

LG Miraculus

Offline Lutz

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #28 am: 07. Okt 2006, 18:17 Uhr »
Hallo Miraculus,

das liegt doch auf der Hand, dass es zu Problemen kommen kann, wenn die Verbindung mittendrin abreißt. Stell dir vor, ein Hypnotiseur steht während einer Intervention auf und geht einfach!

Keine Ausleitung, keine Rücknahme von Suggestionen, keine Rückorientierung auf die Realität - und die Gefahr von Missverständnissen:

"Alles um dich herum ist nun völlig gleichgültig geworden und du hörst nur noch meine Stimme!" - KLICK.
"Zeit spielt nun keine Rolle mehr für dich, es zählt nur noch deine innere Uhr, so lange..." KLICK. ("... so lange, bis ich deine Trance wieder beende", kam leider nicht mehr an...)
- usw.

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
« Antwort #29 am: 18. Okt 2006, 13:08 Uhr »
Hallo Lutz,

da gebe ich Dir ja recht.  :)
Nur: Wo fängt die formelle Hypnos an, wp hört die informelle auf?

lG Miraculus

 

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