Hypnose Hilfe Forum
Und dann noch: => off topic - Ernsthaftes => Thema gestartet von: Tom am 21. Feb 2007, 18:37 Uhr
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Hallo zusammen,
folgendes:
ich bin immer noch auf Therapieausbildungssuche. Überlege im Moment in 2 Richtungen: Entweder ich mache eine systemische Ausbildung oder ich gehe den "NLP Weg" weiter bis zum Neurolinguistischen Psychotherapeuten (in Kombi mit dem kleinen HP) incl. EU Anerkennung.
Am Telefon erzählte mir der Ausbildungsleiter der "systemische Geschichte", das diverse Institutionen gegen das HP Gesetz geklagt haben, weil diese wollen, das der kleine HP abgeschafft würde. U.a. ist eines der Argumente, daß quasi jeder Unausgebildete theoretisch die Prüfung bestehen kann, ohne "von tuten und blasen" Ahnung zu haben. Leider hat mir dieser, von keiner Alternative erzählt, die dann statt dessen angewendet würde. Er hat wohl bemerkt, daß dies für den systemischen Dachverband eh egal wäre, da diese über ihre Ausbildung sowieso eine Art von "therapeutischer" Erlaubnis hätten.
Dies hat mich doch sehr verwirrt; zumal ich noch wenig im Internet finden konnte.
Also: Hat jemand von eine Ahnung davon, oder ähnliches gehört?
Gruß, Tom.
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Moinsen,
U.a. ist eines der Argumente, daß quasi jeder Unausgebildete theoretisch die Prüfung bestehen kann, ohne "von tuten und blasen" Ahnung zu haben.
Meinst Du damit die Prüfung vor dem Gesundheitsamt?
systemische Ausbildung
Dann nutze ich mal diesen Smilie. :kapiernix: Was ist den eine systemische Ausbildung? ;)
Gruß Eddie
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Hallöchen,
1. ja, die beim Gesundheitsamt.
2. http://www.dgsf.org/ gugst du hier :D
Ausbildung für systemische Therapie und Beratung, Familientherapie. Gerade die von der M.E.G. empfehlen oft eine systemische Grundausbildung; es gibt da sehr interessante "Schnittmengen" zwischen systemische Therapie, Hypnose, Aufstellungsarbeit
Gruß, Tom.
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Also unsere HP Schule in Flensburg bietet seit neuestem wieder die Ausbildung für den kl. HP an.
http://www.hps-kastanienhof.de/cms/front_content.php?idcatart=122&lang=1&client=1 (http://www.hps-kastanienhof.de/cms/front_content.php?idcatart=122&lang=1&client=1)
so wird er hoffentlich nicht abgeschafft?
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Zitat Sandy:
so wird er hoffentlich nicht abgeschafft?
Weder im autoritären Kaiserreich, noch während der bürokratischen Weimarer Republik war er je notwendig, und andere Länder kommen gut ohne ihn aus. :)
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Er hat wohl bemerkt, daß dies für den systemischen Dachverband eh egal wäre, da diese über ihre Ausbildung sowieso eine Art von "therapeutischer" Erlaubnis hätten.
Dies hat mich doch sehr verwirrt;
Das verwirrt mich auch. Ich hoffe, das geht nicht in die Richtung, die ich mal feststellen durfte: als ich mich vor Jahren bei der Hamburger Geschäftsstelle einer bundesweit vertretenen Heilpraktiker (u.a.) - Schule nach dem Lehrgang "Psychologischer Berater / kleiner HP" erkundigte, wollte mir die Leiterin in einem längeren persönlichen Gespräch immer wieder einreden, dass der kleine HP doch nicht wichtig sei, den bräuchte ich doch gar nicht, der Lehrgang wäre doch schon ausreichend usw.
Erst als ich nachbohrte, kam es raus: Hamburg hatte seinerzeit die HP-Prüfung überhaupt nicht angeboten! Mit anderen Worten: mein erklärtes Anliegen interessierte sie gar nicht, sie wollte nur ihren Lehrgang verkaufen. Hoffe, dass es in deinem Fall nicht ebenso ist. Denn über eine systemische Ausbildung erwirbt man keine Heilberechtigung (die ja offenbar dein Ziel ist).
Lieben Gruß
Lutz
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Hallo Tom,
warum fragst du wegen des kleinen HP nicht mal bei einem Heilpraktikerfachverband, z. B. www.heilpraktiker.org an. Dort kann man Dir sicherlich Auskunft geben.
Viele Grüße
Susanna
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Zitat Sandy:
so wird er hoffentlich nicht abgeschafft?
Weder im autoritären Kaiserreich, noch während der bürokratischen Weimarer Republik war er je notwendig, und andere Länder kommen gut ohne ihn aus. :)
Es geht mir um die rechtliche Seite des kl. HP´s. Andere Länder haben da vielleicht andere Sitten, ähm Gesetze? Es geht um die Heilerlaubnis.
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Es geht mir um die rechtliche Seite des kl. HP´s. Andere Länder haben da vielleicht andere Sitten, ähm Gesetze? Es geht um die Heilerlaubnis.
Ach so, dann war es ein Mißverständnis. Dir ging es um die Möglichkeit der Heilerlaubnis.
Dagegen wollte ich mich mit meinem Beitrag nicht wenden, im Gegenteil: Ich bin dafür daß jeder selbst entscheiden soll, von wem er sich helfen lassen möchte und von wem nicht.
Es gibt natürlich auch Leute, die das anders sehen, und das sei respektiert, jedenfalls hatte ich Deinen Beirag mißverstanden. :)
LG Miraculus
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Macht ja nix, Miruculix. *g*
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Was mich interessieren würde: Wie ist das eigentlich mit Physio- und Ergotherapeutem, Logopäden und Heilpädagogen?
LG Miraculus
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Moinsen,
Was mich interessieren würde: Wie ist das eigentlich mit Physio- und Ergotherapeutem, Logopäden und Heilpädagogen?
Wie ist was genau?
Gruß Eddie
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Moinsen,
Was mich interessieren würde: Wie ist das eigentlich mit Physio- und Ergotherapeutem, Logopäden und Heilpädagogen?
Wie ist was genau?
Gruß Eddie
Heilen die?
Sind die heilberechtigt?
Die Bezeichnung suggeriert es ja teil, ganz besonders beim "Heilpädagogen". Und die Tätigkeiten sind ja zumindest zum Teil auch "heilend".
lG miraculus
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Hallo Miraculus,
soweit ich weiß sind diese Berufe weisungsgebunden. Sie dürfen nicht diagnostizieren und keine eigenen Therapien erarbeiten.
[sarkasmus on]
Sie dürfen deshalb dem Arzt dahin kriechen, wo niemals das Licht scheint und bekommen dafür eine Entlohnung in Form von Patienten mit Rezepten.
[/sarkasmus off]
Sorry, aber ich habe jetzt erst wieder von von einem Physio mitbekommen, was manche Ärzte so als Gegenleistung erwarten …
… wenn sie Patienten nicht vom Besuch bei einem bestimmten Physio abhalten. Da könnt mir grad schlecht werden.
Diagnose und eigenständige Therapie soweit ich weiß nur von Arzt und Heilpraktiker.
Ciao Ralf
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Hallo ihr,
habe beispielhaft zum Thema "Physiotherapeuten" recherchiert und bin dabei auf ein recht aktuelles Oberverwaltungsgerichtsurteil gestoßen:
http://www.physio.de/vdb/OVG_Rheinland-Pfalz_Behandeln_ohne_Rezept.htm
Dies besagt sinngemäß:
Physiotherapeuten sind in ihrem Bereich zweifelsfrei heilkundlich tätig.
Sie haben aber durch ihre Ausbildung und staatliche Prüfung nachgewiesen, dass sie eine Gefahr für die Volksgesundheit nicht darstellen. Eine neuerliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt (wie für HPs) ist daher nicht erforderlich.
Sie dürfen daher sogar selbständig, also auch ohne Rezept eines Arztes/HPs, im Rahmen ihres besonderen Tätigkeitsfeldes heilkundlich wirken und angemessene Therapien erarbeiten, ohne gegen das HPG zu verstoßen. Insofern haben sie eine Heilerlaubnis erworben, ohne sich 'Heilpraktiker' nennen zu müssen. Dabei dürfen sie darüber hinaus gehende Diagnosen nicht stellen.
Es bleibt nach einem dort zu lesenden Kommentar abzuwarten, inwieweit dies von den Verwaltungsbehörden der Bundesländer umgesetzt werden wird.
Ich hatte mal vor langer Zeit zu dieser Problematik im Zusammenhang mit Rettungssanitätern recherchiert. Auch dort hatte man eine Rechtskonstruktion gefunden, die deren Einschreiten bei einem "ersten Angriff" legitimiert - ich weiß aber nicht mehr, welche. :hmmm:
Lieben Gruß
Lutz
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Hallo zusammen,
@ Lutz:
Na ja, irgendwie scheint mir das eine Konstruktion zu sein, die zwar vernünftig sein mag, dabei aber eindeutig gegen Wortlaut und Sinn des Gesetzes verstößt.
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Hallo Ralf,
[sarkasmus on]
Sie dürfen deshalb dem Arzt dahin kriechen, wo niemals das Licht scheint und bekommen dafür eine Entlohnung in Form von Patienten mit Rezepten.
[/sarkasmus off]
Du meinst, daß sie dem Arzt sich selbst rektal zu applizieren haben? ;D
lG Miraculus