Hypnose Hilfe Forum

F o r u m => Rund um das Thema 'Hypnose' => Thema gestartet von: Lutz am 01. Jul 2009, 23:09 Uhr

Titel: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Lutz am 01. Jul 2009, 23:09 Uhr
Hallo ihr,

wir hatten das Thema schon mal vor Jahren im Forum, aber damit man sich den alten Thread nicht nochmal durchlesen muss, mach' ich hier einen neuen auf.

Darf man sich Hypnosetherapeut nennen, ohne heilberechtigt zu sein?

Manche meinen ja, das sei kein Problem, (weil der Begriff Therapeut eben nicht geschützt ist) - insbesondere dann nicht, wenn man z.B. dazuschreibt, man böte ja nur Hilfe zur Selbsthilfe an, das eigene Tun würde das eines Arztes pp. nicht ersetzen und sich das auch noch unterschreiben ließe usw.

Ich habe schon mehrfach und zuletzt in der separaten Abhandlung Hypnose + Recht (Punkt 9) (http://www.hypnose-service.de/index.php?pid=33#9) darauf hingewiesen, dass die aktuelle Rechtslage deutlich anders aussieht und man sich damit eine Menge Ärger einhandeln kann.

Heute nun haben Barbara und ich aus einer "gut unterrichteten Quelle" erfahren, dass vor 2 Wochen ein also noch ganz frisches Urteil eines Oberverwaltungsgerichts ergangen ist. Das Urteil wird auch schon in Kommentaren zitiert, ist aber nach meinen Recherchen noch nicht im Wortlaut einzusehen.

Es bezieht sich nicht auf Hypnose, sondern auf ein anderes Verfahren (das hier nichts zur Sache tut, aber rechtlich durchaus mit der Hypnosetherapie vergleichbar ist), dessen Ausübende sich bisher XY-Therapeuten nannten. Dies wurde ihnen untersagt.

Und angeblich begann sogleich ein Interessenverband mit Abmahnungen.

Wer sich also angesichts all dieser deutlichsten Hinweise immer noch auf der sicheren Seite wähnt und sich beratungsresistent gibt, dem kann man dann auch nicht mehr helfen.  ;)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: tiefeTrance am 03. Aug 2009, 18:44 Uhr
Hi,

danke für die Aufklärung. Super !!!

Aber ich dachte es mir, auch wenn meine Ausbildungsstätte es anders sieht.

Ohne HP oder Arzt kein "Therapeut".

Was ist dann also die Urkunde Wert?
Vom Ausbildungsinhalt war ich sehr zufrieden...

Nochmals Danke.

Gruß
Markus
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Lutz am 04. Aug 2009, 00:45 Uhr
Hallo Markus,

Zitat
Was ist dann also die Urkunde Wert?

sofern dich die Urkunde zu einem "XY-Therapeuten" schlagen will, ist sie im günstigsten Fall nichts wert.

Im ungünstigeren Fall aber, wenn jemand dem blind vertraut und sich also nach dieser Ausbildung z.B. im Internet, auf Visitenkarten, in Anzeigen oder in Flyern als XY-Therapeut ausgibt, dann treffen alle möglichen Konsequenzen (z.B. Anzeigen wegen Betrugs oder wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, zivilrechtliche Regressforderungen, Abmahnungen) allein denjenigen, der die Bezeichnung unberechtigt führt. Ein Verweis auf die Schule, die das anders sieht, hilft da überhaupt nicht und bringt einen auch nicht raus aus der persönlichen Verantwortlichkeit.   :(

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: tiefeTrance am 04. Aug 2009, 06:01 Uhr
Ja, das verstehe ich.
Gut das ich mich so auch nicht nenne.
Zumindest solange ich den HP(PT) nicht habe.

Da sieht man mal wieder, womit Geld "verdient" wird.

Gruß
Markus
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: mipooh am 04. Aug 2009, 07:54 Uhr
Zitat
Ein Verweis auf die Schule, die das anders sieht, hilft da überhaupt nicht und bringt einen auch nicht raus aus der persönlichen Verantwortlichkeit.

Ich könnte mir vorstellen, dass neben der eigenen Rechtslage auch ein Rückgriff (zumindest materiell) auf das Institut besteht, das einem einen "Titel" unrechtmäßig verkauft hat.
Im Klartext, dass man einen finanziellen Schaden dem Lehrinstitut gegenüber gerichtlich geltend machen kann, wenn dieses einem ein Therapeuten-Zertifikat aushändigt.
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Lutz am 04. Aug 2009, 12:51 Uhr
Hallo mipooh,

und nicht nur das, es gibt ja auch noch das Strafgesetzbuch. Nur davon hat man nichts, wenn die eigene Schule eins auf den Deckel kriegt.

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Triensche am 07. Okt 2009, 12:58 Uhr
Hallo zusammen,

ich bilde mir ein, in einem Heilpraktiker-Forum mal gelesen zu haben, dass man sich zwar nicht Therapeut nennen darf, aber sehr wohl "Therapie" anbieten darf.
Ich hoffe ich erinnere mich da jetzt richtig... Ich finde die Textstelle grad nicht wieder. Vielleicht kann jemand von euch da noch Licht ins Dunkel bringen??  ???  Ist das für Hypnotiseure überhaupt übertragbar...  ???

LG
Triensche
Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Lutz am 07. Okt 2009, 15:49 Uhr
Hallo Triensche,

die besten Quellen, um sich schlau zu machen, sind wohl die, die man zugegebenermaßen vielleicht am wenigsten gerne liest, nämlich Gesetze und Gerichtsurteile. So ist das oben angesprochene Urteil jetzt auch  > online einsehbar <  (http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020040001025%20A) und darin heißt es u.a.:

"Denn maßgeblich für die Beurteilung, ob eine als Ausübung der Heilkunde anzusehende Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 HPG vorliegt, ist, ob bei objektiver Betrachtung bei den angesprochenen Personen durch das Vorgehen des Therapeuten der Eindruck erweckt wird und werden soll, die Tätigkeit ziele darauf ab, bei ihnen u.a. Krankheiten zu lindern oder zu heilen (...). Dazu genügt es, wenn bei den Betroffenen der Eindruck vermittelt wird, dass die Tätigkeit in irgend einer Weise maßgeblich dabei mithilft, dass eine solche Linderung oder Heilung eintritt, auch wenn dabei im Wesentlichen die Selbstheilungskräfte des Körpers einbezogen werden (Bay. VGH aaO.)."

Damit folgt das Gericht der sogenannten "Eindruckstheorie".
Wie man nun eine "Therapie" anbieten soll, ohne damit den Eindruck zu erwecken, dies trage irgendwie zu einer Heilung oder Linderung bei, bleibt mir verborgen. Oder kennt jemand eine Therapie, die eben bekanntermaßen nicht heilen oder lindern soll, sondern z.B. nur dem Zeitvertreib dient?

Und abgesehen von dem ganzen rechtlichen Zeugs - ich habe gerade  mit einem Maler telefoniert und stelle mir vor, der dürfe Malerei anbieten, sich aber nicht Maler nennen. Wer soll denn das verstehen?  :)

Lieben Gruß
Lutz

Titel: Re: (Hypnose-) "Therapeut" ohne Heilberechtigung?
Beitrag von: Triensche am 09. Okt 2009, 11:19 Uhr
...tja, da war wohl der Wunsch Vater/Mutter des Gedanken!  ;D