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Autor Thema: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt  (Gelesen 12801 mal)

Offline Lutz

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Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« am: 07. Dez 2007, 04:44 Uhr »
Hallo ihr,

bei einer Markenrecherche bin ich eben auf etwas gestoßen, was für NLP-Anwender von Bedeutung sein dürfte und mit dessen Thematisierung ich hier helfen möchte, für euch etwaige "Probleme" abzuwenden.

Zur Geschichte und 'Einstimmung':

Am 12.07.1996 hatte ein gewisser Richard Bandler (mit Wohnort Hamburg  ;D ) beim Deutschen Patent- u. Markenamt (DPMA) eine sogenannte Wort-/Bildmarke "NLP" angemeldet; dies bedeutete, dass die Buchstaben "NLP" in einer ganz bestimmten grafischen Darstellung geschützt waren.
Am 1.8.2006 wurde dieser Markeneintrag wegen "Nichtverlängerung" gelöscht (Markenanmeldungen müssen nach 10 Jahren kostenpflichtig verlängert werden, sonst werden sie wie in diesem Fall gelöscht).

Aber jetzt wirds interessant:

Am 29.06.2007 hat ein Herr aus Berlin die Buchstaben NLP als Wortmarke ins Markenregister des DPMA eintragen lassen. Wortmarke bedeutet einen viel umfassenderen Schutz, denn es ist nicht nur eine bestimmte grafische Darstellung betroffen, sondern die "normale Schreibweise". Und mit der Eintragung ins Markenregister beginnt auch der Markenschutz.
Die Markenanmeldung wurde für die Bereiche (grob) Tonträger, Druckerzeugnisse sowie Erziehung und Ausbildung (darunter fallen auch 'Lebensberatung', Seminare pp.) vorgenommen.

Rein formal bedeutet dies nach derzeitigem Stand, so wie er sich aus dem Markenregister des DPMA ergibt, dass jeder, der die Buchstaben NLP für "seine" Leistungsbeschreibung in o.g. Bereichen verwendet, mit einer Abmahnung rechnen muss.

Ich kann es nicht ändern.  :ratlos:

Ich will dabei dem oben angesprochenen Herrn (den manche aus der NLP-Szene gut kennen werden) in keiner Weise unterstellen, dass er sowas tatsächlich vorhat (vielleicht hat er es nur getan, damit nicht ein Dritter sowas tut und ihn seinerseits abmahnt), aber rein formal besteht diese Gefahr.

Wer sich davon betroffen sieht, sollte aber nicht meiner unmaßgeblichen Meinung trauen, sondern gerne selbst auf den Seiten www.dpma.de recherchieren oder - vielleicht besser noch - einen Rechtsanwalt konsultieren.

Das Genannte betrifft die Bundesrepublik Deutschland, für andere Länder habe ich jetzt nicht nachgesehen.
Wie gesagt - das soll keine Panikmache sein, sondern euch ggf. vor Schaden bewahren helfen.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Barbara

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #1 am: 07. Dez 2007, 05:51 Uhr »
Guten Morgen Lutz,

OHA! Na da kann man nur hoffen, dass besagter Herr diese Wortmarke nur zum eigenen Schutz angemeldet hat und er nicht darauf aus ist, eine Abmahnwelle nach der anderen zu starten.  :o

Lieben Gruß
Barbara

Offline Sunny

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #2 am: 07. Dez 2007, 12:00 Uhr »
"Klopf Dich Frei!" wurde von XXX, dem EFT-Kopierer und "MET-Entwickler" als Marke eingetragen und hat danach alle öffentlichen Verwender (und der Satz ist im EFT keine Seltenheit") selbst seine eigenen Schüler!!!! mit strafbewehrten Abmahnungen bombadiert.

Läuft das Seminarbusiness so schlecht?  >:D


Mit verständnislosen Grüßen

Sunny

Name auf Wunsch des Zitierten durch XXX ersetzt - Lutz
« Letzte Änderung: 13. Sep 2014, 19:57 Uhr von Lutz »

Miraculus

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #3 am: 07. Dez 2007, 12:28 Uhr »
Ich dachte, daß geläufige Begriffe nicht als Marke eingetragen weden können?
Wenn doch, kann ich morgen den Begriff "Gehirnjogging" oder "Verhaltenstherapie" als Wortmarke eintragen lassen?  :o

Offline Lutz

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #4 am: 07. Dez 2007, 19:23 Uhr »
Hallo ihr,

Zitat
Oh je, jetzt geht das hier auch los!

das geht überall los - "Klinische Hypnose nach Milton H. Erickson" ist z.B. auch als Wortmarke(!) angemeldet - von der MEG.  ::)

Zitat
Nun gibt es seit diesem Jahr ein Urteil, das Massenabmahnungen aus Geldschneiderei verbietet!
Obs was bringt werden wir sehen.

In diesem Fall wird das nicht helfen. Bei der "Geldschneiderei-Geschichte" war es ja so, dass man dem Abmahnenden unterstellt hatte, die Abmahnungen 'aus Selbstzweck' vorgenommen zu haben, um sich ggf. die Kosten erstatten zu lassen; ein wirtschaftlicher Nachteil für den Abmahnenden war nicht gegeben.

Hier aber wäre ja ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse anzunehmen, denn der Markeninhaber, der unzweifelhaft selbst im NLP-Bereich tätig ist, würde natürlich wirtschaftlich ganz anders dastehen, wenn nur noch er mit NLP werben und dies unter der Bezeichnung anbieten würde.

Zitat
Ich find es ne Frechheit, dass dies vom Marken- & Patentamt als Buchstabenkombination so angenommen wurde!

Ich will das DPMA nicht verteidigen, denen obliegt aber nur eine "offensichtliche" Prüfung. Den "Markennamen" Erbse für das, was man gemeinhin als Erbse kennt, werden sie sicherlich nicht eintragen, aber bei allen nicht so offensichtlichen Fällen tragen sie ohne tiefer gehende Prüfung ein.

Das bedeutet andersrum, dass eine Eintragung nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss, im Zweifel (z.B. bei einer Abmahnung) wird ein ordentliches Gericht darüber befinden, ob der Markenschutz überhaupt zurecht besteht - wenn man es denn anruft.

Bei "NLP" scheint es mir ohnehin problematisch, zumal es weitere Markenanmeldungen mit dem Bestandteil "NLP" gibt (z.B. "NLP professional"). Da ist dann vielleicht ein Rechtsstreit für den Falle eines Falles vorprogrammiert...

Lieben Gruß
Lutz

Offline MindCore

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #5 am: 08. Dez 2007, 10:39 Uhr »
Moinsen,
Zitat
Eventuell ist beim DPMA darüber auch noch nicht das letzte Wort gesprochen.
DAS glaube ich eher weniger, aber warten wir es mal ab...

Gruß Eddie

Offline Lutz

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Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #6 am: 08. Dez 2007, 21:00 Uhr »
Habe gerade mal bei den abgewiesenen Markenanmeldungen nachgesehen... demnach besteht wohl tatsächlich kaum eine Chance auf Eintragung... warten wir's ab.

Lieben Gruß
Lutz

Barbara

  • Gast
Re: Wichtig für NLP-Anwender: Marke "NLP" geschützt
« Antwort #7 am: 28. Dez 2008, 11:59 Uhr »
Hallo zusammen

Habe gerade nochmal geschaut und der Antrag auf Eintragung der Wortmarke "NLP" wurde abgelehnt. :)

Lieben Gruß
Barbara

 

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