Hypnose Hilfe Forum
F o r u m => Rund um das Thema 'Hypnose' => Thema gestartet von: rolica am 04. Apr 2010, 18:03 Uhr
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Hallo,
ich bin Zahnarzthelferin und in der Praxis wird immer
wieder das Thema Hypnose von unseren Patienten angesprochen.
Mein Chef möchte sich in dieser Hinsicht nicht weiterbilden, könnte sich
das bei mir aber vorstellen.
Jetzt meine Frage:
Rein rechtlich gesehen, wenn ich die Hypnose nur für die Angstbewältigung und Schmerzlinderung
anwende ( keine Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten bei den Patienten )
darf ich das auch ohne Heilerlaubnis?
Lieben Gruß
rolica
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Hallo rolica,
kurze Antwort: ja.
Die > "Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e.V." < (http://www.dgzh.de/) z.B. bildet zur "Hypnoseassistentin" aus. :)
Lieben Gruß
Lutz
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Hypnose ist ein wirklich mächtiges Werkzeug, auch in der Zahnmedizin.
Wenn du oder dein Cheff noch etwas kritisch gegenüberstehen, musst du einfach nur mal bei FGH (Freie gesellschaft für Hypnose) oder der Deutschen Gesellschaft für Hypnose (die find ich nicht so klasse, aber dazu in einem anderen Thread mehr ::) ) Oder zeig ihm einfach dieses Board.