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Autor Thema: BGH-Urteil gegen "Hypnose"  (Gelesen 8179 mal)

Offline Lutz

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BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« am: 23. Jun 2011, 02:41 Uhr »
Hallo zusammen,

wer angesichts dieses BGH-Urteils immernoch nicht "sensibel" wird, dem ist wohl nicht zu helfen:

> Quelle <

Zum Hintergrund:
Die dort angesprochene "Synergetik-Methode" reklamiert für sich ausdrücklich, "nur Hilfe zur Selbsthilfe" zu leisten - so, wie es auch diverse Hypnotiseure für ihr Tun in Anspruch nehmen und damit hoffen, einer möglichen Verfolgung nach dem HPG aus dem Wege gehen zu können.
Und interessanter Weise spricht man bei der "Synergetik-Methode" nicht mal von Hypnose, offenbar hatte wohl ein Gutachter(?) dieses Verfahren mal eben als Hypnose deklariert (daher Hyonose in der Überschrift in Anführungszeichen). Und bereits dies reichte offenbar aus.

Allerdings ist diesem Artikel auch mit einer gewissen Vorsicht zu begegnen, denn schon dessen Überschrift macht ja keinen Sinn:

"Verurteilung einer ohne Zulassung arbeitenden Heilpraktikerin bestätigt"

Entweder man hat eine Zulassung, dann ist man auch Heilpraktikerin, oder man hat keine Zulassung, dann ist man aber auch keine Heilpraktikerin. Eine "Heilpraktikerin ohne Zulassung" gibt es also rechtlich nicht.

Lieben Gruß
Lutz

Offline mipooh

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #1 am: 23. Jun 2011, 12:07 Uhr »
Zitat von: Die presse
Die Angeklagte hatte sich mit einer eigenen Internetseite an Menschen mit Ängsten, Depressionen und Traumata gewandt.
Selber Schuld, wenn die Dame unbedingt Begriffe verwenden muss, die eben die Heilberufe für Diagnosen und Krankheitssymptome verwenden. Das zu umgehen sollte doch nun wirklich nicht so schwer sein...

Aber ich fürchte, viele Hypnotiseure (und heimliche Therapeuten) haben nicht so ganz viel Phantasie... oder glauben an die Werbewirksamkeit dieser Begriffe und übertreten dann eben Grenzen, die ihnen bekannt sein könnten.

Ich habe schon immer empfohlen, sich aus dem Heilerkram rauszuhalten...
Ist doch wurscht, wenn jemand gesünder von mir weggeht als er gekommen ist, aber ich darf ihn doch nicht geheit haben. Am besten, ich habe mich mit ihm nicht über Krankheiten oder Krankheitssymptome unterhalten.
Und Werbung damit schon mal gar nicht.
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Katharina

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #2 am: 24. Jun 2011, 06:35 Uhr »
Sowas muss man sich erst mal trauen, eine Internetseite von sich erstellen, wenn man noch nicht mal die Zulassung als Heilpraktiker hat, sich dann als solcher anzupreisen. Und andere machen sich Gedanken, ob sie wirklich therapieren oder vielleicht lieber coachen wollen, obwohl sie so einen Heilpraktikerschein in der Hand halten. Aber manche haben wohl irgendwie kein Verantwortungsbewusstsein.

Offline mipooh

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #3 am: 24. Jun 2011, 07:18 Uhr »
Nun, ich habe schon ein gewisses Verständnis für Menschen, die sich aus ausserhalb der eingefahrenen Bahnen für geeignet halten, Dinge zu tun die andere für sich reklamieren.

Nach mehr als 25 Arbeit mit Ärzten und Psychologen kann ich ein Lied davon singen, wie viele Pfeifen sich in solchen Berufen tummeln. Mit Exklusivrechten und doch oft "dumm wie Brot".

Trotzdem warne ich immer davor, erwachsenen Kindern ihre Räppelchen wegzunehmen. Nicht, weil man es nicht besser könnte, das ist völlig irrelevant, sondern weil man mit heftigen Reaktionen rechnen muss.

Machtstrukturen sind nunmal vorhanden und nicht unbedingt rational nachvollziehbar... Da wo man sie ignorieren möchte, was sicher oft auch sinnvoller ist als sie zu beachten, sollte man das tunlichst unauffällig tun, besser noch unsichtbar. Sonst gibt´s Haue...
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Hypnotikum

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #4 am: 24. Jun 2011, 07:50 Uhr »
@mipooh
Nach mehr als 25 Arbeit mit Ärzten und Psychologen kann ich ein Lied davon singen, wie viele Pfeifen sich in solchen Berufen tummeln. Mit Exklusivrechten und doch oft "dumm wie Brot".

und ich dachte, das seih nur in der IT so....
Was sich da so alles ADMIN nennt läßt mich oft genug fremdschämen   :-\

LG Ralf
Enttäuscht vom Affen, schuf Gott den Menschen. Danach verzichtete er auf weitere Experimente. (Mark Twain)

Offline tiefeTrance

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #5 am: 27. Jun 2011, 17:25 Uhr »
Hi,

verstehe das ganze Thema über's "heilen" nicht.

Nicht mal der Arzt kann heilen, er kann und darf rechtlich Krankheitssymptome behandeln.
Aber heilen? Hmmmm....

Ich habe mittlerweile einige Heilpraktiker in Aktion erlebt und möchte keine Meinung
mehr über dieses "Völkchen" abgeben. Da fallen mir Worte ein, die ich gar nicht kenne.

Ich pendle zwar selber aber ich schalte immer noch mein Hirn ein.

Aber zurück zum Thema heilen.
Wer heilt den nun wirklich? Ein Arzt kann vielleicht einen gebrochenen Knochen wieder so zusammen setzen, das er sauber zusammenwächst, aber heilen?????

Gruß
Markus

Offline tarius

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #6 am: 08. Jul 2011, 14:20 Uhr »
Was der Autor unterschlagen hat, ist, dass die Angeklagte in 20 Fällen frei gesprochen wurde.
Verurteilt wurde Sie "nur" für die 11 Fälle, in denen Klienten mit konkreten Krankheiten zu Ihr kamen:

Zitat
Elf Klienten suchten die Angeklagte mit konkreten psychischen oder physischen Krankheiten bzw. Leiden auf, deren Besserung sie sich erhofften.
(Quelle: BGH Newsletter vom 15.06.2011)

In den anderen Fällen, die keine konkreten Krankheiten betrafen wurde Sie freigesprochen.

Offline Lutz

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Re: BGH-Urteil gegen "Hypnose"
« Antwort #7 am: 09. Jul 2011, 00:12 Uhr »
Hallo tarius,

danke für deine Ergänzung!
Interessanter Weise ist nun in den zwischenzeitlich zu ergoogelnden Kommentaren gar keine Rede mehr von "Hypnose", sondern es wird von einer "Konfrontationstherapie" gesprochen. Das Beste wäre wohl, das Urteil samt Begründung im Originaltext lesen zu können um zu erfahren, was da denn nun wirklich geurteilt wurde.

Es gibt übrigens einen Anbieter, der für Foren ein AddOn entwickelt hat, das für solche Fälle einen Link zu Urteilsdatenbanken und Kommentaren vorsieht. Aber ausgerechnet für die hier verwendete Forensoftware ist das nicht erhältlich, wie ich per Mail von den Entwicklern auf Anfrage erfuhr. Von daher bliebe nur, sich einen kostenpflichtigen Zugang zu verschaffen, aber soo wichtig ist mir das dann auch wieder nicht.

Lieben Gruß
Lutz

 

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