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Autor Thema: berufshaftpflichtversicherung?  (Gelesen 22909 mal)

Offline heilnebenberufe.de

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #15 am: 16. Sep 2015, 14:41 Uhr »
Das Thema an sich ist ja schon etwas älter, allerdings so aktuell wie lange nicht. Als Versicherungsmakler habe ich mich unter anderem auf die Absicherung von Hypnotiseuren und Hypnosetherapeuten spezialisiert. Und ja, es ist richtig, selbst heute noch ist es so, dass sich viele Versicherer schwer tun Hypnotiseure richtig zu versichern. Entweder werden falsche Berufsbezeichnungen angegeben oder aber man bietet so hohe Prämien an, dass man als Hypnotiseur selbst sagt, so besser nicht.

Auf meiner Internetseite habe ich zur korrekten Absicherung ein paar Worte geschrieben:
http://www.kopf-versicherungen.de/?p=1863

Wer möchte kann mich aber auch über www.heilnebenberufe.de erreichen - meine Spezialseite, auf der ich Berufshaftpflicht Versicherungen u.a. auch für Hypnotiseure und Hypnosetherapeuten anbiete.

Vielleicht bis ganz bald und weiterhin gutes Gelingen in Ihrem spannenden Beruf.
Versicherungen sind Kopfsache - www.kopf-versicherungen.de / www.heilnebenberufe.de

Offline Lutz

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #16 am: 17. Sep 2015, 01:01 Uhr »
Hallo "heilnebenberufe.de",

(Eigen-) Werbung wird in diesem Forum ganz grundsätzlich nicht so gern gesehen und daher meist gelöscht, aber in deinem Fall und bei diesem Thema kann dein Beitrag eine Hilfe sein, um sich bei Bedarf - ggf. ergänzend - zu informieren, so dass ich ihn gerne hier stehen lasse.

Und wenn man auf deiner von dir verlinkten Seite nachliest, könnte man ja durchaus auch den (sicherlich gewollten) Eindruck gewinnen, dass da endlich mal ein Versicherungsmensch was von der Tätigkeit z.B. der nicht heilkundlich tätigen, sondern lediglich "beratend" agierenden Hypnotiseure ohne Heilberechtigung verstehe. So schreibst du ja auch hier, dass du dich u.a. auf dieses Thema spezialisiert habest. Dann verstehe ich aber nachstehende Aussage auf deiner Homepage nicht:

Zitat
Nun stellt sich im Anschluss die Frage, wie der Versicherer die Risikobeschreibung definiert. Auch hier eine aus unserer Sicht wohlwollende Formulierung könnte lauten:

„Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. (…) Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen (…)

Aus meiner Sicht wäre eine derartige Formulierung alles andere als wohlwollend, sondern würde die Versicherung vielmehr ad absurdum führen. Denn es gibt im Bereich der nicht heilkundlich tätigen Hypnotiseure/innen eben keinerlei Ausbildung oder Fortbildung, die rechtlich zur Vornahme irgend einer "Behandlung" ermächtigten. Mit anderen Worten: versichert wäre bei so einer Formulierung im Vertrag im Zusammenhang mit Behandlungsfolgen - nichts.

Wesen der Tätigkeit eines Hypnotiseurs ohne Heilberechtigung und damit jenseits von Therapie ist nunmal, dass es sich dabei um ein Wirken handelt, das eben nicht rechtlich bindend an irgendwelche Aus- oder Fortbildungen geknüpft oder durch diese legitimiert wäre. Fände sich derartiges im Kleingeduckten, wäre dies allenfalls für den Versicherungsgeber "wohlwollend", der dadurch von vornherein von jeglichen Zahlungen in diesem Zusammenhang befreit wäre.

Vielleicht magst du dieses - ähm - "Missverständnis" hier ja mal aufklären...

Lieben Gruß
Lutz

Offline heilnebenberufe.de

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #17 am: 17. Sep 2015, 14:15 Uhr »
Hallo Lutz,

erst einmal vielen Dank dafür, dass du mein Posting nicht gelöscht hast und dich stattdessen kritisch damit auseinander setzt.

Es geht hierbei darum, dass der Versicherer vermeiden möchte, dass Hypnotiseure, die "mal eben am Wochenende ein Buch über Hypnose gelesen haben" sich jetzt gegen eventuelle Schäden mit einer Berufshaftpflicht absichern wollen.

Die Formulierung an sich ist aus meiner Sicht so sogar sehr entgegenkommend für den Versicherungsnehmer, eben weil es keine echte Einschränkung gibt, sondern lediglich auf das Vorhandensein einer Qualifikation abzielt. Damit vermeidet der Versicherer die Leistung für "Ahnungslose" wie oben Beschrieben. Ich selbst würde mich von so einer Person nicht hypnotisieren lassen wollen und ich kann auch verstehen, dass ein Versicherer für diesen Personenkreis keinen Versicherungsschutz bietet.

Um es auf den Punkt zu bringen - man muss kein Hypnosetherapeut sein, um sich versichern zu können sondern es können sich auch Hypnosecoaches darin versichern, die nicht heilend tätig sind. Die Passage, die du aus meiner Internetseite ausgewählt hast (Der Auszug aus dem Bedingungswerk) macht hier keinerlei Einschränkungen auf die heilende Tätigkeit. Nicht versicherbar in dem Tarif ist die Showhypnose.

P.s. Drum steht dort auch nicht nur "Behandlungen" sondern auch "Tätigkeiten".

Viele Grüße,
Alex
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Offline Lutz

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #18 am: 17. Sep 2015, 16:55 Uhr »
Hallo Alex,

danke für deinen Beitrag!
Zitat
Es geht hierbei darum, dass der Versicherer vermeiden möchte, dass Hypnotiseure, die "mal eben am Wochenende ein Buch über Hypnose gelesen haben" sich jetzt gegen eventuelle Schäden mit einer Berufshaftpflicht absichern wollen.
Das ist einerseits durchaus nachvollziehbar. Nur ergeben sich daraus eben eine große Problematik und der Pferdefuß, den die o.g. Formulierung für den Versicherungsnehmer darstellt.

Zitat
...keine echte Einschränkung gibt, sondern lediglich auf das Vorhandensein einer Qualifikation abzielt.
Genau das ist ja das Dilemma. Es geht hier um eine Beschreibung der Tätigkeiten, die versichert sind, für die also im Falle eines berechtigten Anspruchs Dritter die Versicherung einzustehen hätte. Und das sollen nach der Formulierung ausschließlich Tätigkeiten sein, die der Versicherungsnehmer aufgrund einer Ausbildung vornehmen durfte. Mit anderen Worten: Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er hier aufgrund z.B. einer Ausbildung tätig werden durfte, sonst zahlt die Versicherung sowieso nicht.

Doch wie soll ein Hypnotiseur als Versicherungsnehmer nachweisen, dass er etwas durfte, wenn es - ich wiederhole mich - nirgends eine Ausbildung oder etwas ähnliches gibt, was einen Hypnotiseur rechtsverbindlich irgend etwas dürfen lässt?
Und wie sollte diese Ausbildung/Qualifikation aussehen? Wäre das ein Wochenend-Seminar bei einem Showhypnotiseur? Oder ein 5-Tages-Seminar bei einem Teilnehmer des Wochenend-Seminars? Oder ein 10-Tages-Seminar bei einem Teilnehmer des 5-Tages-Seminars?

Und wer soll/darf darüber im Schadensfall entscheiden, ob ein Hypnotiseur genau das durfte, was nun zum Schadenseintritt geführt hat? Die Versicherung???

Vielleicht würde man bei einer Auseinandersetzung darüber einen Gutachter fragen, der dann wahrscheinlich aus ärztlichem oder universitärem Umfeld käme. In diesen Kreisen ist die Auffassung weit verbreitet, dass Nicht-Heilkundler sowieso nicht hypnotisieren dürften, geschweige denn irgendwas "behandeln". Wie sähe also dessen gutachterliche Expertise im Hinblick auf die Frage aus, ob ein Hypnotiseur etwas "durfte", was hier sogar zu einem "Schaden" geführt hat?

Zitat
... es können sich auch Hypnosecoaches darin versichern
"Hypnosecoach" z.B. ist ein rechtlich völlig unbestimmter Begriff. Jeder, der Lust dazu hat, kann sich so nennen, du, ich, mein Tankwart oder wer auch immer. Daraus ergeben sich weder irgend eine Qualifikation noch eine Ermächtigung, "behandeln" oder auch nur hypnotisieren zu dürfen. Und das gilt auch für die zahlreichen weiteren Fantasiebegriffe, die da noch so kursieren. Allein aufgrund irgend einer mehr oder weniger toll klingenden willkürlichen Bezeichnung wird eine Versicherung wohl kaum voraussetzen, dass jemand irgendwas auch "durfte". Vielleicht können sich also Hypnosecoaches versichern - aber ob dann die Versicherung zahlt, wäre eine ganz andere Frage.

Hinzu kommt bei all dem:
Die Frage der Zahlung einer Versicherung ist ja nur dann gegeben, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens des Hypnotiseurs ein rechtsgültiger Anspruch eines Dritten im Raume steht. Wenn aber ein Fehlverhalten vorliegt, dann kann man dies ja als einen offensichtlichen Beleg dafür ansehen, dass der Hypnotiseur eben nicht ausreichend qualifiziert für sein Handeln war und das also nicht "gedurft" hat - so könnte man jedenfalls seitens der Versicherung für jeden Richter schlüssig nachvollziehbar argumentieren.

Ich bleibe also dabei: Wenn im Vertrag klar drinsteht, dass die Zahlung der Versicherung an eine Bedingung für den Versicherungsnehmer geknüpft ist, die dieser weder rechtlich noch tatsächlich erfüllen kann, ist so ein Vertrag für mich Nonsense.

Übrigens: es geht hierbei ja nicht um die Frage, mit wem die Versicherung einen Vertrag überhaupt abschließt; das soll und kann sie sich ja gerne aussuchen. Und vielleicht ist eine Versicherung an dieser Stelle nicht mal besonders wählerisch... Hier allerdings geht es ums Kleingedruckte, wann sie denn zahlt - und diese Frage ist natürlich viel delikater.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Offline heilnebenberufe.de

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #19 am: 17. Sep 2015, 18:59 Uhr »
Du scheinst kein großer Freund von Versicherungen im Allgemeinen zu sein.  ;)

Vor Vertragsabschluss gibt es ja auch die Möglichkeit, dem Versicherer seine Ausbildungszertifikate / Qualifikation zur Prüfung einzureichen und eine schriftliche Bestätigung anzufordern, dass anhand dieser die, wie auch immer definierte, Tätigkeit versichert ist.

Wir werden hier keine finale Lösung finden, weil es immer, in jedem Schadensfall, ganz individuell auf die tatsächlichen Umstände ankommt. Und - du darfst nicht vergessen, dass ein Versicherer nicht nur "zahlt", sondern genauso auch ungerechtfertigte Schadensansprüche vom Versicherungsnehmer fern hält, gerne auch als passiver Rechtsschutz bekannt, aber nicht zu verwechseln mit einer wirklichen Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, kommt es zu einem Rechtsstreit im Zuge der Schadenabwehr, dann würde der Versicherer auch die Gerichtskosten tragen.

Wie gesagt - ich kann nur anbieten, dass anhand von vorliegenden "Qualifikationsnachweisen" (und gehe davon aus, du hast das ja irgendwann, irgendwo einmal erlernt) vor Vertragsabschluss eine Prüfung durch den Versicherer verlangt wird. Das dauert dann zwar etwas, aber es wäre eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen könnte.

Welche Definition wäre deiner Ansicht nach die bessere?

Viele Grüße,
Alex
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Offline Lutz

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #20 am: 18. Sep 2015, 01:57 Uhr »
Hallo Alex,

Zitat
Du scheinst kein großer Freund von Versicherungen im Allgemeinen zu sein.  ;)
Würd' ich so nicht sagen. Ich habe mehrere Haftpflichtversicherungen, darunter auch seit Jahren eine Berufshaftpflichtversicherung (mich betrifft das also gar nicht).

Ich bin nur kein Freund von Versicherungsbedingungen, nach denen eine Versicherung willkürlich(!) eine Leistung ablehnen kann unter Hinweis darauf, dass ich eine einzelne Behandlung nicht hätte vornehmen dürfen, weil mir für gerade diese Behandlung angeblich die Qualifikation fehle. "Willkürlich" deshalb, weil eben nirgends geregelt ist, welche Qualifikation man als "nur beratender Hypnotiseur" wofür braucht; da gibt es keine Gesetze, Verordnungen, verbindliche Richtlinien, wegweisende Gerichtsurteile oder sonstwas. Das wäre erstmal ins Belieben der Versicherung gestellt.

Zitat
Vor Vertragsabschluss gibt es ja auch die Möglichkeit, dem Versicherer seine Ausbildungszertifikate / Qualifikation zur Prüfung einzureichen und eine schriftliche Bestätigung anzufordern, dass anhand dieser die, wie auch immer definierte, Tätigkeit versichert ist.

Das würde ja nur Sinn machen, wenn dann der Satz, um den es geht:
Zitat
Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen.
aus den Bedingungen gestrichen würde; ansonsten könnte sich die Versicherung bei einem Einzelfall ja wieder damit aus einer Leistung befreien.

Beispiel: Jemand reicht irgendwelche Unterlagen ein und die Versicherung schreibt: "Boah ey, was bist du kompetent! Natürlich darfst du deine Hypnose-Praxis betreiben und wir versichern dich und deine Mitarbeiter!" Und nun stellt derjenige einen Praktikanten ein, der hypnotisiert drauf los und es gibt daraufhin Probleme. Jetzt stellt sich nach der von dir vorgeschlagenen Formulierung die Frage: Durfte der Praktikant hypnotisieren? Und wie lautet die Antwort? Denk dir irgendwas aus, denn es gibt darauf keine "rechtsverbindliche" Antwort.
Man kann doch nicht die Leistung einer Versicherung unter einen Vorbehalt stellen, der nirgends verbindlich geregelt ist. :)

Zitat
Wir werden hier keine finale Lösung finden...
Müssen wir ja auch nicht. :)
Und wer meint, dass Versicherungen grundsätzlich gerne zahlen (auch an Rechtsanwälte oder für Gerichtskosten), der kann ja im Vertrauen auf das Wohlwollen seiner Versicherung einen Vertrag mit so einer Klausel abschließen. Ich würde das allerdings nicht tun.

Zitat
Welche Definition wäre deiner Ansicht nach die bessere?
In meinem Vertrag heißt es: "Versichert ist [...] die gesetzliche Haftpflicht [...] des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein [...] angegebenen Betrieb [...]." Und im Versicherungsschein, den ich jetzt nicht zur Hand habe, steht als Betrieb sinngemäß irgendwas mit "Psychologische Beratung mit Hypnose außerhalb der Heilkunde". Punkt. Nichts von wegen "nur das, was er aufgrund seiner Qualifikation auch darf". Denn das machte keinen Sinn, siehe oben. Und sowas finde ich allemal besser.

Gegenfrage an dich: Um zu wissen, bei welchen Tätigkeiten ich denn mit so einem Vertrag überhaupt versichert bin, müsste ich ja irgendwo nachgucken können, was ich denn mit meiner Ausbildung "darf". Und welche Fortbildung brauch ich, um vielleicht zwei Leute gleichzeitig zu hypnotisieren und dabei versichert zu sein? Und darf ich auch Kinder hypnotisieren oder muss ich dazu ein zweites Buch lesen? {    }<- hier bitte 1000 weitere Fragen eintragen.
Die Frage an dich lautet also: Wo kann ich denn nachgucken um zu wissen, ob ich eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ausüben darf und dann auch versichert bin? Schließlich möchte ich mich ja vertragsgemäß verhalten... ;)

Lieben Gruß
Lutz

Offline heilnebenberufe.de

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #21 am: 18. Sep 2015, 06:28 Uhr »
Bei welchem Versicherer bist du mit deinem Vertrag? Ich würde mir das Bedingungswerk gerne vorher ansehen, ehe ich jubelnd gratuliere. ;)

Da wir ja, wie du mir zustimmst, hier keine finale Lösung finden werden, abschließend noch zwei Gedanken dazu.

Ich weiß, dass es sehr wohl zertifizierte Hypnoseausbildungen gibt:

- http://einfach-hypnose-lernen.de/
- https://hypnose-fachverband.de/verband/ausbildung
- NGH zertifizierte Ausbilder (https://www.hypnose-doktor.de/seminare/ oder auch http://www.hypnoseausbildung-treusch.de/ )

Aber die kennst du alle selbst viel besser als ich.

Von daher ist die Frage "Wer darf mir ein Zertifikat ausstellen" recht einfach zu klären, weil es Qualitätsstandards auch für Hypnotiseure gibt. Ein ganz so wilder Haufen, wie du es beschreibst, seid ihr dann doch nicht. ;)

Im Schadensfall wird man sich, sofern eine derartig detaillierte Prüfung aufgrund eines hohen Schadens überhaupt stattfindet, an den Ausbildungsinhalten deiner Ausbildung orientieren:

„Versichert ist (…) die gesetzliche Haftpflicht (…) des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.“

„Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. (…) Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen (…) Dies gilt auch für Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

Eine wohlwollendere Behandlung für den Versicherungsnehmer als diese, dass man ihm nicht irgendetwas überstülpt, sondern sich wirklich anhand der vorhandenen Ausbildungsinhalte orientiert, kann ich mir nicht vorstellen.
« Letzte Änderung: 18. Sep 2015, 06:40 Uhr von heilnebenberufe.de »
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Offline Lutz

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #22 am: 18. Sep 2015, 12:54 Uhr »
Hallo Alex,

Interlloyd.

Zitat
Ich weiß, dass es sehr wohl zertifizierte Hypnoseausbildungen gibt:
Gut, wenn du das "weißt", wird dich das Folgende nicht erreichen. Ich schreib es dennoch für etwaige Mitlesende:

Eine Zertifizierung nach DIN 9000... ist - vereinfacht - eine Zertifizierung der Betriebsführung, nicht im Hinblick auf den Wert der dort vermittelten Inhalte in dem Sinne, dass man nach einer Ausbildung dort nun etwas dürfe, was man vorher nicht durfte. Rechtliche Folge einer Seminarteilnahme bei einem derart zertifizierten Anbieter: Null.

"Fachverband": Wenn du morgen nichts besseres vorhast, kann du den "Irgendwas-Verband für Irgendwie-Hypnose" gründen, ohne Prüfung irgendeiner Qualifikation Hypnose-Seminare anbieten und dann auch Zertifikate ausstellen. Das darf in Deutschland jeder ohne irgendwelche fachliche Voraussetzungen. Folge einer dort absolvierten Ausbildung in dem Sinne, dass man nun irgendwas als Hypnotiseur tun dürfe, was man vorher nicht tun durfte: (Folgerichtig) Null.

Ich selbst bin Gründer und 1. Vorsitzender der "Gesellschaft für Heilschlaf-Hypnose e.V." und biete - durch diese zertifiziert - auch Seminare für eben dieses Verfahren an. Und nach einem Seminar gebe ich auch Zertifikate aus. Und diese Seminare wurden auch schon über den "Bildungsgutschein" öffentlich gefördert. Rechtliche Folge in dem Sinne, dass ein Seminarteilnehmer nun etwas dürfe, was er vorher nicht durfte: Null.

Eine Mitgliedschaft in der NGH ist vergleichbar mit der Mitgliedschaft eines Autofahrers in einem amerikanischen Automobilclub. Wenn du dem Geld dafür zahlst, um dich zukünftig auf deiner Homepage als Mitglied dieses Clubs auszuweisen, bitteschön. Wenn du allerdings glaubst, nun irgendwie anders oder vielleicht gar schneller Auto fahren zu dürfen, wird dich die nächste Polizeikontrolle eines besseren belehren. Rechtliche Folgen in dem Sinne, dass man als NGH-Mitglied irgendwas als Hypnotiseur dürfe: Null.
Rechtliche Folge davon, dass dein Fahrlehrer Mitglied der NGH ist und du da deine Ausbildung machst: Null.

Wenn du morgen beim Gewerbeamt eine Hypnosepraxis eröffnen möchtest, brauchst du als Voraussetzung - eine Gebührenmarke. Sonst nichts. Gleiches gilt für eine Tätigkeit als Seminaranbieter. Und irgendwelche "Zertifikate" darf jeder sogar ohne Gebührenmarke ausstellen, rechtliche Folge allerdings: Null.
Und daher schreibe ich es zum gefühlt 1000. Mal: Es gibt keinerlei rechtsverbindliche Qualifikation oder irgendwie offiziell anerkannte Ausbildung im Bereich der Hypnose außerhalb der Heilkunde, die zur Folge hätte, dass man etwas "dürfe"!

Zitat
Von daher ist die Frage "Wer darf mir ein Zertifikat ausstellen" recht einfach zu klären, weil es Qualitätsstandards auch für Hypnotiseure gibt.

Wenn du diesem Irrtum unterliegst, wird mir - endlich - klar, wieso du "deine" Formulierung für so sinnvoll hältst. Das wäre (<- Konjunktiv) sie dann auch.
Aber nur mal rrrrrein theoretisch angenommen, dass du auf das "Qualitäts-Gedudel" mancher Seminaranbieter und Vereinigungen reingefallen wärst und es in Wirklichkeit überhaupt keine Qualifikation gäbe, für die sich irgendein Gewerbeamt, Gesundheitsamt, Richter oder wer auch immer interessierte oder sie gar irgendwie "anerkannte" oder die die rechtliche Folge hätte, dass man nun irgendwas "dürfe" - dann würdest vielleicht nachvollziehen könne, dass eine wie von dir vorgeschlagene Formulierung im Versicherungsvertrag nichts zu suchen hätte.

Zitat
Ein ganz so wilder Haufen, wie du es beschreibst, seid ihr dann doch nicht. ;)
Und wenn doch?
Aber du weißt ja, dass es anders ist, dass es da verbindliche Qualitätsstandards gibt, dass genau geregelt ist, wer da Zertifikate ausstellen darf, und dass irgendwo festgeschrieben ist, was welcher Hypnotiseur mit welcher Ausbildung/Qualifikation darf und was nicht... na gut. Gegen Wissen komm' ich natürlich nicht an.

Lieber Alex, dein unterstrichenes "abschließend" ist mir nicht entgangen und so danke ich dir für diese kontroverse aber freundliche Diskussion (ehrlich gemeint)! :)

Lieben Gruß
Lutz

Offline heilnebenberufe.de

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Re: berufshaftpflichtversicherung?
« Antwort #23 am: 18. Sep 2015, 17:33 Uhr »
Du sagst mir also, Hypnotiseure sind nicht in der Lage sich qualitativ hochwertig ausbilden zu lassen. Ein seltsames Volk seid ihr. ;)

Ich bin tatsächlich der Ansicht, dass eine Formulierung incl. der Klarstellung worauf sich die Tätigkeit bezieht ("...aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung...") einer Definition ohne Klarstellung vorzuziehen ist.

Aber so treffen eben wie überall, unterschiedliche Meinungen aufeinander. Du hast deine Überzeugung, ich habe meine. Du magst es gerne das letzte Wort zu haben (ich bin mir sicher, es kommt noch was von dir) und ich kann damit leben. ;)
« Letzte Änderung: 21. Sep 2015, 06:54 Uhr von heilnebenberufe.de »
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