Hypnose Hilfe Forum

F o r u m => Einsteigerthemen => Thema gestartet von: SvenW1 am 22. Okt 2007, 21:10 Uhr

Titel: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 22. Okt 2007, 21:10 Uhr
Ja die Gradwanderung scheint mir doch sehr schwammig zu sein.. oder?

Da ich selber aus dem Therapeutischen Bereich komme weiß ich um die Abgrenzung genau.

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde..

WIe genau sollten die "Berufsbezeichnungen" sein? Gibt es geschützte "Namen", oder darf sich schlicht jeder Hypnotherapeut schimpfen?
Ein Berater kann auch jeder sein, ist auch kein geschützter Begriff??

Was genau ist der Unterschied zwischen

Hypnotiseur
Hypnotherapeut
Hypnosecoach
Hypno..(was vergessen..??)

.. und wieso sollten diverse Bereiche unbedingt "einen gewissen Personenkreis" vorbehalten werden?
Mit welcher Berechtigung?

Danke für eure Antworten..
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 23. Okt 2007, 01:53 Uhr
Hallo Sven,

ich hätte dich ohnehin wegen deiner Signatur angeschrieben, von daher bin ich dir dankbar, dass du selbst dieses Thema hier angesprochen hast. Das gibt mir die Gelegenheit, hier "öffentlich" und damit auch gleich für interessierte Dritte was dazu zu schreiben (Achtung: wird lang und 'trocken'  ::))

Ich muss voranstellen, dass ich das Folgende aus rechtlicher Sicht eines Forenbetreibers schreibe - ob und inwieweit sich darin meine ganz persönliche Sichtweise wiederfindet, ist völlig sekundär.

Wer ein Forum betreibt, ist nach regelmäßiger Rechtsprechung auch für Inhalte und Behauptungen, die andere verfassen, voll mitverantwortlich. Das bedeutet in der Praxis: wenn hier jemand gegen irgendwelche rechtlichen Bestimmungen verstößt, sind auch die Forenbetreiber dafür haftbar; wenn jemand z.B. gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, kann auch der Forumbetreiber abgemahnt werden und hat dann die damit verbundenen (in der Regel hohen, oft 4-stelligen) Abmahnkosten zu tragen.

Und ich bitte deshalb um Verständnis dafür, dass wir auf sowas kein gesteigertes Verlangen haben und daher alles aus dem Forum raushalten müssen, was auch nur zu sowas führen kann - auch, wenn wir damit für den einen oder anderen als 'Spielverderber' rüberkommen.
Zitat
Gibt es geschützte "Namen", oder darf sich schlicht jeder Hypnotherapeut schimpfen?

Mir ist dazu bisher keine verbindliche Rechtsentscheidung bekannt, deshalb kann ich hier nicht zitieren, sondern muss ausführen, wie man argumentieren könnte:

Im höchstrichterlichen "Heiler-Urteil" ist im Zusammenhang mit dem Heilpraktikergesetz die sogenannte "Eindruckstheorie" entwickelt worden. Diese besagt vereinfacht: wer durch sein Verhalten (und damit auch durch seine Bezeichnung) allein den Eindruck erwecken kann, dass er im Sinne des HPGs (Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden) tätig wäre, verstößt bereits gegen das HPG, sofern er nicht tatsächlich eine Heilberechtigung vorweisen kann.

Und so ein Verstoß gegen das HPG ist kein Pillepalle, sondern eine Straftat(!) und eben auch ein Wettbewerbsverstoß, gegen den Dritte mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen vorgehen können!

Damit wäre zu prüfen, ob eine Bezeichnung "Hypnosetherapeut" für einen Dritten den Eindruck erwecken kann, dass jemand im Sinne des HPGs tätig ist - völlig unabhängig davon, ob derjenige so einen Eindruck überhaupt erwecken will.

Prüfen wir also:
In der deutschen Sprache ist es bei zusammengesetzten Hauptwörtern so, dass das vorangestellte Wort das letztere näher erklärt - eine Haus-Tür ist eine (besondere) Tür, eine Tanz-Veranstaltung ist eine (besondere) Veranstaltung, ein Hypnose-Therapeut also ein (besonderer) Therapeut.

Und was ist ein Therapeut? Das ist jemand, der mit Therapien arbeitet.

Was ist eine Therapie? Gucken wir dazu mal in die Wikipedia, was da aktuell steht:

"Die Therapie (griech. θεραπεία „Dienst am Kranken, Heilung“) bezeichnet in der Medizin die Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Ziel des Therapeuten ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion."

Die Wikipedia ist natürlich aus sich heraus kein verbindlich Rechtswerk, sie macht aber hier sehr gut deutlich, was "so ungefähr und gemeinhin" mit einem Begriff assoziiert wird. Und man wird annehmen können, dass ein gewisser (überwiegender?) Teil der Bevölkerung so eine Auffassung haben wird oder zumindest haben kann.

Mit anderen Worten: wer sich als XY-Therapeut ausgibt, kann damit den Eindruck erwecken, dass er Therapieverfahren nutzt und im Sinne des HPGs tätig ist.

Es wäre dann noch der Vollständigkeit halber zu prüfen, ob die vorangestellte nähere Erklärung "Hypno-" oder "Hypnose-" geeignet ist, diesem Eindruck wirksam zu widersprechen und ein etwaiges Missverständnis 'geradezurücken'. Doch das ist sie definitiv nicht, im Gegenteil: Hypnose-Therapie ist als therapeutisches Verfahren anerkannt und wird überall von zahlreichen heilberechtigten Hypno-Therapeuten, die sich auch genau so bezeichnen, ausgeübt.

Fazit also: wer sich "Hypno(se)-Therapeut" nennt, hat entweder eine Heilberechtigung nach dem HPG, dann ist alles gut. Hat er keine Heilberechtigung, macht er sich nach dem HPG strafbar, wenn er so auftritt, und setzt sich darüber hinaus der Gefahr einer Abmahnung aus.

Wie gesagt - so muss man es nicht sehen, aber so kann man es sehen.
Und ich fürchte, dass etwaige Gerichte oder auch abmahnwillige Rechtsanwälte es genau so sehen werden.

Ich habe mal auf deine Homepgage geguckt. Wenn ich da nichts überlesen habe und du nichts verschwiegen hast, hast du zwar verschiedene Aus- und Fortbildungen, aber keine Heilberechtigung nach dem HPG.
Falls ich mich geirrt habe, bitte ich direkt hier um eine Korrektur und Zurechtweisung deinerseits, falls dem aber so sein sollte, bitte ich dich, aus genannten Gründen deine Signatur unverzüglich zu ändern und das "Hypnotherapeut" dort zu entfernen.

Das soll deinem, aber auch unserem Schutz dienen.

(Es wäre mir als Admin technisch möglich, die Änderung selbst vorzunehmen, aber das Profil eines Mitglieds ist mir 'heilig', darin möchte ich nur im Notfall rumfuhrwerken.)

Und zum Rest deiner aktuellen Signatur: in deiner "Anmeldemail" des Forums hast du einen Hinweis auf >diesen Beitrag< (http://www.hypnose-service.de/forum/index.php?topic=30) bekommen, der im Forum ganz oben unter "Bitte lesen" steht. Wir können dir gerne, um deine sachbezogene Kompetenz deutlich zu machen, unter deinem Namen in den Beiträgen den 'Titel' "Psychologischer Berater" geben (bitte PM dazu), aber andere Fantasiebegriffe (Hypnosecoach, Lifecoach p.) sind in rechtlicher Hinsicht "gar nichts" und daher hier auch unerwünscht.
Zitat
.. und wieso sollten diverse Bereiche unbedingt "einen gewissen Personenkreis" vorbehalten werden?
Mit welcher Berechtigung?

Wie meinst du diese Frage?

Ein "Hypnotiseur" ist für mich jemand, der selbst aktiv hypnotisert - zu welchem Zweck auch immer, ob experimentell, showmäßig, therapeutisch...

Lieben Gruß (von einem Spielverderber)
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 23. Okt 2007, 05:37 Uhr
Guten Morgen Sven,

WIe genau sollten die "Berufsbezeichnungen" sein? Gibt es geschützte "Namen", oder darf sich schlicht jeder Hypnotherapeut schimpfen?

Dazu hat Lutz schon einiges als Admin und Forenbetreiber geschrieben.
Ich möchte dazu noch ein paar Worte aus der Sicht eines evtl. Hilfesuchenden schreiben.

Nehmen wir mal an, ich suche die Hilfe eines Hypnosetherapeuten, weil ich z.B. eine Krankheit mittels Hypnose bearbeiten möchte. Nun stoße ich bei er Suche im Internet auf eine Seite, da wird Hypnose von einem Hypnosetherapeuten angeboten. Ich als Laie gehe davon aus, dass diese Person eine Heilberechtigung hat, sagt für mich auch schon der Begriff "Therapeut".

Verantwortungsbewusste und seriöse Lebensberater (dazu zähle ich dich auch) verweisen den Klienten darauf, dass man selbst nicht heilend tätig werden darf. Leider gibt es aber genug Lebensberater, die das nicht tun würden und ich bin der Meinung, dass der Hilfesuchende genau aus diesem Gund geschützt werden muss.

Fazit: Meiner Meinung nach dürfen und sollen sich nur Personen, die eine Heilberechtigung vorweisen können, Hypnosetherapeut "schimpfen". :)


Ein Berater kann auch jeder sein, ist auch kein geschützter Begriff??

Richtig, ein Berater kann jeder sein. Soviel ich weiß, benötigt man dafür nicht einmal eine besondere Ausbildung. Der Begriff sagt ja auch schon aus, dass man nur beratend und nicht heilend tätig werden darf.

Auch ein Berater darf keine Diagnosen stellen und/oder Krankheiten behandeln!


Was genau ist der Unterschied zwischen

Hypnotiseur
Hypnotherapeut
Hypnosecoach
Hypno..(was vergessen..??)

Einen Unterschied zwischen einem Hypnotiseur und einem Hypnosecoach gibt es nicht. Das Wort Hypnosecoach hört sich nur "besser" an. Rechtlich macht das gar keinen Unterschied. Ein Coach darf genauso viel oder genauso wenig wie ein Hypnotiseur. Sie dürfen im Bereich der Lebensberatung tätig werden. Beide dürfen nicht heilend tätig werden. Außer, sie sind im Besitz einer Heilberechtigung, aber dann würden man sicher eine andere Berufsbezeichnung wählen. ;)

Leider ist es oft so, dass man bei einem privaten Institut eine Ausbildung macht und die dort verliehenen Zertifikate mit den dollsten Begriffen geschmückt sind. Dadurch lassen sich solche Seminare natürlich viel besser verkaufen.  >:D


.. und wieso sollten diverse Bereiche unbedingt "einen gewissen Personenkreis" vorbehalten werden?
Mit welcher Berechtigung?

Das hatte ich weiter oben schon geschrieben.
Weil bestimmte Begriffe beim Hilfesuchenden den Eindruck vermitteln, dass man heilend tätig werden darf. Der Hilfesuchende muss meiner Meinung nach geschützt werden und das sollte bereits bei der Berufsbezeichnung anfangen!

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 23. Okt 2007, 07:10 Uhr
Hallo zusammen,

danke Lutz. Genau das war mir bei Sven auch aufgefallen. Ich stimme völlig mit deiner Ansicht zum "therapeuten" überein. Therapie ist Therapie und ein Therapeut macht Therapie, im Gegensatz zum Heiler. Zudem ist Hypnose eine anerkannte "medizinische Technik".

 Auf seiner Homepage habe ich genau das Gleiche nicht gefunden, wie du auch. Hatte dann gestern schon einen Text dazu geschrieben und nicht abgesendet.

Was ich gestern für Sven geschrieben hatte (in etwa): Wenn du möglichem Ärger mit Abmahnungen (nicht von mir!) aus dem Weg gehen willst, solltest du entweder deine therapeutische Befähigung auf der Homepage ausweisen, oder alles Krankheitsbezogene von dort (und hier) entfernen. Wenn du einen HP als Ausbildung hast musst du den IMHO angeben.

Ich hatte mal durch Import von Nahrungsergänzungen Kontakt mit dem Gesundheitsamt und den "Aufsichtsbehörden". Das wird da gleich so richtig teuer.

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 23. Okt 2007, 20:03 Uhr
Erst einmal vielen dank für eure Ehrlichen Antworten.

Ich werde es gleich ändern, kein Problem..

Jetzt habe ich aber eine weitere für mich sehr wichtige Frage, die da wäre....

Ich habe eine sogenannte Ausbildung zum Hypnotherapeuten gemacht, diese auch bestanden und mit Urkunde bescheinigt bekommen-
Das Institut ist in Süddeutschland ansäßig und wirbt, für mich, ganz glaubwürdig und professionell eben mit solchen Ausbildungen..

Ob ich sie hier erwähnen sollte weiß ich nicht, bin nun etwas verunsichert... wers wissen möchte schicke ich es gerne per PM.. oder auf meiner HP stehts ja noch drauf..:-) (..noch??)

Ich bin wie gesagt Psychologischer Lebensberater und auch Ergotherapeut, beides staatlich geprüft und zugelassen.. Dennoch dürfte ich die Bezeichnung "Hypnotherapeut" also nicht tragen?
Bei mir steht immer drin in einer KLausel (was ich aber auch immer erwähne im pers. Gespräch) das ich KEINE HEILERLAUBNIS habe nach dem HPG.

Ist denn nun das Institut in irgendeiner Art und Weise dafür Verantwortlich zu machen? Schließlich bilden sie aus und geben uns diese Bezeichnung?!?!?

Ich bin dann quasi offiziell nur "Hypnotiseur" ??

Wäre mir sehr wichtig, weil ich eigentlich weiter darauf aufbauen wollte und das Thema professioneller vertiefen wollte..


Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 23. Okt 2007, 20:12 Uhr
Moinsen,
Zitat
Ich bin wie gesagt Psychologischer Lebensberater und auch Ergotherapeut, beides staatlich geprüft und zugelassen.. Dennoch dürfte ich die Bezeichnung "Hypnotherapeut" also nicht tragen?
richtig.  ;)

Zitat
Ich bin dann quasi offiziell nur "Hypnotiseur" ??
wieder richtig.  :)

Gruß Edd!e
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 23. Okt 2007, 20:44 Uhr
hmm.. ok..! Danke..

habe es meinem Provider in Auftrag gegeben alles von Hypnotherapeut in Hypnotiseur zu ändern...

 :-\ :'( :o ???

Was für Berechtigungen haben denn Schulen, die Hypnotherapeuten ausbilden, wenn die Schüler keine Ärzte und/oder HP sind?
Habe mein Ausbildung an der Hypnotherapeutenschule GbR in Augsburg gemacht..
Ich denke ich kann das hier so schreiben.. ist ja ne offizielle Schule.. oder??

Kennt ihr sie?
Wie sind eure MEinungen über dieses Institut?

Bitte Ehrlich sein.. Danke!! :-)

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 23. Okt 2007, 22:05 Uhr
Hallo Sven,

ach menno, das tut mir jetzt echt leid!

Ich habe von diesem Institut gehört, kann aber nichts Näheres darüber sagen, sorry.

Wenn dort Ärzte und Heilpraktiker ausgebildet werden, dürfen die sich dann naürlich Hypnotherapeut nennen, da sie eine Heilberechtigung haben. Anders verhält es sich aber bei Nichtheilberechtigten.


Zitat
Ich bin dann quasi offiziell nur "Hypnotiseur" ??

Ja, du bist Hypnotiseur. :) Hast aber sicher durch deine Ausbildung zum Psychologischen Berater schon Hintergrundwissen, das sich sicher noch gut ausbauen läßt. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du den Heilpraktiker für Psychotherapie machst. :)

Wenn du den hast, darfst du auch z.B. Phobien, Depressionen und vieles mehr behandeln.

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 24. Okt 2007, 00:35 Uhr
Hallo ihr,

@ Sven:
Zitat
Ich werde es gleich ändern, kein Problem.

Danke für deine verständnisvolle Reaktion!  :)

Zitat
Ich denke ich kann das hier so schreiben.. ist ja ne offizielle Schule.. oder??

Klar, kannst du das hier schreiben, die Schule nennt sich ja hier auch selbst:
http://www.hypnose-service.de/index.php?pid=28

Und du wirst feststellen, dass (zumindest auf besagter Seite hier im Forum) ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen "Hypnotherapie" und ("nur") Hypnose.

Das generelle Problem (ganz unabhängig von besagter Schule, die ich nicht weiter kenne und zu der ich daher auch nichts sagen kann) ist:
Wenn jemand z.B. eine "Profi-Ausbildung zum Profi-Chauffeur" anbietet und darin in allen Führerscheinklassen schult, Schleuderkurse abhält, Fluchtverhalten trainiert usw. usf. und dann dir noch ggf. nach einer schuleigenen Prüfung ein Dokument "Profi-Chauffeur" aushändigt, könnte man denken, dass man nun auch Auto fahren darf. Das ist aber nicht so. Keine noch so vielversprechend klingende Ausbildung kann dich rechtlich zum Auto fahren befähigen, dieses Recht erlangst du nur durch eine erfolgreich absolvierte staatliche Fahrprüfung.

Und so ist es auch im Heilbereich. Eine Heilbefähigung kannst du in deinem Fall nur durch eine erfolgreich absolvierte Prüfung vor dem Gesundheitsamt (als 'kleiner' oder 'großer' Heilpraktiker) erlangen.

Und es kommt leider noch dicker, ich kann dir das in deinem Interesse nicht ersparen:

Zitat
Ich bin wie gesagt Psychologischer Lebensberater (...) staatlich geprüft und zugelassen.

Nein, das bist du nicht. Es gibt gar keinen "staatlich geprüften und zugelassenen Psychologischen (Lebens-) Berater". Auch ein Psychologischer Berater ist in rechtlicher Hinsicht "nichts" und bringt schon gar keine Heilerlaubnis mit sich. Und den Staat interessiert überhaupt nicht, ob sich jemand Psychologischer Berater nennen möchte, und der nimmt auch keine Prüfungen ab und lässt auch niemanden zu (zu was sollte er ihn auch zulassen?).

Du hast an einem "staatlich zugelassenen Lehrgang" teilgenommen, aber dadurch keine staatliche Qualifikation oder Zulassung erlangt.
Du hast lediglich das Recht erworben, eine Bezeichnung "Psychologischer Berater (XYZ-Institut)" zu führen. Sonst nichts.

Guck mal: ich bin jetzt auch (rechtlich) ein Psychologischer Berater. Hab ich gerade beschlossen. So schnell geht das. Allerdings ohne Institut dahinter.

Es würde mir für dich Leid tun, wenn du an deine absolvierten Ausbildungen ggf. Rechtsfolgen geknüpft hattest, die aber nicht gegeben sind. Von daher hoffe ich für dich irgendwie, dass du das alles schon wusstest...

Ich schicke dir gleich noch eine PM.  :)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 24. Okt 2007, 09:37 Uhr
Danke :-(

Weiß jetzt wohin mein Weg führt .. :-) :-(
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 24. Okt 2007, 17:39 Uhr
Hallo Sven,

vielleicht kannst Du ja mal eine Anfrage beim Bundesjustitzministerium machen, dem die Bundesanwaltschaft unterstejt.
Wenn Du da grünes Licht bekommst, könntest Du vielleicht, falls Du belangt wirst, auf unvermeidbaren Verbotsirrtum plädieren.
Ob das so ist weiß ich aber letztendlich nicht, und eine Rechtsberatung kann und darf ich Dir sowieso nicht geben.
Eigentlich müsste es doch eine Möglichkeit geben, Rechtssicherheit zu schaffen.

Viele lebensberatend und heilend tätige Hypnotiseure im angelsächsichen Raum, die weder Ärzte noch Psychologen sind, bezeichnen sich als "hypnothrapists", also "Hypnotherapeuten".
Allerdings ist dort die Rechtslage auch anders. Beispielsweise darf auch ein medizinischer Laie in den USA z.B. Substanzmißbrauch behandeln, wenn er bestimmte Angaben gegenüber seinem Patienten macht. (So ist es zumindest laut einem der bekanntesten Verfasser von Hypnosebüchern, der selbst solche Behandlungen durchgeführt hat.)   

Da in Deutschland die Gesetzeslage anders ist, bleibt hier eigentlich nur die Bezeichnung "Hypnotisieur", die aber nach "Jahrmarktshypnotisieur" klingen mag, oder irgendwelche Fantsiekreationen.

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 24. Okt 2007, 20:30 Uhr
Hallo zusammen,

oder wir machen das doch einfach mal anders herum. Laßt uns doch zusammen tragen, wie wir uns rechtlich nennen dürfen, ohne in den therapeutischen Bereich zu fallen. @ Lutz: ich weiß, da ist dann einiges dabei, was bei Klienten den Eindruck erwecken könnte  ;D

Also, sinn gemäß bin ich:

ein psychologischer Berater
ein Psychologe
ein Systemiker
ein Hypnotiseur
ein psychosozialer Berater
ein Hypnosystemiker
ein Hypnosecoach
ein Coach
ein Performancecoach
ein psychologischer Analytiker
ein humanistischer Psychologe
ein humanistischer Berater
ein Neurolinguistischer Programmierer
ein anwendender Neurodynamiker
ein Mentaltrainer
ein Kommunikationstrainer
ein Personaltrainer
ein Lifecoach

und

Achtung

jetzt kommts

gut aufpassen

das kennt bestimmt keiner

ihr werdets kaum glauben

ein null wert gesteuerter J/K Master/Slave flippflopper

 ;D

Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 24. Okt 2007, 22:29 Uhr
Psychologe ist kein geschützter Begriff?? hmm.. wusste ich nicht!!! Nur der Dipl. davor macht es aus wie?? :-)

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 24. Okt 2007, 23:09 Uhr
Moinsen,
Zitat
Psychologe ist kein geschützter Begriff?? hmm.. wusste ich nicht!!! Nur der Dipl. davor macht es aus wie?? :-)
richtig.
Habe hier einen interessanten Link gefunden: (Antwort findet sich mittig unter der Rubrik Psychologe und Neurologe)
http://www.gutefrage.net/nutzer/klausjosef1955/antworten/neue/1

Es ist so das nur jene die auch Psychologie studiert haben sich Diplompsychologe nennen dürfen-  und dieser Begriff (Diplompsychologe) ist rechtlich auch geschützt.

Gruß Edd!e
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 25. Okt 2007, 05:04 Uhr
Hallo Eddie,

Zitat
Psychologe ist kein geschützter Begriff?? hmm.. wusste ich nicht!!! Nur der Dipl. davor macht es aus wie?? :-)
richtig.
Habe hier einen interessanten Link gefunden: (Antwort findet sich mittig unter der Rubrik Psychologe und Neurologe)
http://www.gutefrage.net/nutzer/klausjosef1955/antworten/neue/1

Es ist so das nur jene die auch Psychologie studiert haben sich Diplompsychologe nennen dürfen-  und dieser Begriff (Diplompsychologe) ist rechtlich auch geschützt.

ich denke mir, dass hier auch wieder die "Eindruckstheorie" greifen würde, die Lutz weiter oben erwähnt hat.

Zitat
m höchstrichterlichen "Heiler-Urteil" ist im Zusammenhang mit dem Heilpraktikergesetz die sogenannte "Eindruckstheorie" entwickelt worden. Diese besagt vereinfacht: wer durch sein Verhalten (und damit auch durch seine Bezeichnung) allein den Eindruck erwecken kann, dass er im Sinne des HPGs (Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden) tätig wäre, verstößt bereits gegen das HPG, sofern er nicht tatsächlich eine Heilberechtigung vorweisen kann.

Wer sich Psychologe nennt und keine Heilberechtigung hat, vermittelt m.E. den Eindruck, dass er im Sinne des HPG tätig ist. Also lieber die Finger davon lassen.


@Miraculus
Zitat
vielleicht kannst Du ja mal eine Anfrage beim Bundesjustitzministerium machen, dem die Bundesanwaltschaft unterstejt. Wenn Du da grünes Licht bekommst, könntest Du vielleicht, falls Du belangt wirst, auf unvermeidbaren Verbotsirrtum plädieren. Ob das so ist weiß ich aber letztendlich nicht, und eine Rechtsberatung kann und darf ich Dir sowieso nicht geben. Eigentlich müsste es doch eine Möglichkeit geben, Rechtssicherheit zu schaffen.

Das ist mir nun ein bisschen sehr weit hergeholt. :)
Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafen". Und ich bin der Meinung, dass sich jeder Nichtheilberechtigte, der in diesem Bereich tätig werden möchte informieren muss, was erlaubt ist und was nicht. :)

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 25. Okt 2007, 08:49 Uhr
Es ist für mich schon alles sehr verzwickt..

Nun habe ich eine Ausbildung gemacht, möchte es natürlich auch nacu aussen tragen und damit mein Geld verdienen.

Jetzt wird mir aber gesagt das dass so nicht machbar wäre mit dieser bestimmten Berufsbezeichnung.

Ich weiß, ich bin stur.. >:D

Wenn ich die Bezeichnung "Fachhypnotherapeut für Lebenshilfe" (Auch wenn es rein rechtlich NICHTS ist) nehme, direkt darunter klar und deutlich formuliere das eben dieser "Fachhypnotherapeut für Lebenshilfe" keinen Arzt und/oder Heilpraktikerbesuch ersetzt, sondern nur unterstützend und präventiv eingesetzt wird, und nur außerhalb der Heilkunde eingesetzt wird...

Was soll mir passieren?

Ich habe keine Problem damit "nur" Hypnotiseur zu sein, versteht mich nicht falsch.. deswegen mache ich meine Arbeit trotzdem weiter, in dem Rahmen in denen ich mich bewegen darf..:-)

Nur das der reine Hypnotherapeut den anschein erwecken könnte, verstehe ich... war auch mein Fehler es so zu benennen.
Aber bei der obigen Bezeichnung?


Was ist denn mit den

Tanztherapeuten
Lerntherapeuten
Sporttherapeuten
Spieltherapeuten

etc etc etc... ??

Sind sie alle rechtlich zu belangen?? Nein.. weil....

laut Wikipedia..:-)

In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Therapeut“

Gruß
Sven
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 25. Okt 2007, 14:57 Uhr
Moinsen Sven,
laut dem Psychotherapeutengesetzt stimmt das was Wikipedia schreibt
Zitat
In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.
so nicht ganz. Denn darin steht folgendes:

Zitat
(1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.

http://psychologie-bensheim.de/Berufsordnung.htm

hier noch ein anderer Link dazu. Darin steht:
Zitat
Psychotherapeutin/Psychotherapeut
ist eine
- berufsrechtlich (§ 1 Abs.1 Satz 4 PsychThG)
und
- strafrechtlich (§ 132a Abs.1 Nr.2 StGB)
geschützte Berufsbezeichnung.
 

http://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/tagungen/LPT/Nothacker.pdf

Gruß Edd!e
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 25. Okt 2007, 15:08 Uhr
Hallo Sven,

einfache Frage:
Zitat
Was soll mir passieren?

Einfache Antwort:
Probier es aus und du wirst es wissen.

Das sind rechtliche Grauzonen und wo ein Richter A sagt kann ein anderer dann B sagen. Die nächste Instanz kippt das dann wieder.
Sollte jemand versuchen dir zu schaden und gelingt ihm dies wird der Schaden sehr beträchtlich sein. Der Ärger und der Aufwand sind auf jeden Fall beträchtlich, sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen. Es ist immer die Frage, ob das lohnt. Diese Frage kannst du immer nur selbst beantworten.

Wenn du gut und aufrichtig bist, wirst du auf jeden Fall an Klienten kommen. Wenn du ehrlich und korrekt arbeitest kannst du dich jeden Morgen mit gutem Gewissen im Spiegel ansehen. Du wirst auch genug Geld zum Leben haben. Ob du so reich werden kannst?
Geld ist wichtig, aber nicht das Wichtigste. Gut gefüllte Auftragsbücher sind eine feine Sache, Spass an der Arbeit eine andere Baustelle.

So oder so - wünsche ich dir viel Erfolg.

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 25. Okt 2007, 15:45 Uhr
Hallo Sven W1,

"Psychotherapeut" würde ich mich auf keinen Fall nennen, denn dieser Begriff ist geschützt.
Wie es mit Therapeut ist: Man müsste sich erkundigen.

Zitat
Das ist mir nun ein bisschen sehr weit hergeholt.  :)
Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafen". Und ich bin der Meinung, dass sich jeder Nichtheilberechtigte, der in diesem Bereich tätig werden möchte informieren muss, was erlaubt ist und was nicht.  :)

Hallo Barabra,

der vermeidbare Verbotsirrtum schützt nicht vor Strafe.
Und meine ganz persönliche Meinung ist, daß auch der rechtstreue Bürger nicht mit allen Eventualitäten rechnen kann und muß.
Wenn z.B. das Justitzministerium sagen würde, daß es keinerlei rechtliche Bedenke sieht, und noch nie jemand deshalb belangt wurde, dann könnte es natürlich immer noch sein, daß doch einmal irgendwo ein Staatstanwalt das anders sieht.
Daß man allein deshalb, weil aber etwas hypothetisch von irgendwem doch einmal belangt werden könnte gar nichts mehr machen darf halte ich nicht für zumutbar. Irgedwo ist mal Schluß.

Zitat
Wer sich Psychologe nennt und keine Heilberechtigung hat, vermittelt m.E. den Eindruck, dass er im Sinne des HPG tätig ist. Also lieber die Finger davon lassen.


Das wäre zwar logisch, aber auch absurd.
Es hieße nämlich, daß all die diplomierten Psychologen ohne Heilberechtigung sich nicht als Psychologen bezeichnen dürften!  ;D
Tatsächlich sprechen die Leute ja "vom Psychologen", wenn sie gewöhnlich Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie (Nervenärzte), Fachärzte für Psychiatrie, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ärzte mit entsprechenden Zusatzbezeichnungen sowie psychologischen Psychotherapeuten.
All das sind für den Laien "Psychologen".

Wer sich ohne Heilberechtigung also als Psychologe oder gar "Diplompsychologe" bezeichnet mag noch so sehr einen falschen Eindruck erwecken, mehr als jeder "Hypnotherapeut".

Es wäre m.E. jedoch völlig abstrus, ihm deshalb zu verbieten, seine korrekt erworbene Bezeihnung zu führen!
Menes Erachtens liegt der Fehler bei dieser Eindruckstheorie: Man muß auch vom einzelnen verlangen, daß er nachfragt, recherchiert, sich erkundigt und denkt.
Daß irgendein Zeitgenosse zu einem falschen Eindruck kommen kann, mag bedauerlich sein, aber das reicht nicht aus. Der "Behandler" muß ihn m.E. schon irgendwie schuldhaft erwecken.
Im Strafrecht verlangt man ja normalerweise auch, daß man sich erkundigt (der vermeidbare Verbotsirrtum, der vor Strafe nicht schützt).

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 25. Okt 2007, 17:58 Uhr
Hallo,

der Begriff Psychologe ist meines Wissens (ohne den dIPL.) nicht geschützt. Und unter den studierten Psychologen ist es nur der klinische, der eine Heilberechtigung anstrebt.

Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Susanne am 25. Okt 2007, 18:34 Uhr
Ein Psychologiestudium ist per se erst einmal eine wissenschaftliche Ausbildung, die bisher mit dem Diplomabschluß als akademischem Grad endet.
Mittlerweile hat auch hier eine Veränderung stattgefunden, man kann graduell abgestuft den Bachelor und den Master Abschluß machen.

Neben dem akademischen Grad Diplom-Psychologe, ist in Deutschland seit 1986 auch generell die Bezeichnung Psychologe geschützt, eine unrechtmäßige Bezeichnung als Psychologe strafbar gem. § 132a Abs. 2 StGB. Seit 1995 sind Psychologen, unabhängig vom konkreten Tätigkeitsbereich, in Deutschland als Freier Beruf (Katalogberuf gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG) anerkannt. (Quelle Wikipedia)

Hernach - nach dem Abschluß - stehen verschiedenste Wege der beruflichen Ausrichtung offen.

Wer therapeutisch arbeiten will, der braucht dann eine zusätzliche, auf eigene Kosten und in Eigeninitiative gefundene und durchgezogene Therapieverfahren.

Entweder um den Psychologischen Psychotherapeuten anzustreben - und danach meist eine Kassenzulassung zu beantragen. Das sind dann noch mal zwischen drei und fünf Jahre Zusatzausbildung. Und es muß dann auch Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse sein ... die anderen beiden weiß ich grad net.

Oder man geht den Weg über das HPG, um eine Heilzulassung zu bekommen.

Da die Ausbidlung zum Psychologischen Psychotherapeuten viel Zeit und viel Geld verschlingt  (nachdem ein Studium ja auch schon viel Lebenszeit und Geld verbraucht hat) und eine Kassenzulassung nicht garantiert ist... gehen viele junge Kollegen den zweiten Weg.

Das ist zwar schwieriger um eine wirtschaftlich tragfähige Basis aufzubauen (seufz ... ) aber eröfftnet mehr Freiheit im Inhaltlichen.


Upps das war jetzt lang...

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 25. Okt 2007, 18:52 Uhr
Guten abend..
danke für die rege Teilnahme.. :D

was ich ein wenig bedauere ist der kleine Angriff meiner Person gegenüber vom Ralph :-(
Das ist ja schon fast eine Androhung von dir?? Wieso?? verstehe das nicht.. ? Ich werde sehen, ja sicher.. ist dann mein Vergnügen.

Ich arbeite immer ehrlich und bin auf jeden Fall seriös! Keine Frage, da lasse ich nichts an mich ran kommen.
Da ich es freiberuflich mache werde ich damit auch nicht reich..  ::)

Ich habe SPaß an dieser Tätigkeit und gebe meinen ganzen Spaß und Hingabe in diesen Beruf des Hypnotiseurs ..

Über meine Angaben bezüglich des Zusatzes von mir hat keiner Stellung genommen? Wieso nicht? Weil ich damit vielleicht doch angesichert bin?

Zum Thema Psychotherpeut bin ich selbst ja gar nicht gekommen.. Um den Begriff ging es mir selbst nicht! Der ist geschützt.. das denke ich mal, und das ist gut so!

Mir gehts um den "Therapeuten" an sich.. so wie ich es in meinem Beitrag geschrieben habe..
Und um die Abgrenzung "meiner erworbenen Berufsbezeichnung" ( ob sie nun von euch anerkannt oder verteufelt wird) , die ich tragen darf!

Ich weiß , das gerade die Heilpraktiker und Ärzte gerne den Therapeuten NUR für sich in Anspruch nehmen wollen, ist aber so leider nicht Möglich!

Da ich mich ganz klar von der Heilkunde abgrenze sehe ich darin kein PRoblem.. Ein Problem wird es, wenn einer darin ein Problem sehen WILL!!!

lieben Gruß
Sven
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 25. Okt 2007, 19:33 Uhr
Hallo ihr und insbesondere Sven,

Zitat
Über meine Angaben bezüglich des Zusatzes von mir hat keiner Stellung genommen? Wieso nicht? Weil ich damit vielleicht doch angesichert bin?

wenn du magst, dann lies mir mal dazu diesen Artikel durch:

http://inhalt.monster.de/8351_de-De_p1.asp

Da heißt es u.a.:

"So entschied das Landgericht Bamberg im November 2004, dass der Titel "Fachtherapeut für Psychotherapie" nicht genutzt werden darf. (...)
Im Urteil heißt es sinngemäß, der Begriff suggeriere dem Verbraucher "besondere Kenntnisse" und "einen akademischen Abschluss" und sei daher irreführend."


Du willst den genannten Titel nicht führen, klar, aber wäge doch einfach mal ab, ob die Begründung für das Urteil nicht auch auf deinen Bezeichnungswunsch zutreffen könnte.

Zitat
Ein Problem wird es, wenn einer darin ein Problem sehen WILL!!!

Und genau das ist es doch, was wir dir (nur) vermitteln wollen. Es geht doch nicht darum, dass wir dir irgend eine Bezeichnung "neiden" oder dir ggü. missgünstig gestimmt wären; diejenigen, die hier mitschreiben, wissen doch um den Hintergrund.
Es geht einfach nur darum, dich vor möglichen Angriffen Dritter (Berufsverbände, Rechtsanwälte, Heilberechtigte, Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaft...) bewahren zu wollen. Und wenn die auf dich zukommen, WOLLEN die in einer uneindeutigen Bezeichnung ein Problem sehen.

Zitat
( ob sie nun von euch anerkannt oder verteufelt wird)

Ach Sven, uns tust du keinen Gefallen, ob du dich nun so oder so bezeichnest.  ;)
Es geht allein um dich.

@ all:
Das mit der geschützen Bezeichnung "Psychologe" ist mir auch neu, danke für die Info!

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 25. Okt 2007, 19:42 Uhr
Hi..


Ich finde es ja auch toll das ihr mich so aufklärt..(Bienchen und Blümchen und so..:-) ) Danke dafür..

Nun ist es ja so das ich merke wie viel Energie ihr da hineinsteckt mir zu verdeutlichen wie schädlich es sein könnte, das ich fast Angst kriege..(wer hilft mir?? ;-D)

Dein Gegenbeispiel bezieht sich wieder auf einen "geschützten" Begriff, dem des Psychotherapeuten.. Ja sicher, es könnte sein, das.... aber..

DIe Schule hat mir versichert, sie haben sich vor der ganzen Eröffnung und Schulung rechtlich abgesichert.
Die Bezeichnung "Fachhypnotherapeut für Lebenshilfe" u.a. ist über Anwälte gelaufen und geprüft worden.

Und sollte es doch zu einem Abmahnverfahren kommen, nimmt sich die Schule meiner an..

Wie gesagt, hier bleibe ich euer "Hypnotiseur".. auf meiner HP wirds geändert, habe mich ganz deutlich und klar von der Heilerlaubnis abgegrenzt!!

LG
Sven >:D

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 25. Okt 2007, 19:50 Uhr
Moinsen,
Zitat
Wie gesagt, hier bleibe ich euer "Hypnotiseur".. auf meiner HP wirds geändert, habe mich ganz deutlich und klar von der Heilerlaubnis abgegrenzt!!
dann sollten wir es auch dabei belassen PUNKT   :)

Gruß Edd!e
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 25. Okt 2007, 20:24 Uhr
Hallo Sven,

Zitat
was ich ein wenig bedauere ist der kleine Angriff meiner Person gegenüber vom Ralph :-(
Das ist ja schon fast eine Androhung von dir?? Wieso?? verstehe das nicht.. ? Ich werde sehen, ja sicher.. ist dann mein Vergnügen.

ich denke, Ralf hat es nicht so gemeint, wie es bei dir angekommen ist. Ich lese jedenfalls keine Androhung dir gegenüber in seinem Text. :)


Zitat
DIe Schule hat mir versichert, sie haben sich vor der ganzen Eröffnung und Schulung rechtlich abgesichert.
Die Bezeichnung "Fachhypnotherapeut für Lebenshilfe" u.a. ist über Anwälte gelaufen und geprüft worden.

Und sollte es doch zu einem Abmahnverfahren kommen, nimmt sich die Schule meiner an..

Na dann ist doch alles in bester Ordnung! :)

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 25. Okt 2007, 20:29 Uhr
jo... ;D :-*
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 25. Okt 2007, 21:35 Uhr
Hallo,

daß mit dem Psychologen wußte ich auch noch nicht. Gott sei Dank konnte ich heute noch rechtzeitig den Auftrag an den Schildermacher zurücknehmen  ;)

Apropos Berufsbezeichnungen:

Was mich immer total ärgert - wenn man Lehrer in Interviews im Fernsehen sieht, steht da als Berufsbezeichnung sehr oft "Pädagoge". Aber die haben ja nun mal "auf Lehramt" studiert und ich weiß nicht, warum die meine Berufsbezeichnung u.U. "verschandeln ( ;D)", wennse auf ihre eigene anscheinend nicht stolz sein können. Und ich habe ja absichtlich Sozialpädagogik studiert, und nicht Sozialarbeit (was sehr sehr ähnlich ist), weil ich ja nix mit "Arbeiten" am Hut haben wollte.

Vielleicht müssen wir Pädagogen mal dasselbe machen, was den Psychologen anscheinend gelungen ist.

Gibts eigentlich auch: Psychopädagogen  ::) - mmh, klingt irgendwie nicht so gut wie Psychotherapeuten.

Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 25. Okt 2007, 21:43 Uhr
Hallo,

Zitat
ich denke, Ralf hat es nicht so gemeint, wie es bei dir angekommen ist.

Genau so ist das und wir haben das auch schon hinter den Kulissen geordnet.

Ich bin doch ein gaaaaanz Lieber, oder?  ;D

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 25. Okt 2007, 21:48 Uhr
 :hmmm: ;D
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 25. Okt 2007, 22:15 Uhr
Hallo zusammen,

ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber ich vermag nicht zu sehen, was zum Beispiel am Titel "Hypnotherapeut" geeignet ist einen falschen Eindruck zu erwecken, wenn jemand ausdrücklich dazusagt, daß er nur normale Alltagsprobleme behandelt, keine Heiltätigkeit ausübt und nicht medizinisch handelt.
Jeder normale Mensch wird dann m.E. verstehen können, daß der Anbieter nur Alltagsprobleme behandelt, keine Heiltätigkeit ausübt und nicht medizinisch handelt.
Und der normale Mensch muß auch bei der Eindruckstheorie im Mittelpunkt stehen.

Im Übrigen wäre das Problem ganz einfach zu lösen und würde auch das HPG mit einem Schlag überflüssig machen, wenn jeder, der nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist explizit sagen oder deutlch anschreiben müsste, daß er keiner staatlichen Qualitätssischerung irgendeiner Art unterliegt.
Wenn der potentielle Patient dann möchte, so tut er das im informierten Konsens, nicht vor dem Hintergrund eines falschen Glaubens.

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 25. Okt 2007, 23:08 Uhr
Hallo,

bei einer Abgrenzung von einer Heilerlaubnis geht es vor allem auch um das Diagnostizieren dürfen.

Zitat
Im Übrigen wäre das Problem ganz einfach zu lösen und würde auch das HPG mit einem Schlag überflüssig machen, wenn jeder, der nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist explizit sagen oder deutlch anschreiben müsste, daß er keiner staatlichen Qualitätssischerung irgendeiner Art unterliegt.

Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht. Und ich kenne etliche Leute, die in Foren immer wieder "diagnostisch tätig sind" und im Ergebnis hoffe ich, daß möglichst wenig Kunden unter deren Fittiche kommen. Und seit wann kommt dem Erlangen irgendeiner Form von Heilerlaubnis eine irgend geartete Qualitätssicherung gleich. Qualitätssicherung impliziert einen permanenten Prozess, der nicht durch einmaliges Testen gesichert wird. Vor allem, wenn der einzig wissenschaftliche Zugang zum Thema Qualität über statistische Wissenschaften stattfindet.  :P

PS: Und natürlich darüber hinaus über Bestechung, Korruption, Lobby, Vitamin Bs, Politik und Kirche  ;D

@ SvenWS

mache es auf jeden Fall so, wie du es für richtig hälst. Hier im Forum sollen ja nur Meinungen vertreten sein und Angebote, auf Grund derer man sich informieren kann, oder nicht. Es ist nun mal so, daß das Wort Therapeut allgemein "Heilen" impliziert. Worin du natürluch Recht hast ist, daß es nichtheilende Therapeuten gibt, wie z.B. den Ergotherapeuten. Wenn man sich gerade diesen Beruf anschaut, stellt man fest, daß diese Tätigkeit nicht nicht den Zweck des heilens verfolgt. Deshalb ärgert es mich auch ein bisschen, daß die sich so akzeptiert Therapeuten nennen dürfen.

Letztendlich zählt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn auf einmal ein Kläger auftaucht, dann könnte es halt happich werden. Deshalb werde ich den Begriff Therapie auf jden Fall vermeiden, bis ich selbst eine Heilerlaubns erworben habe. Und eine Grauzone gibt es immer. Es gibt immer jemanden, der die Inhalte einer Werbung halt so lesen möchte, wie er will. Bei der ganzen Gesetzgebung wird eben nicht berücksichtigt, daß der Empfänger einer Botschaft den Inhalt bestimmt!

Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 26. Okt 2007, 15:03 Uhr
Zitat DeTrance:

Zitat
Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.

Nein, es geht darum, ob ein potentieller Patient, der informiert ist, selbst entscheiden darf, von wem er sich helfen lassen möchte.

Wenn Du z.B. nur zu einem Arzt oder Heilpraktiker oder Psychotherapeuten gehen möchtest ist das Dein gutes Recht, und ich bin der Letzte, der auf Dich irgendeinen Zwang ausüben will, daß Du das anders hälst. Das ist Deine persönliche Entscheidung, die ich respektiere.

Umgekehrt möchte ich aber gerne auch für mich entscheiden können, ob ich das auch so mache, oder ob ich vielleicht jemand anderem mehr vertraue. Und in diesem Fall wäre ich doch recht dankbar, wenn Du das umgekehrt auch respektieren könntest.  :)
(Ohne mir gleich den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen (wg. Anstiftung zu eienr Straftat) und mich als Kriminellen zu betrachten. Ich würde mich deshalb nämlich nicht als Krimineller fühlen.  :))


Wenn jemand den Eindruck erweckt, einer staatlichen "Unbedenklichkeitsprüfung" durch den Staat zu unterliegen - nichts anderes ist der Zweck des HPGs - dies aber nicht der Fall ist, dann mag ein potentieller Patient getäuscht werden. Er läßt sich dann vielleicht nicht freiwillig behandeln (aus dem informierten Konsens heraus), sondern weil er getäuscht ist.
Wenn jeder seinen Status offenlegen müsste, wäre dieses Problem jedoch gelöst.
Es sei denn natürlich es geht überhaupt nicht darum, daß der Patient sich frei entscheiden kann -  wenn nämlich seine eigene Meinung und seine eigene Entscheidung, ob er eine bestimmte Person zur Heilung aufsuchen möchte, als vollkommen irrelevant gelten sollen.  :)

Falls Du das allerdings so sehen solltest, hätte/hat eine weitere Diskussion vermutlich wenig Wert, da unser Denken zu unterschiedlich ist.
Wobei ich eientlich ohnehin die Diskussion nicht mehr aufnehmen wollte.  :)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 26. Okt 2007, 19:08 Uhr
Hallo Miraculus,

Zitat
Zitat DeTrance:

Zitat
Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.

Nein, es geht darum, ob ein potentieller Patient, der informiert ist, selbst entscheiden darf, von wem er sich helfen lassen möchte.

Dein Argument ist ein eher ethisches Grundsatzargument; ich habe dies nur rein rechtlich gemeint. Aber das Ganze läuft ja dann auf ein anderes Thema hinaus und hat nur noch bedingt mit den Berufsbezeichnungen zu tun.

Vielleicht auch aufgrund deiner PM, an anderer Stelle weiter...

Gruß, Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Susanne am 27. Okt 2007, 15:20 Uhr
Vielleicht mag die Übersetzung des Wortes "Therapie" erklärlich machen, warum es ein Widerspruch in sich selbst ist, sich Therapeut zu nennen ohne Heilen zu dürfen:

"Die Therapie (griech. θεραπεία „Dienst am Kranken, Heilung“) bezeichnet in der Medizin die Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Ziel des Therapeuten ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion"



Wenn denn nun eine Person sich als Therapeut bezeichnet, erweckt er implizit die Erwartung, dass er heilend tätig ist.
Wenn diese Person dann pflichtgemäß darüber aufklärt, dass sie keine Diagnose, Linderung oder Heilung anbietet ... das ist wie ein Oxymoron ... find ich...
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 27. Okt 2007, 16:53 Uhr
Hallo zusammen,

wie das rechtlich sein mag, sei dahingestellt.
Was ich wichtig finde ist, daß jemand nur das behandelt, wofür er kompetent ist.
Egal ob mit oder ohne Heilerlaubnis.
(Was jetzt bitte als private Meinung und nicht als Aufruf zum Gesetzesbruch verstanden werden möge.)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 27. Okt 2007, 17:38 Uhr
Hallo..

Ich finde, jeder sollte es ganz klar und trazparent machen wofür er Kompetenzen hat. Dann sollte es auch nicht so wichtig sein wie er sich nennt!
Übrigens ist der Therapeut "in der Medizin" natürlich in der Handlung, zu heilen..

Es gibt aber auch, und das sollte nicht vergessen werden, auch nichtmedizinische Therapeuten!!

Würde ein Lerntherapeut den Anschein erwecken zu heilen?
Würde ein Sporttherapeut den Anschein erwecken zu heilen?
etc etc ....

 ??? ::)

wohl kaum.. also sollte der GRundgedanke des "Therapeuten" vom "rein medizinischen" mal distanziert werden.
Die Medizin hat nicht das alleininge Recht zum Tragen dieser Bezeichnung!

Gruß
Sven
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 27. Okt 2007, 18:47 Uhr
Ich glaube, "therapeuo" kann mehr heißen als heilen, nämlich auch "helfen", "nahesein" und sogar "anbeten" (Recherrche im www.).
Ich bin des Griechischen leider nicht mächtig, aber wenn dem so wäre, dann wäre wenigstens rein etymologisch nichts dagegen einzuwenden, daß sich Mitglieder heilender, aber auch helfender Berufe als Therapeuten bezeichnen.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 27. Okt 2007, 19:31 Uhr
Hallo Miraculus und Sven,

Zitat
Was ich wichtig finde ist, daß jemand nur das behandelt, wofür er kompetent ist.
Egal ob mit oder ohne Heilerlaubnis.

Zitat
Ich finde, jeder sollte es ganz klar und trazparent machen wofür er Kompetenzen hat. Dann sollte es auch nicht so wichtig sein wie er sich nennt!

und wer entscheidet wer in welchem Bereich die nötige Kompetenz besitzt?

Vorsicht Ironie! - Der Milchmann?  ;) :)

Oder irgendwelche privaten Institute? Ich mag mir das gar nicht weiter vorstellen! :)

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 27. Okt 2007, 20:14 Uhr
@Barbara... du weisst doch sicher wie ich es meine oder?  ;)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 27. Okt 2007, 20:23 Uhr
@Barbara... du weisst doch sicher wie ich es meine oder?  ;)

Nein Sven. Würdest du es mir bitte erklären? :)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 27. Okt 2007, 21:16 Uhr
Hi ihr,

also für alle, die in keiner Weise nachvollziehen können, dass jemand mit einer Berufsbezeichnung "Was-auch-immer - Therapeut" den Eindruck erwecken könnte, dass jener heilend (im Sinne des HPG) tätig ist, für alle, die die inzwischen mehrfach genannte Übersetzung des Wortes aus dem Griechischen standhaft ignorieren:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 1 BVR 1056/99 zur Frage der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" u.a. ausgeführt:

"Der Gesetzgeber hat die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ gewählt, weil die Bezeichnung „Psychotherapeut“ den
Inhalt der Berufstätigkeit und dessen heilberuflichen Charakter zum Ausdruck bringen soll..."


Weiter heißt es:

"Für die Therapeuten, die weiterhin nur nach dem Heilpraktikergesetz tätig werden dürfen, bleibt die Möglichkeit, auf ihre jeweiligen Spezialkenntnisse - etwa in Gesprächstherapie oder in neurolinguistischem Programmieren - hinzuweisen."

Also:
Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass eine Bezeichnung "Psychotherapeut" den heilkundlichen Charakter einer Tätigkeit zum Ausdruck bringt. Und nun kann sich ja jeder mal selbst überlegen, ob sich dies wohl aus dem Begriff "Therapeut" oder der Vorsilbe "Psycho" ergibt.
Und es unterscheidet zwischen Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz und - wörtlich - Therapeuten(!), die nur nach dem  HPG tätig werden dürfen.

Die Nennung oder Berücksichtigung einer dritten Gruppe von "Therapeuten", die aber keine "Therapeuten" mindestens nach dem HPG sind, erfolgt vom Bundesverfassungsgericht gar nicht.

Wer nun weiterhin meint, ein Therapeut habe ja überhaupt nichts mit "Heilen" zu tun und sei vielleicht eher ein "Gläubiger", und glaubt, sich deshalb gefahrlos Therapeut nennen zu können, ohne eine Heilberechtigung zu haben, der soll das gerne tun.
Und ein Hinweis auf andere, die sich vielleicht auch regelmäßig aber unberechtigt 'Therapeuten' nennen, ist rechtlich keine "Entschuldigung" oder gar ein Schuldausschließungsgrund. Es gibt rechtlich keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht". Das jetzt noch näher auszuführen, erspare ich mir aber, denn m.E. sind hier schon genügend andere Argumente genannt worden.

Meine Energie, hier auf Fallstricke hinzuweisen, ist jedenfalls damit erschöpft.  :)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 27. Okt 2007, 23:05 Uhr
Na Lutz, dann setze deine Energie doch für dich gewinnbringender ein :-)

Ich meine, das Institute und Schulen, die sich in einen großen Rahmen um eine Ausbildung verschiedener Menschen bemüht, das sicherlich VORHER haben von Anwälten prüfen lassen, ob so eine Bezeichnung denn überhaupt umsetzbar, bzw. anwendbar wäre.

Weiterhin denke ich, das Institute und Schulen ebenso die Definition über HPG und PsychGstz. etc. kennen und dies wie oben geprüft haben.

Es ist immer ein hin und her.... ich könnte ja auch Gegenargumentieren das du "nur" von einem Psychologischen Psychotherapeuten" ausgehst, und eine Übertragung dessen, was dort beschlossen wurde, sogleich übertragbar wäre auf alle anderen Berufsbezeichnungen...

Es hat schon immer, auch vor dem Gericht und GEsetz "nichtmedizinische" Therapeuten gegeben... und wird es auch weiterhin.

Ist es nicht irreführende mich als "Traumreise- oder Entspannungstrainer oder wie auch immer" zu präsetieren, um dann doch hinter der vorgehaltender Hand mit Hypnose zu arbeiten, als wahrheitsgemäß zu beschreiben das man Hypnose anwendet, jedoch nicht im Bereich der Heilerlaubnis?!?!

Gruß
Sven


Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 27. Okt 2007, 23:37 Uhr
Hallo,

eigentlich ist hier ja alles geklärt  ;D

Zitat
Ich meine, das Institute und Schulen, die sich in einen großen Rahmen um eine Ausbildung verschiedener Menschen bemüht, das sicherlich VORHER haben von Anwälten prüfen lassen, ob so eine Bezeichnung denn überhaupt umsetzbar, bzw. anwendbar wäre.

Falls du vor hast, dieses "ich meine" gegen Wissen auszutauschen und bei Deinem Instituten mal direkt nachzufragen, wäre ich sehr dankbar für ein Feedback. Wenn die es Dir schlichtweg schriftlich geben, und Dir damit eine rechtliche Garantie erteilen, daß in einem Zweifelsfalle diese Institute zu belangen sind, wäre dies ja auch für andere Laien, wie mich, eine Möglichkeit, den Begriff "Therapeut" zu benutzen.

HG,
Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 27. Okt 2007, 23:40 Uhr
kümmer mich drum..;)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 28. Okt 2007, 00:14 Uhr
Hallo Sven,

Zitat
Es hat schon immer, auch vor dem Gericht und GEsetz "nichtmedizinische" Therapeuten gegeben... und wird es auch weiterhin.

ich lerne ja gern dazu. Dann nenne uns doch bitte mal ein Gesetz, das nicht-heilkundliche "Therapeuten" ohne staatliche Ausbildung/Prüfung (die dann trotzdem als "Therapeuten" bezeichnet werden) legitimiert. Nur 1 klitzekleines Gesetzchen. Das würde mich wirklich sehr interessieren.  ;)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 28. Okt 2007, 08:42 Uhr
Guten Morgen Sven,

Ist es nicht irreführende mich als "Traumreise- oder Entspannungstrainer oder wie auch immer" zu präsetieren, um dann doch hinter der vorgehaltender Hand mit Hypnose zu arbeiten, als wahrheitsgemäß zu beschreiben das man Hypnose anwendet, jedoch nicht im Bereich der Heilerlaubnis?!?!

wo steht geschrieben, dass du dich nicht als Hypnotiseur präsentieren sollst? Es geht doch hier um den Begriff "Therapeut" und dass ausschl. Heilberechtigte sich so nennen dürfen.

Und meinetwegen kannst du dich überall, ausser hier in diesem Forum, als Hypnosetherapeut präsentieren. Die evtl. Konsequenzen daraus trägt jeder für sich alleine. :)

Lieben Gruß
Barbara
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 28. Okt 2007, 08:49 Uhr
Hallo,
ich wies ja schon darauf hin, daß ich folgendes eigentlich sehr unpassend finde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie (http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie)

Alleine, wie oft das Heilen in diesem Text vorkommt. Bei mir in der Einrichtung arbeiten etliche offizielle Ergotherapeuten(Innen). Ich habe großen Respekt vor deren Arbeit. Ich habe großen Respekt vor diesen Menschen, rein persönlich.

Aber meines Wissens trägt keiner von Ihnen auch nur irgendwie rechtlich eine Art von Heilerlaubnis.

Grüße,
Tom.


Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 28. Okt 2007, 10:26 Uhr
Hallo Tom,

Ergos dürfen schon heilen, aber nur nach Auffordung und Diagnosestellung durch den Arzt. Sie sind nicht selbstständig tätig und dem Arzt weisungsgebunden. Er Ergotherapeut wird wie ein "Arzneimittel" betrachtet. Er wird sozusagen vom Arzt zur Heilung verabreicht. Er hat auch in seiner Arbeit keinen offiziellen Spielraum. Er muss genau das tun, was ärztlich verordnet ist, darf nicht diagnostizieren und nicht selbst tätig werden. Vergleichbar mit der Physiotherapie.

Ich vermute mal, dass die Methoden Physio- und Ergotherapie durch das enthaltene "…therapie" den ausübenden zum "Therapeuten" machen. Rechtlich handelt es sich nicht um eigenständige Therapeuten, wie oben dargelegt.

Im Fall der Hypnotherapie und dem Hypnotherapeuten sehe ich das wie eingangs im Fred erwähnt anders. Hoffe, dass Sven bald ein Statement seiner Schule (vielleicht mit Ansätzen zur Rechtslage) bekommt. Ist ein spannendes Thema, wie fast alle rechtlichen Grauzonen.

Spannend wäre dann auch noch der Phytotherapeut, der Ernährungstherapeut und noch so einige andere. Mal sehen, was noch kommt.

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Barbara am 28. Okt 2007, 10:29 Uhr
Hallo Tom,

Aber meines Wissens trägt keiner von Ihnen auch nur irgendwie rechtlich eine Art von Heilerlaubnis.

stimmt, Ergotherapeuten haben keine Heilerlaubnis nach dem HPG. Sie müssen allerdings, ähnlich wie der Heilpraktiker, eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss ablegen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So z.B. ein Nachweis über 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1.700 Stunden.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ergthaprv/gesamt.pdf)

Und ich denke, dass ist etwas anderes als mal eben ein Wochenendseminar zu belegen und sich dann Hypnosetherapeut zu nennen. :)



Zitat
"Ergotherapie wird vom Arzt (Hausarzt/Hausärztin oder Psychiater/-in) verordnet und ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapiemethode, wenn sie von einem staatlich anerkannten Ergotherapeuten durchgeführt wird."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie

Wenn ich das richtig verstehe, darf ein Ergotherapeut nicht tätig werden, wenn keine Verordnung (Überweisung) durch einen Arzt oder Psychiater vorliegt.


Zitat
"Jeder Behandlung geht die ergotherapeutische Befunderhebung und die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans voraus.

Dazu muss die ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose, der Indikation und der Therapieziele berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wird die ergotherapeutische Befunderhebung durchgeführt und der Behandlungsplan erstellt, aus dem Nah- und Fernziele der Therapie hervorgehen. Im Behandlungsverlauf werden diese regelmäßig überprüft und an das momentane Zustandsbild des alten Menschen angepasst. Dazu ist die regelmäßige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erforderlich."

Quelle: http://www.ifap.de/bda-manuale/demenzcase/beteiligte/ergotherapie.html


Lieben Gruß
Barbara

PS. Ralf war ein wenig schneller als ich.  :D
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 28. Okt 2007, 11:25 Uhr
Ich stelle hier erst einmal rein was z.B. der Chef-Trainer, bzw. der Vize Präsident der Schule sich definiert... Nichtmediziner!

ZENSIERT  ;D ;D


Gruß
Sven
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 28. Okt 2007, 13:44 Uhr
Hallo zusammen,

wir sollten diese spezielle Frage nach den Berufsbezeichnungen "entmoramlisieren".
Hier geht es "nur" um rechtlichen Schutz für den Anbieter.
Moralisch wird die Angelegenheit doch erst, wenn jemand tut, was er nicht kann/nicht soll/nicht darf, oder durch Desinformation einen falschen Eindruck erweckt.

Z.B. indem er sich "Therapeut" nennt, ohne dabei hinreichend klarzustellen, daß er keine Krankheiten körperlicher und psychischer Art behandelt.
Bei allem anderen geht es doch nur Schutz vor Strafverfolgung, wenn es vielleicht bals illegal angesehen wird, OBWOHL ein potentieller Klient nicht getäuscht wird und ihm deutlich ein korrekter Eindruck vermttelt wird.

@ Lutz: Ich will ja keine Übersetzungen ignorieren, ich hatte eben nur eine andere gefunden.  :)
Daß jemand beim Wort "Therapeut" an Medizin denkt, mag ja durchaus sein.
Ergo würde ich, wäre ich gewerblich "lebensberatend" tätig auch gleich klärend hinzufügen, wie das zu verstehen ist. Oder ganz auf diese Bezeichnung verzichten. Ich könnte ja auch ohne sie leben.   :)

@ Barabra: Auf Deine Anregung werde ich bei Gelegenheit in einem anderen, schon begonnen Thread eingehen, da es sonst das Thema sprengen würde.  :)

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 28. Okt 2007, 14:27 Uhr
Ich als Ergotherapeut gebe bekannt... :-)

"Ergotherapie ist ein anerkanntes, ärztlich zu verordnenden HEILMITTEL und bedarf einer ärtlichen Verordnung!"

Ein Ergotherapeut kann innerhalb seiner "Selbstzahlerpraxis" durchaus ergotherapeutische Verfahren anwenden, diese wird dann jedoch nicht über eine Verordnung abgerechnet, sondern privat bezahlt!

Ergotherapeuten sind vor dem Gesetz Heilmittelerbringer, genauso wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten HP´s etc...

Sie dürfen allerdings rein rechtlich KEINE DIAGNOSE stellen, sondern lediglich Befunden.
Hier beisst sich die Katze in den Schwanz, denn die Ergotherapeuten stellen anhand ihrer Befundung ihre Therapie, ihr Medien und ihre Primärziele sowie Sekundärziele fest. Diese werden in Berichtsform an die Ärzte weitergeleitet und über den Verlauf informiert, und zwar regelmäßig!

Der Arzt kann zudem über die Dauer der Therapie bestimmen. Wenn er eine HEILUNG als ausreichend ansieht, stellt er keine weiteren VO mehr aus.

Gruß
Sven
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Tom am 28. Okt 2007, 14:38 Uhr
Hallo zusammen,

bei mir in der Einrichtung arbeiten 5-6 Ergotherapeuten. U.a. ist da ein Schreiner dabei, der ergotherapeutische Arbeit verrichtet, zumindest nennt sioch sein Bereich offiziell so, der aber nicht wie einer bezahlt wird.

Von den ca 30 Bewohnern gehen statistisch 80% regelmäßig in besagte Ergotherapie. Keiner von diesen verfügt über eine ärztliche Verordnung, daß dies so geschehen soll. Ergotherapie wird vom Kostenträger finanziert, ohne daß eine Verordnung vorliegen müßte.

In der Einrichtung, in der ich vorher tätig war, war die Arbeitstherapie sogar vom Heimvertrag verpflichtend. Ich habe noch nie von einem Wohnheim gehört, indem Ergotherapie ärztlich verordnet wurde. Vielleicht mal verbal empfohlen....

Die Aufgabe der Ergotherapeuten im Haus ist u.a.: Tagesstrukturierende Maßnahmen, Einhaltung von Regeln und Zeiten lernen, Selbsteinschätzung von eigenen Fähigkeiten (wieder)erlernen, Konzentrationsvermögen steigern und verbessern oder überhaupt erhalten, Lebensinn in Arbeit entwickeln, Körperkoordination. Keinerlei dieser Maßnahmen legt es direkt auf ein "heilen der Erkrankung" an, da dies ja gar nicht erlaubt wäre.

Tom.
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Matt_D am 28. Okt 2007, 14:48 Uhr
Hi,

interessantes Thema.

Sven, was sagt den Deine Ausbildungsstätte dazu?
Die müssten das doch 100%ig wissen, oder?

Da Du im Verband VFP bist, frag doch auch da mal nach.

Wo steht das mit dem "Therapeut" den im Gesetz genau?

Gruß
Matt
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 28. Okt 2007, 15:09 Uhr
Hallo Sven,

aus echtem Interesse:
Zitat
Ein Ergotherapeut kann innerhalb seiner "Selbstzahlerpraxis" durchaus ergotherapeutische Verfahren anwenden, diese wird dann jedoch nicht über eine Verordnung abgerechnet, sondern privat bezahlt!
Darf er dieses Tun dann als Ergotherapie titulieren, oder arbeitet er einfach mit Selbstzahlern mit seinen Methoden?

Ein guter Freund von mir ist Ergo. Der macht mit Selbstzahlern z.B. "Feldenkrais"und eben keine Ergotherapie. Ein anderer Ergo den ich kenne baut z.B. Didgeridoos. Mal als Therapie, mal als Hobby- und Freizeitkurs. Das Ergebnis ist gleich, die Bezeichnung nicht.

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 28. Okt 2007, 15:43 Uhr
@detrance.. in einer Einrichtung, in denen Arbeitstherapie (ein Teil der Ergotherapie) angewandt wird, gibt es einen staatlichen Auftrag.
Frage doch mal deine Corgesetzten danach..

@Matt.. ich habe bereits Kontakt aufgesucht... ich warte auf ihre Antworten..

@Ralf... Sicher darf er das. Es gibt mittlerweile von "Buchner" ganze Konzepte die über Seminare vermittelt werden, wie Ergotherapeuten in Selbstzahlerpraxen gewandelt werden um sich so selbst zu subventionieren..

Der Unterschied ist eben der, das die Abrechnung nicht über die Kassen erfolgt, sondern aus eigener Tasche bezahlt werden.

Zusätzlich könnte der Ergotherapeut sein Aufgabenbereich im Präventionsbereich erweitern. Auch hier ist keine VO nötig. Könnte aber auf anfrage von den Kassen bezahlt werden.
Wir haben z.B. eine Kooperation mit einer KK, die bezahlen einige Leistungen von uns als Prävention!

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 28. Okt 2007, 18:46 Uhr
Hallo ihr,

@ Sven:

Zitat
Ich stelle hier erst einmal rein was z.B. der Chef-Trainer, bzw. der Vize Präsident der Schule sich definiert... Nichtmediziner!

als Hintergrund-Info für dich: der von dir zitierte Text steht nicht im "Forum", also dem Teil dieser Internetpräsenz, dessen Inhalte durch Beiträge der Mitglieder geprägt werden, sondern er steht in einem davon getrennten verlinkten Bereich, der u.a. überschrieben ist mit:

"Für den jeweiligen Inhalt sind ausschließlich die dort bezeichneten Personen verantwortlich."

In jedem Vorstellungstext steht auch noch mal:

"Verantwortlich für diesen Eintrag und etwaige Links ist allein die dort bezeichnete Person."

Ungeachtet dessen würde ich einen Text dennoch nicht eintragen, wenn für mich erkennbar damit Rechtsverstöße einhergingen. Deswegen habe ich auch die Eintragung des ursprünglich dort gewünschten Textes abgelehnt. Dieser hatte nämlich keine Unterscheidung bei den ausgebildeten Personen in "heilberechtigt" und "nicht heilberechtigt" gemacht.

Nach meiner Intervention wird nun dort unterschieden zwischen "Hypnotherapie" bei Heilberechtigten und lediglich "Hypnose" bei Nicht-Heilberechtigten.

Bleibt noch seine Bezeichnung der eigenen Person als "Fachhypnotherapeut". Auch das habe ich nur unter der Maßgabe gestattet, dass er deutlich macht, dass er trotz dieser Bezeichnung nicht im Sinne des HPGs tätig ist (was im Ursprungstext auch nicht herausgestellt war).

Er ist meinen Änderungswünschen dann nach der Erläuterung meiner Rechtsauffassung sehr kooperativ umgehend nachgekommen.
Hier im Forum (oder gar in der Signatur) gilt für ihn dasselbe, wie für alle anderen auch: hier sind jegliche Fantasiebezeichnungen nicht gestattet.


Zur rechtlichen Stellung der Ergotherapeuten habe ich Null Ahnung, hier aber ein Urteil zu Physiotherapeuten, das damit zusammenhängen könnte:

http://www.dbl-ev.de/index.php?id=687&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=357&cHash=ac8857287a

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 28. Okt 2007, 18:59 Uhr
Hallo Lutz..

sorry mein Fehler.. habe ich nicht drauf geachtet.
 Wenns dir lieber ist kannst du es auch gerne wieder löschen was ich "zitiert" habe...ich lösche es auch gerne selbst , wenn du es möchtest

Wie auch immer... hier bin ich ,wie Bernd ja auch, den Wünschen entsprechend nachgekommen.. ist ja auch weiter nicht so schlimm  ;D

Aber ich denke so langsam ist dieses Thema durch ausdisskutiert oder?  :-\

Ja das Urteil kenne ich.. bei den Ergos ist es ähnlich.

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 28. Okt 2007, 19:04 Uhr
Hallo Sven,

auch ich hab schon überlegt, ob es vielleicht schlauer ist, den zitierten Text durch einen Link auf die Vorstellungsseite zu ersetzen - nicht, weil es mir lieber wäre, aber weil es vielleicht dem Bernd lieber wäre...  ;)

Zitat
Aber ich denke so langsam ist dieses Thema durch ausdisskutiert oder?    :-\

Denk ich auch...  :)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 28. Okt 2007, 19:52 Uhr
gut  ;D ;)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 10. Nov 2007, 11:01 Uhr
Habe da noch was interessantes.. vielleicht hilft das zur Klärung..?? (Wäre ja mal was anderes..?!! :-))

Der Psychologische BeraterInformationsbeitrag von Heinz Rosmanneck

Beim "Psychologischen Berater" handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die zwar bisher nicht geschützt ist, aber als etabliert gelten kann, weil sie in Deutschland von mehr als 2000 nichtheilkundlich Tätigen angewandt wird. Der Versuch des Verfassers, noch als Präsident des FVDP (seit 1998 umbenannt in VFP - Verband Freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater e.V.), beim Bundesgesundheitsminister eine Legaldefinition zu erreichen, scheiterte, so daß die Berufsbezeichnung "Psychologischer Berater" noch im so genannten rechtsfreien Raum steht.

Abgesichert ist die "Freiheit der Berufswahl" durch Artikel 12 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist:
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.  Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden".

Durch Gesetze bzw. Rechtsverordnungen ist die freie Tätigkeit und Berufsbezeichnung einschränkend festgelegt für alle:

1.   Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Masseure, Krankenpfleger und Krankenschwestern - nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 auch für alle "Psychologischen  Psychotherapeuten" und die "Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten")
2.    Psychologen (Dipl.-Psychologen)
3.    Rechts- und Steuerberater
4.    Ingenieure und die durch Universitäts- und Hochschulabschluß erworbenen akademischen Titel.

So ist auch die Berufsbezeichnung "Beratender Psychologe" nur dem "Dipl.-Psychologen" mit Universitätsabschluß ohne klinische Zusatzausbildung vorbehalten.

Für den nicht akademisch, sondern an privaten Lehrinstituten psychologisch Ausgebildeten hat sich bisher die freie, nicht geschützte Berufsbezeichnung "Psychologi-scher Berater" (für nicht heilkundlich Tätige) bewährt und kann m. E. seit über 25 Jahren als eingeführt gelten.
In der dem zuständigen Ordnungsamt vorzulegenden Niederlassungsanzeige durch den Antragsteller sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten immer nur die Berufsbezeichnung "Psychologischer Berater" mit dem erklärenden Zusatz, wie im Psychotherapeutengesetz § 1, letzter Satz, definiert, angegeben werden:

"Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde".

Die Psychologische Beratung ist ein wichtiges Teilgebiet der angewandten / praktischen und populären Psychologie. Psychologische Beratung wird meist nach dem Lebensbereich bezeichnet, den sie betrifft. Zum Beispiel, grob aufgelistet:

1.   Ehe- und Partnerschaftsberatung (auch in Trennungs- und Scheidungsberatungen - nicht im juristischen Sinne -)
2.   Beratung bei akuten Beziehungskrisen, die durch falsches Verständnis unter Partnern entstanden sind
3.   Beratung bei Schwierigkeiten im Beruf, insbesondere bei Mobbing, Outplacement usw.
4.   Beratung bei Arbeits- und Leistungsstörungen - auch im schulischen Bereich
5.   Beratung bei sonstigen Schwierigkeiten im Bereich der objektiven Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und andere, ähnliche, nicht zur Heilkunde gehörenden Bereiche
6.   Beratung bei Selbstwertproblematiken
7.   Erziehungsberatung in leichteren Fällen
8.   Personalberatung (z.B. Self-Assessment-Center-Methode), um Defizite am Arbeitsplatz, in der eigenen beruflichen Tätigkeit des Klienten aufzudecken, Anforderungsprofile zu erstellen, Möglichkeiten der Selbststeuerung und der individuellen Potentialerweiterung zu finden - mit der Präsentation des eigenen Anforderungsprofils und Erstellung eines selbstkritischen Soll-Ist-Vergleiches.
9.   Anwendung von Entspannungstechniken (soweit nicht Symptome mit Krankheitswert angesprochen werden)
10.   Als letzten aktuellen Hinweis der grob umrissenen Aufstellung von Tätigkeitsmöglichkeiten noch folgender Vermerk:

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 10. Nov 2007, 11:03 Uhr
Mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25.06.98, veröffentlicht im BGB1  S. 1580, wurde unter anderem die Tätigkeit des Berufsbetreuers neben den ehren-amtlichen Betreu-ern von behinderten entmündigten Menschen geschaffen. Die Zulassung zum Berufsbetreuer ist eine Ermessensfrage und wird jeweils von dem Vormundschaftsgericht ausgesprochen, das für den Wohnsitz des Behinderten (Privatwohnung, Alten- oder Pflegeheim bzw. sonstige Institutionen ) zuständig ist.
Für den Berufsbetreuer kommen Persönlichkeiten infrage, die von ihrer Vorbildung und Tätigkeit sowie von ihrer menschlichen Hingabe und Einsatzbereitschaft für hilfsbedürftige Menschen prädestiniert sind. Interessierte (Psychologische Berater, Psychotherapie Ausübende u.a.) sollten sich ggf. durch Kauf der Broschüre „Betreuungsrecht“, erschienen im Bundesanzeiger-Verlag, im Buchhandel erhältlich, sachkundig machen.

Der Psychologische Berater versteht sich, außer bei ganz eindeutig auf Unwissenheit beruhenden Problemen und Konflikten, meist nicht als jener Fachmann, der aufgrund seines überlegenen Wissens dem Ratsuchenden detailliert sagt, was dieser zu tun hat. Er bemüht sich vielmehr in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Hilfesuchenden, Handlungs-modelle zu entwickeln und Lösungsvorbereitungen aufzubauen und Beratungen in Form kognitiver Gespräche (gedanklicher Umstrukturierungen - Ratio) ggf. mit suggestiver Unterstützung durchzuführen, um Verstand und Unbewußtes in Einklang zu bringen. Der Psychologische Berater muß also versuchen, dem ratsuchenden Klienten zu mehr Einsicht in die eigenen Ansprüche zu verhelfen, die oft überhöht oder falsch sind.
Eine gewisse Zurückhaltung und Einfühlsamkeit des Psychologischen Beraters hat ihren Grund nicht nur in der Erwägung, daß man die Gestaltung des eigenen Lebens der freien Entscheidung jeden Individuums überlassen sollte. Sie berücksichtigt auch, daß die meisten Ratsuchenden bereits Lösungen kennen, aber nicht fähig sind, diese Lösungen zu akzep-tieren, weil sie möglicherweise mit ihrem Selbstgefühl nicht vereinbar sind.

Die Tätigkeit des Psychologischen Beraters in seinem breiten auch präventiven Arbeits-bereich erfordert, wie schon erwähnt, eine gute Einfühlsamkeit in die Problemstellung des ratsuchenden Klienten, auch Lebenserfahrung und eine gute Grundlage wissenschaftlicher Kenntisse auf dem Gebiet der praktischen / angewandten Psychologie.

Wesentlich zur eigenen Absicherung sind auch die Kenntnisse psychoneurotischer und psychosomatischer Störungen mit Krankheitswert, die grundsätzlich in die Betreuung des heilkundlich zugelassenen Arztes, des Heilpraktikers oder Psychologischen Psycho-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenspychotherapeuten gehören!

Nun wisst ihr was ein Psychologischer Berater ist und was er macht! :-)

LG
Sven

EDIT.. Musste es in Zwei Beiträgen schreiben...
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 10. Nov 2007, 11:11 Uhr
Habe da ne Kleinigkeit..:-)

Antwort:
Sehr geehrter Herr Walther,

die Trennung zur Psychotherapie ist in der Lebensberatung nicht immer so trennscharf, wie dies aus juristischer Sicht wünschenswert wäre. Einige Ansichten stellen hier allein auf den Therapiezweck ab, andere darauf, ob die Methode potentiell invasiv oder gefährlich ist (dies ist die Meinung, die zurzeit herrschend ist).
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.

Merksatz ist hier: Der Lebensberater hilft gesunden Menschen in schwierigen Lebenssituationen, der HP-Psy. / Psychotherapeut hilft psychisch kranken Menschen, die den normalen Alltag mit durchschnittlichen Belastungen nicht mehr hinkriegen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin

Jupp.... oder? sollte reichen?? !!   ;D :P
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 10. Nov 2007, 12:07 Uhr
Moinsen Sven,
dann kannst du es doch jetzt dabei belassen, oder? ::)

Gruß Eddie
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 10. Nov 2007, 12:24 Uhr
Ich ? Ja ich kann es... nur mal schauen wer mir wieder sagt das es falsch ist?? :-)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 10. Nov 2007, 12:29 Uhr
Moinsen, dann belass es doch bitte schon mal von deiner Seite aus.  ;)

Gruß Eddie
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: RalfGabler am 10. Nov 2007, 12:38 Uhr
Hallo zusammen,

wir haben den Schlusspunkt. Heureka! Danke!

Die Anwältin schreibt das sehr gut! Endlich eine eindeutig juristische Aussage. Damit ist letztlich alles geklärt. Keiner kann sagen, die Aussage der Juristin wäre flasch.
Wie könnte eine Aussage, die nichts aussagt, jemals flasch sein?

Ciao Ralf
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 10. Nov 2007, 18:31 Uhr
Hallo ihr,

mal abgesehen davon, dass die Rechtsanwältin offenbar nicht weiß, was "invasiv" heißt (med.: "in den Körper eindringen"), wüsste ich nicht, was an den Aussagen neu wäre oder hier jemals bestritten worden wäre.

Zitat
Jupp.... oder? sollte reichen?? !!     ;D :P

Ja, reicht.

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: SvenW1 am 10. Nov 2007, 19:02 Uhr
Wusste das Lutz wieder was zu bemängeln hat.. wusste es... !!  :P
Immer das letzte Wort wa??  ;) :hmmm:
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: MindCore am 10. Nov 2007, 19:09 Uhr
Moinsen,
Zitat
Immer das letzte Wort wa??
ich bin froh das es jemanden wie Lutz gibt der für uns Mitglieder zum Schutze der einheitlichen Berufshaftpflicht/bezeichnung so sehr bemüht ist.  :)

Gruß Eddie
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 10. Nov 2007, 20:50 Uhr
Hallo zusammen,

Zitat Lutz:
Zitat
mal abgesehen davon, dass die Rechtsanwältin offenbar nicht weiß, was "invasiv" heißt (med.: "in den Körper eindringen"), wüsste ich nicht, was an den Aussagen neu wäre oder hier jemals bestritten worden wäre

Wie bitte????

Zitate der Anwältin:

Zitat
die Trennung zur Psychotherapie ist in der Lebensberatung nicht immer so trennscharf, wie dies aus juristischer Sicht wünschenswert wäre. Einige Ansichten stellen hier allein auf den Therapiezweck ab,


Dies würde bedeuten, daß man faktisch mehr oder weniger nach Belieben zahlreiche Krankheiten "mitbehandeln" kann, solange man es offiziell nicht "bezweckt".
Nach der Devise:
Ich bezwecke doch nicht, eine unsicher-vermeidene Persönlichkeitsstörung oder andere Erkrankungen zu lindern! Ich bezwecke, den Menschen zu mehr Lebensfreude, besseren sozialen Kontakten, einem stärkeren Selbstwertgefühl und einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu verhelfen! Doch nicht irgendwelche Krankheiten zu heilen! Der Ällmächtige sei davor!
Also bin ich demnach bestens aus dem Schneider.
Ich heile zwar effktiv Tag für Tag, strebe es aber nicht an, bezwecke es nicht.

Zitat
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.


Schön und recht. Dann therapiere ich nicht eine Depression, sondern "nur" sämtliche daraus entstehenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, in der Familie, in der Freizeit und beim Spazierengehen mit dem Hund, dazu stärke ich noch das Selbstvertrauen. Etc.pp.  ;)


Zitat
andere darauf, ob die Methode potentiell invasiv oder gefährlich ist (dies ist die Meinung, die zurzeit herrschend ist).

Demnach käme es nur auf die Methode und nicht auf Art und Schwere der Störung an. Mit einer ungefährlichen Methode (z.B. Gespräch) könnte man jede Erkrankung behandeln, bis hin zu Krebs, AIDS usw!

Wenn dies noch dazu die "herrschende" Meinung wäre, dann verstehe ich wirklich nichts mehr.  ???
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Hypnotiseur Miraculus heilt nicht-invasiv und ohne gefährliche Eingriffe selbst die schwersten Krankheiten!
Nach herrschender juristischen Meinung darf er das!


In meiner beispiellosen Naivität hatte ich doch tatsächlich gedacht, die einzige denkbare Auslegung wäre, daß der Berater einigermaßen zuverlässig sicherzustellt, daß er effektiv nicht andauernd Krankheiten oder Symptome von Krankheiten lindert oder heilt?  ???

Zitat
Merksatz ist hier: Der Lebensberater hilft gesunden Menschen in schwierigen Lebenssituationen, der HP-Psy. / Psychotherapeut hilft psychisch kranken Menschen, die den normalen Alltag mit durchschnittlichen Belastungen nicht mehr hinkriegen.

Seit wann um alles auf Himmel und Erden gehört es denn zur Definition einer psychischen Erkrankung, daß sie dazu führen muß, daß der Mensch den normalen Alltag nicht mehr "hinkriegt"?  ???

Gerade bei den leichteren Krankheiten, z.B. bei der Dysthymie, einer definierten psychiatrischen Krankheit mit einer sehr hohen Prävalenz, anerkannt von der ICD-10 (http://de.wikipedia.org/wiki/Dysthymie ), kriegen die Menschen trotz ihrer Beschwerden "ihr normales Leben"sehrwohl hin.
Oder diejenigen, die Nikotin schädlich gebrauchen und/oder nikotinabhängig sind, laut Studien zwischen 70-80% der Raucher: Bekommen die ihr normales Leben jetzt alle nicht mehr hin?  ???

Ich weiß nicht, wie man nicht sämtliche hier gemachten Aussagen NICHT bestreiten kann, wenn man einmal einen Blick in das HPG geworfen hat und zudem Grundkenntnise der Psychopathologie hat.  ???

Außer man sagt, daß vier Fünftel der psychiatrischen Krankheiten , die von der ICD-10, der Ärzteschaft, den Krankenkassen und dem Gesetzgeber anerkannt werden, gar keinen Krankheiten sind, oder wenn man sagt es sei in Ordnung, eine Erkrankung nach der anderen zu lindern und zu heilen, solange man es "nur" billigend inkaufnimmt.  ???

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Lutz am 11. Nov 2007, 00:05 Uhr
Hallo Miraculus,

es macht keinen Spaß mehr. Sobald es um rechtliche Fragen rund um HPG/Heilerlaubnis geht, scheint es mir, als würde bei dir irgendwas aushaken. Du liest offenbar Dinge, die da nirgends stehen, und ziehst Schlüsse, die niemand auch nur annähernd gemeint hat usw. (diese Anmerkung bezieht sich auch auf einen aktuellen längeren Thread im Intervisionsbereich).

Zitat
Ich weiß nicht, wie man nicht sämtliche hier gemachten Aussagen NICHT bestreiten kann, wenn man einmal einen Blick in das HPG geworfen hat und zudem Grundkenntnise der Psychopathologie hat.  ???

Ein "nicht" zuviel, oder?
Aber das ist auch 'der' Punkt: man kann versuchen, die Aussage eines anderen zu verstehen, auch wenn sie 'eigentlich' ein wenig missverständlich ist. Oder man versucht, die Aussage eines anderen so weit als nur möglich zu verbiegen und ins Absurde zu manövrieren, um sie abzuwerten - am besten, durch ein vorangestelltes "Das bedeutet ja...".

Und daher werde ich auf das, was du dort bedeutungsmäßig hineininterpretierst, gar nicht mehr eingehen, denn all das steht dort mit keinem Wort und ist natürlich auch nicht gemeint.
Und dass "reden" per se eine ungefährliche Methode sei, steht da auch nicht. Mit einer ungefährlichen Methode ist da nach meiner Vermutung ganz was anderes gemeint (z.B. "Heilerurteil": stereotypes Handauflegen).

Zitat
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Nach herrschender juristischen Meinung darf er das!

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Geschäftsaufgabe
Lutz stellt alle seine Versuche, Miraculus eine angemessene juristische Betrachtung und Beurteilung des HPG näherzubringen, wegen totaler Erfolglosigkeit ein. Lutz hat schlicht und einfach versagt. Er wird bis auf weiteres mit ihm nicht mehr über das Thema diskutieren und auch etwaige Fragen in sämtlichen Forenbereichen nicht mehr beantworten.


Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 11. Nov 2007, 08:40 Uhr
Hallo Lutz,

an einem Punkt kann ich Deine Kritik nachvollziehen:

Zitat
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.


Ich hätte hierzu schreiben sollen:
"Dies allein wird nicht reichen, wenn man sich ncht sicher sein kann,  daß die Probleme am Arbeitspaltz nicht "Teilaspekte" oder Symptome einer Krankheit sind."

Ansonsten weiß ich nicht, was ich mißverstanden hätte.
Zu dem Rest habe ich In-Vi- Bereich geantwortet. Vielleicht liegt Diene Antwort auch an meiner verspäteten Reaktion auf Deinen Beitrag.

In der Praxis wird es ansonsten wohl so sein, daß derjenige wenig zu befürchten hat, der nicht den Eindruck erweckt, zu heilen, und ansonsten zurückhaltend" ist.
(Ängste ohne Krankheitswert, mehr Selbstwertgefühl; nicht: Phobien und Depressionen).
 
Und wenn jemand außerhalb des HPG psychiatrische Krankheiten heilt, dann wird es in vielen Fällen weniger darauf ankommen, wie schwer diese ist, sondern wie leicht sie "von außen" als solche erkennbar ist.

Eine isolierte Höhenangst, die zu Veremeidungsverhalten führt und klarerweise eine Phobie ist, ist vielleicht weniger "belastend" und von ihrer Bedeutung geringfühgiger als eine stark ausgeprägte  leichte Depression, aber leichter " von außen klar erkennbar".

(Ist natürlich kein "Aufruf zu Strafteten", sondern nur eine theoretische Überlegung, wie es in der Praxis sein wird.)

LG Miraculus
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Sandy am 11. Nov 2007, 09:34 Uhr
Miraculuuuuuuuuuuusss!!!

Kannst Du oder willst Du es nicht verstehen? Lass es jetzt doch einmal gut sein. Bitte!

Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Miraculus am 11. Nov 2007, 10:01 Uhr
Hallo Sandy,

ich bin lernbereit.  :)
Sage mir, was ich jetzt Deiner Meinung nach falsch verstanden habe, dann denke ich in aller Ruhe darüber nach und schlafe darüber.  :)
Titel: Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
Beitrag von: Sandy am 11. Nov 2007, 11:13 Uhr
Hallo Sandy,

ich bin lernbereit.  :)
Sage mir, was ich jetzt Deiner Meinung nach falsch verstanden habe, dann denke ich in aller Ruhe darüber nach und schlafe darüber.  :)

Miraculus ... gibt endlich Ruh. Barbara, Lutz, Tom, Eddie etc. ... alle haben sehr direkt, direkt oder indirekt gebeten, diese Themen endlich ruhen zu lassen. Weil es zu nichts führt. Belassen wir es dabei. Wir können nicht immer am Ende aller einer Meinung sein. Aber sich deswegen wie im Hamsterrad tot zulaufen .... das kann es ja nicht sein, oder?

Schlaf schön  ;)