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Und dann noch: => Aktuelles / TV + Medien => Thema gestartet von: Lutz am 20. Dez 2012, 17:12 Uhr

Titel: Link: juristischer Aufsatz zum Thema "Hypnose als Straftat"
Beitrag von: Lutz am 20. Dez 2012, 17:12 Uhr
Hallo zusammen,

> hier < (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-08/index.php?sz=11) hat sich ein Rechtsanwalt große und anerkennenswerte Mühe gemacht, das Thema "Hypnose als Straftat", Untertitel: "Die Strafbarkeit antisozialer Suggestionen" juristisch gründlich zu beleuchten. Herausgekommen ist ein offenbar mit viel Engagement, Zeitaufwand und ausführlicher Literaturrecherche verfasster, 2009 veröffentlichter Aufsatz, der im Ergebnis - nahezu wertlos ist. Er scheint mir ein Beleg dafür zu sein, was geschehen kann, wenn sich ein Jurist durchaus ernsthaft mit einem Thema auseinandersetzt, von dem er aber erkennbar keinerlei tiefgreifendes und sachgerechtes Verständnis hat.

Bereits der erste Satz lässt nichts Gutes ahnen:

"Durch Hypnose[1] wird das Bewusstsein derart modifiziert, dass der Proband nur den Suggestionen[2] des Hypnotiseurs folgt."

Aber es kommt noch "besser":

"Durch die Hypnose folgt der Körper des Hypnotisierten nicht mehr seinem eigenen Bewusstsein. Er gehorcht vielmehr der Suggestion des Hypnotiseurs.[11]"

"Die Tätigkeit des Gehirns des Hypnotisierten und auch seiner Glieder ist der normalen Bestimmung entzogen."

"Der hypnotische Zustand beschränkt das Opfer in seiner Bewegungsfreiheit bzw. er behindert es sogar völlig, da es sich nicht mehr eigenverantwortlich bewegen kann, sondern auf die Suggestionen des Hypnotiseurs fixiert ist."

"Für die Frage der Freiheitsberaubung bedeutet das, dass das Opfer kein eigenes Wachbewusstsein mehr hat und nur auf die Suggestionen fixiert ist."

usw. usf.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob im Einzelfall mit entsprechenden Suggestionen solche Phänomene (nahezu) erzeugt werden können, der Autor geht vielmehr davon aus: Hast du Hypnose, hast du immer einen "willenlosen Zombie" vor dir.  :)

Langer Rede kurzer Sinn: Bei den Ausführungen wurde auf ein längst überholtes und widerlegtes Hypnosebild zurückgegriffen, das zum Teil auf Quellen beruht, die 100 Jahre alt sind. Ich verlinke den Aufsatz hier dennoch, weil er dafür sensibilisieren kann, in welchen juristischen Themenbereichen es Probleme geben könnte - auch mit einem sachgerechteren Hypnoseverständnis.  ;)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Link: juristischer Aufsatz zum Thema "Hypnose als Straftat"
Beitrag von: mipooh am 21. Dez 2012, 09:07 Uhr
Den Untertitel finde ich ganz witzig... unabhängig vom Hauptthema.