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Autor Thema: Lebensbewältigungshilfegesetz (LBHG)  (Gelesen 3484 mal)

Offline Lutz

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Lebensbewältigungshilfegesetz (LBHG)
« am: 05. Nov 2007, 18:15 Uhr »
Hallo ihr,

in den letzten Tagen waren hier im Forum einige Diskussionen ja ziemlich "rechtslastig" (nicht politisch, sondern thematisch  ;D) und im Zusammenhang mit geäußerten Gedanken z.B. zur Modifikation, europäischen Anpassung oder auch Abschaffung des HPGs (dieses hier bitte nicht erneut diskutieren!  :D) fiel mir gerade auf, dass eine Erwähnung der Gesetzesinitiativen zum "Lebensbewältigungshilfegesetz LBHG" hier bisher gar nicht stattgefunden hat. Deshalb widme ich diesem Wortungetüm mal einen eigenen Thread.

Vorangestellt: die Gesetzesentwürfe sind aktuell vom Tisch. Aber es lässt sich aus diesen vielleicht herauslesen, was den Gesetzgeber derzeit so umtreibt, wenn er über neue gesetzliche Regelungen rund um eine "Lebenshilfe" nachdenkt. Und es lässt vielleicht erahnen, auf was man sich denn einlässt und in welche Richtung es gehen könnte, wenn man neue gesetzliche Regelungen im Bereich der Lebenshilfe forciert.

Kurz zur "Geschichte": Erste Bestrebungen zur Einführung eines solchen Gesetzes gab es Ende der 90er Jahre aus Hamburg. Diese wurden dann aber aufgegeben und lebten 2003 aus Bayern wieder auf. 2004 wurden sie dann - vorerst - wieder eingestampft.

Das LBHG sollte ein "Verbraucherschutzgesetz" sein und verbindliche Regelungen für einen Bereich im weitesten Sinne beratender Tätigkeiten schaffen. Wer nun denkt: "Heh, klasse, endlich werden wir nicht-heilberechtigten Berater mal institutionalisiert und erfahren vor dem Gesetz Anerkennung und Würdigung", der wäre wohl enttäuscht. Denn die Gesetzesentwürfe waren zwar so formuliert, dass u.a. auch eine lebensberatende Tätigkeit außerhalb einer Heilkunde erfasst wäre, die Zielrichtung aber war eine ganz andere.

Die Gesetzesentwürfe waren nämlich eher auf "Psychosekten" zugeschnitten und sollten wohl denen das Leben schwer machen. Folge davon: Regelungen, die für einen "normalen kleinen Lebensberater" damit zwar gesetzlich verbindlich, aber völlig unpraktikabel und kontraproduktiv wären, z.B.:

- Dienstleistung nur nach schriftlichem Vertrag;
- Rücktrittsrecht ohne jegliche Begründung 4 Wochen nach Vertragsabschluss;
- schriftliche Aufklärung über alle möglichen "Nebenwirkungen" der Dienstleistung;
- ...

Ich finde leider keinen Text der Gesetzesentwürfe (mehr), wer aber unter dem Gesetzesnamen googelt, findet noch zahlreiche Kommentare zu Aspekten dieser Geschichte.

Dies bis dahin nur mal so zur ergänzenden Information, denn besagte Gesetzesentwürfe wurden hier im Forum noch gar nicht erwähnt, wie mich die Suchfunktion belehrte...  :)

Lieben Gruß
Lutz

Offline Tom

  • NLP-Master
  • HypnoSequenz
  • Beiträge: 478
  • Geschlecht: Männlich
Re: Lebensbewältigungshilfegesetz (LBHG)
« Antwort #1 am: 05. Nov 2007, 19:44 Uhr »
Hallo Lutz,

ich meinte damals im Anerkennungsjahr auch einige Beispiele eines solchen geplanten Gesetzes gelesen zu habe; finde dies leider auch nicht mehr  :-\

Ich meine mich zu erinnern: 

Zitat
- Dienstleistung nur nach schriftlichem Vertrag;
- Rücktrittsrecht ohne jegliche Begründung 4 Wochen nach Vertragsabschluss;
- schriftliche Aufklärung über alle möglichen "Nebenwirkungen" der Dienstleistung;

- falls der Klient zu Schaden kommt, liegt die Beweislast dann beim Berater, der irgendwie beweisen muss, daß nichts was er getan hat, besagten Schaden erzeugt hat  :-\
- kirchliche Mitarbeiter, z.B. in Beratungstellen, sollten von vornherein aus diesem Gesetzt ausgeklammert werden (schließlich waren die Entwürfe ja von den Sektenbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Kirchen entwickelt)  ::)

HuiHui,

hast jemand eine Ahnung, ob weiterhin an sowas gearbeitet wird?

Tom.

 

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