Gibt es geschützte "Namen", oder darf sich schlicht jeder Hypnotherapeut schimpfen?
.. und wieso sollten diverse Bereiche unbedingt "einen gewissen Personenkreis" vorbehalten werden?Mit welcher Berechtigung?
WIe genau sollten die "Berufsbezeichnungen" sein? Gibt es geschützte "Namen", oder darf sich schlicht jeder Hypnotherapeut schimpfen?
Ein Berater kann auch jeder sein, ist auch kein geschützter Begriff??
Was genau ist der Unterschied zwischen HypnotiseurHypnotherapeutHypnosecoachHypno..(was vergessen..??)
Ich bin wie gesagt Psychologischer Lebensberater und auch Ergotherapeut, beides staatlich geprüft und zugelassen.. Dennoch dürfte ich die Bezeichnung "Hypnotherapeut" also nicht tragen?
Ich bin dann quasi offiziell nur "Hypnotiseur" ??
Ich werde es gleich ändern, kein Problem.
Ich denke ich kann das hier so schreiben.. ist ja ne offizielle Schule.. oder??
Ich bin wie gesagt Psychologischer Lebensberater (...) staatlich geprüft und zugelassen.
Psychologe ist kein geschützter Begriff?? hmm.. wusste ich nicht!!! Nur der Dipl. davor macht es aus wie?? :-)
ZitatPsychologe ist kein geschützter Begriff?? hmm.. wusste ich nicht!!! Nur der Dipl. davor macht es aus wie?? :-)richtig. Habe hier einen interessanten Link gefunden: (Antwort findet sich mittig unter der Rubrik Psychologe und Neurologe)http://www.gutefrage.net/nutzer/klausjosef1955/antworten/neue/1 Es ist so das nur jene die auch Psychologie studiert haben sich Diplompsychologe nennen dürfen- und dieser Begriff (Diplompsychologe) ist rechtlich auch geschützt.
m höchstrichterlichen "Heiler-Urteil" ist im Zusammenhang mit dem Heilpraktikergesetz die sogenannte "Eindruckstheorie" entwickelt worden. Diese besagt vereinfacht: wer durch sein Verhalten (und damit auch durch seine Bezeichnung) allein den Eindruck erwecken kann, dass er im Sinne des HPGs (Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden) tätig wäre, verstößt bereits gegen das HPG, sofern er nicht tatsächlich eine Heilberechtigung vorweisen kann.
vielleicht kannst Du ja mal eine Anfrage beim Bundesjustitzministerium machen, dem die Bundesanwaltschaft unterstejt. Wenn Du da grünes Licht bekommst, könntest Du vielleicht, falls Du belangt wirst, auf unvermeidbaren Verbotsirrtum plädieren. Ob das so ist weiß ich aber letztendlich nicht, und eine Rechtsberatung kann und darf ich Dir sowieso nicht geben. Eigentlich müsste es doch eine Möglichkeit geben, Rechtssicherheit zu schaffen.