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Autor Thema: Erbitte Hilfe zu Rechtlichen Fragen  (Gelesen 4704 mal)

Offline Sanft

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Erbitte Hilfe zu Rechtlichen Fragen
« am: 12. Sep 2010, 13:27 Uhr »
Hallo,

hier möchte ich als "Neuling" gerne ein paar Fragen loswerden, da mir einige rechtliche Dinge zu folgender Thematik nicht ganz klar sind, obwohl ich mich hier schon quer durch das Forum gelesen habe. Im Gegenteil nun bin ich verwirrter als vorher.

Kurz zu meiner Person: Ich habe eine Ausbildung zur Hypnotherapeutin absolviert und im privaten Umfeld mein erlerntes Wissen angewendet und ausgebaut. Demnächst werde ich stundenweise in einer physiotherapeutischen Praxis mein Können offiziell an Klienten anwenden. Momentan bin ich dabei, Entwürfe für Werbung in eigener Sache zu bearbeiten. Ich biete hauptsächlich Hypnose zur Entspannung und Stressbewältigung an, ebenso auch für reduzierung von Übergewicht, oder Raucherentwöhnung. So gesehen fungiere ich nicht als Heiler, denn ich besitze noch keine Ausbildung als Heilpraktiker, o.ä. Bin also NHH

Nun zu meinen Fragen mit rechtlichem Hintergrund. Meine Werbung bietet Hypnose, nicht Hypnotherapie an. Aber darf ich mich nun Hyptnotherapeutin nennen, oder ist das gesetzlich verboten als NHH? Es geht mir speziell darum, z. Bsp. auf Visitenkarten oder Flyern unter meinen Namen etwas zu schreiben, das mich als das auszeichnet, was ich praktiziere.
Da der Begriff des Hypnotherapeuten nicht geschützt ist, war ich der Annahme, mich so auch betiteln zu dürfen. Oder darf ich das nur als Heilpraktiker und nicht als NHH?
Sicher, Therapeut ist gleichzusetzen im allgemeinen mit heilen....allerdings in der Übersetzung bedeutet Therapeut: Begleiter / Diener. Und das ist es ja was ich auch als NHH tun werde. Wenn ein Klient zum Beispiel einfach mal unter Hypnose entspannen möchte, DIENE ich ihm insofern, als dass ich ihn in die Entspannung BEGLEITE.

Mir sind noch einige andere Sachverhalte unklar, allerdings möchte ich es erst mal bei dieser Frage bewenden lassen.

Für Antworten danke ich Euch schon im voraus,
mit freundlichen Grüßen, Sanft

Offline mipooh

  • HypnoSequenz
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Re: Erbitte Hilfe zu Rechtlichen Fragen
« Antwort #1 am: 12. Sep 2010, 18:37 Uhr »
Problematisch, dass auch Rechtsberatung illegal wäre...
Deutschland gilt als das Land, in dem alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Im Recht, so sagte mir ein Anwalt, bekommt man nicht Recht sondern ein Urteil.
Und dies eben immer nur dann, wenn jemand klagt (egal wer, manchmal auch Behörden).
Physiotherapeuten haben keine Heilberechtigung, Beschäftigungstherapeuten haben keine Heilberechtigung, Tanztherapeuten haben keine Heilberechtigung.... usw usw usw...
Würde jemand einen von denen anzeigen, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass in einem konkreten Fall ein konkreter deutscher Richter darin einen Verstoß gegen irgendein mehr oder weniger sinnvolles Gesetz sehen würde... Du wirst also selbst bei einer Rechtsberatung keine Urteilsabsicherung bekommen, sondern maximal eine mehr oder weniger kompetente Perspektive auf mögliche Rechtssprechungen...
FF (Fiel Fergnügen)
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Lutz

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Re: Erbitte Hilfe zu Rechtlichen Fragen
« Antwort #2 am: 13. Sep 2010, 00:34 Uhr »
Hallo Sanft,

sei gegrüßt hier!  :)

Eine Antwort auf deine Frage gibt dir das sog. "Heilerurteil", in dem es sinngemäß heißt, dass derjenige gegen das Heilpraktikergesetz verstößt und sich also strafbar macht, der den Eindruck erwecken könnte, dass er ohne Heilberechtigung heilend pp. tätig werde.

Damit stellt sich die Frage: Wenn du dich im Geschäftsverkehr als "Hypnotherapeutin" bezeichnen würdest, würdest du dann den Eindruck erwecken können, dass du u.a. heilend tätig wärst?

Die Antwort hast du selbst gegeben:

Zitat
Sicher, Therapeut ist gleichzusetzen im allgemeinen mit heilen....

Genau. Und daran gibt es nichts herumzudeuteln. Punkt.

Würdest du dich dennoch als Hypnosetherapeutin bezeichnen, würdest du folgendes riskieren:

- eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz
- eine Anzeige wegen (Versuchten) Betruges
- eine Abmahnung
- zivilrechtliche Regressforderungen.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, dass du im Geschäftsverkehr irgendwo behaupten würdest, zur Hypnosetherapeutin ausgebildet worden zu sein (hier im Forum ist das schnuppe).

Als Heilpraktiker/in (Psy.) hingegen dürftest du all das behaupten.

Lieben Gruß und viel Erfolg!  :)
Lutz

Offline Freidenker

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Re: Erbitte Hilfe zu Rechtlichen Fragen
« Antwort #3 am: 01. Nov 2010, 14:18 Uhr »
Hallo Sanft,

grundsätzlich ist es besser, sich nicht in Gefahr zu begeben. Ich habe schon an anderer Stelle hier im Forum geschrieben, dass ich das mit der Strafbarkeit nicht so sehe wie Lutz. Trotzdem gibt es meiner Meinung nach Berufsbezeichnungen, die deine / unsere Tätigkeit treffender darstellen.

Brandaktuell kann ich dir übrigens berichten... Habe heute Morgen mit einem Freund von mir gesprochen, der Rechtsanwalt ist und mit dem ich diese Frage erörtert habe. Ich habe ihn wegen mehrerer Bezeichnungen befragt und ihn gebeten, mir zu sagen, wie es rechtlich mit der Bezeichnung "Hypnopraktiker" aussehe!

Seine Antwort war, dass diese Bezeichnung nicht geschützt ist und seiner Rechtsauffassung nach unbedenklich zu führen sei, wenn man keine Heilerlaubnis besäße. Allerdings wisse er aus seiner Erfahrung, dass insbesondere Berufsverbände medizinischer Sparten gern mal gegen solche Bezeichnungen klagen, um "ihre Eitelkeit zu pflegen".

Ich finde, jeder muß selbst entscheiden, wie er sich betitelt und welche "Gefahren" er bereit ist für einen Titel in Kauf zu nehmen!
Ich zum Beispiel führe mehrere Berufsbezeichnungen, wobei ich eigentlich auf irgendwelche hochtrabenden Titel pfeiffe! Für viel Klienten ist es aber wichtig und deshalb steht auf meiner Visitenkarte u.a. Hypnotiseur und hypnotischer Kommunikationscoach! Das hat den großen Vorteil, daß fast niemand etwas damit anfangen kann und ich oft dazu befragt werde. Und Schwupps ist man im Gespräch und kann dieses dann in die Bahnen lenken, die man selbst gern hätte!

Hoffe das hilft dir weiter...!??

LG Andi
Ich schäme mich selten... Und wenn doch mal - ich mag das Gefühl... ;-)

Offline mipooh

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Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

 

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