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Autor Thema: Hypnose und Recht  (Gelesen 4183 mal)

Offline Lutz

  • Admin
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Hypnose und Recht
« am: 27. Okt 2008, 01:34 Uhr »
Hallo ihr,

mich erreichten in letzter Zeit gleich mehrere Anfragen von Hypnotiseuren/innen, die sich zu rechtlichen Fragen irritiert und verunsichert zeigten angesichts von Aussagen, die sie an verschiedensten Stellen im Internet fanden. Und was da alles Tolles zu lesen stand:

  • Hypnotiseure dürfen auch ohne Heilberechtigung mit Patienten (also Kranken) arbeiten, wenn der behandelnde Arzt dies absegnet;
  • Hypnotiseure dürfen auch ohne Heilberechtigung mit Patienten arbeiten, wenn sie darauf hinweisen, dass ihre Behandlung nicht den Besuch beim Arzt oder Therapeuten ersetzt;
  • Hypnotiseure ohne Heilberechtigung dürfen auch mit Patienten arbeiten, wenn sie klarstellen, dass ihr Tun nur "Hilfe zur Selbsthilfe" sei;
  • Dank des "Heilerurteils" dürfe man sowieso auch ohne Heilberechtigung Patienten behandeln;
  • u.s.w.

Manche Themen wurden auch schon hier im Forum behandelt, aber in unterschiedlichen Threads. Wir haben uns daher entschlossen, unsere über 10-seitigen Seminarunterlagen zum Thema "Hypnose und Recht" hier zu veröffentlichen (siehe >Link "Hypnose + Recht"< in der Kopfzeile). Wir hoffen, damit Interessierten eine verständliche Übersicht zum Thema "Hypnose und Recht" geben und für Problembereiche sensibilisieren zu können.

Welchen Darstellungen ein Leser nun glaubt, bleibt natürlich ihm selbst überlassen, diese Bürde können und wollen wir ihm nicht abnehmen. Aber wir wollen wenigstens versuchen, unseren Teil zur Information beizutragen. Im Zweifel lassen sich alle relevanten Rechtsvorschriften, Kommentare, Urteile usw. im Internet nachlesen, was ich im eigenen Interesse nur empfehlen kann.

Und wer freilich absichtlich und ganz gezielt zu seinem eigenen Vorteil gegen Recht verstoßen will, den wird all das ohnehin nicht interessieren...  :ratlos:

Lieben Gruß
Lutz

Offline MindCore

  • HypnoSequenz
  • Beiträge: 1.131
  • Geschlecht: Männlich
Re: Hypnose und Recht
« Antwort #1 am: 27. Okt 2008, 07:50 Uhr »
Moinsen,
Zitat
Manche Themen wurden auch schon hier im Forum behandelt, aber in unterschiedlichen Threads. Wir haben uns daher entschlossen, unsere über 10-seitigen Seminarunterlagen zum Thema "Hypnose und Recht" hier zu veröffentlichen (siehe >Link "Hypnose + Recht"< in der Kopfzeile). Wir hoffen, damit Interessierten eine verständliche Übersicht zum Thema "Hypnose und Recht" geben und für Problembereiche sensibilisieren zu können.

Zitat
Aber wir wollen wenigstens versuchen, unseren Teil zur Information beizutragen. Im Zweifel lassen sich alle relevanten Rechtsvorschriften, Kommentare, Urteile usw. im Internet nachlesen, was ich im eigenen Interesse nur empfehlen kann.

Eine gute Sache, danke an Euch beiden.  :)

Gruß
Eddie

Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.017
  • Geschlecht: Männlich
Re: Hypnose und Recht
« Antwort #2 am: 27. Okt 2008, 18:42 Uhr »
Hallo Eddie,

bitte - gern geschehen!  :)
Danke für dein Feedback und an dieser Stelle auch nochmal danke für die PMs, die dazu eingegangen sind!

Es soll sich übrigens nur um eine emotionslose Darstellung des "Ist-Zustands" handeln, so dass jeder sein eigenes Tun im Hinblick darauf anpassen kann, damit sowas nicht passiert:

Ich bekam heute eine Pressemeldung (also weltweite Verbreitung im Internet) von jemandem, der sich als "Hypnosetherapeut" bezeichnet, der eine "Praxis für psychologische Beratung" betreibt und zu seiner Qualifikation angibt "mit Heilpraktikerausbildung". Laut Pressemeldung behandelt er Ängste, indem er diesen zugrundeliegende Traumata auflöst.
Und auf der Homepage steht dann im Impressum, dass er seine Dienstleistung außerhalb der Heilkunde anbietet.

Einen rechtlichen Kommentar dazu erspare ich mir (und ihm).
Es würde uns freuen, wenn nach Lektüre der Ausarbeitung jemand sowas nicht einfach arglos kopiert.

Lieben Gruß
Lutz

Offline RalfGabler

  • Heilpraktiker
  • HypnoSequenz
  • Beiträge: 173
  • Geschlecht: Männlich
Re: Hypnose und Recht
« Antwort #3 am: 30. Okt 2008, 07:41 Uhr »
Hallo Lutz,

das hast du aber fein gemacht!  :)H:

Ganz im Ernst - Eine gute Sammlung, die mir zudem sehr kompetent und umfassend recherchiert erscheint.

Herzliche Grüße
Ralf

Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.017
  • Geschlecht: Männlich
Re: Hypnose und Recht
« Antwort #4 am: 30. Okt 2008, 19:27 Uhr »
Hallo Ralf,

danke!  :)

Stichwort "umfassend": man hätte zu jedem der einzelnen Rechtsbereiche noch einiges mehr schreiben können, angefangen von den Thematiken "Körperverletzung mit Einwilligung", "Misshandlung von Schutzbefohlenen" oder der durch die Rechtsprechung entwickelten "Garantenstellung" im Strafrecht bis hin zu häufig anzutreffenden Auflistungen von eindeutig therapeutischen Tätigkeitsbereichen bei den Internetseiten - ich hab mich da aber beschränkt, um das nicht noch länger werden zu lassen. Eine halbwegs "all-umfassende" Darstellung ist es sicher nicht. Aber im Zweifel kann man ja nachfragen...  ;)

Lieben Gruß
Lutz

 

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