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Autor Thema: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)  (Gelesen 103054 mal)

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #60 am: 28. Okt 2007, 19:52 Uhr »
gut  ;D ;)

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #61 am: 10. Nov 2007, 11:01 Uhr »
Habe da noch was interessantes.. vielleicht hilft das zur Klärung..?? (Wäre ja mal was anderes..?!! :-))

Der Psychologische BeraterInformationsbeitrag von Heinz Rosmanneck

Beim "Psychologischen Berater" handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die zwar bisher nicht geschützt ist, aber als etabliert gelten kann, weil sie in Deutschland von mehr als 2000 nichtheilkundlich Tätigen angewandt wird. Der Versuch des Verfassers, noch als Präsident des FVDP (seit 1998 umbenannt in VFP - Verband Freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater e.V.), beim Bundesgesundheitsminister eine Legaldefinition zu erreichen, scheiterte, so daß die Berufsbezeichnung "Psychologischer Berater" noch im so genannten rechtsfreien Raum steht.

Abgesichert ist die "Freiheit der Berufswahl" durch Artikel 12 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist:
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.  Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden".

Durch Gesetze bzw. Rechtsverordnungen ist die freie Tätigkeit und Berufsbezeichnung einschränkend festgelegt für alle:

1.   Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Masseure, Krankenpfleger und Krankenschwestern - nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 auch für alle "Psychologischen  Psychotherapeuten" und die "Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten")
2.    Psychologen (Dipl.-Psychologen)
3.    Rechts- und Steuerberater
4.    Ingenieure und die durch Universitäts- und Hochschulabschluß erworbenen akademischen Titel.

So ist auch die Berufsbezeichnung "Beratender Psychologe" nur dem "Dipl.-Psychologen" mit Universitätsabschluß ohne klinische Zusatzausbildung vorbehalten.

Für den nicht akademisch, sondern an privaten Lehrinstituten psychologisch Ausgebildeten hat sich bisher die freie, nicht geschützte Berufsbezeichnung "Psychologi-scher Berater" (für nicht heilkundlich Tätige) bewährt und kann m. E. seit über 25 Jahren als eingeführt gelten.
In der dem zuständigen Ordnungsamt vorzulegenden Niederlassungsanzeige durch den Antragsteller sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten immer nur die Berufsbezeichnung "Psychologischer Berater" mit dem erklärenden Zusatz, wie im Psychotherapeutengesetz § 1, letzter Satz, definiert, angegeben werden:

"Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde".

Die Psychologische Beratung ist ein wichtiges Teilgebiet der angewandten / praktischen und populären Psychologie. Psychologische Beratung wird meist nach dem Lebensbereich bezeichnet, den sie betrifft. Zum Beispiel, grob aufgelistet:

1.   Ehe- und Partnerschaftsberatung (auch in Trennungs- und Scheidungsberatungen - nicht im juristischen Sinne -)
2.   Beratung bei akuten Beziehungskrisen, die durch falsches Verständnis unter Partnern entstanden sind
3.   Beratung bei Schwierigkeiten im Beruf, insbesondere bei Mobbing, Outplacement usw.
4.   Beratung bei Arbeits- und Leistungsstörungen - auch im schulischen Bereich
5.   Beratung bei sonstigen Schwierigkeiten im Bereich der objektiven Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und andere, ähnliche, nicht zur Heilkunde gehörenden Bereiche
6.   Beratung bei Selbstwertproblematiken
7.   Erziehungsberatung in leichteren Fällen
8.   Personalberatung (z.B. Self-Assessment-Center-Methode), um Defizite am Arbeitsplatz, in der eigenen beruflichen Tätigkeit des Klienten aufzudecken, Anforderungsprofile zu erstellen, Möglichkeiten der Selbststeuerung und der individuellen Potentialerweiterung zu finden - mit der Präsentation des eigenen Anforderungsprofils und Erstellung eines selbstkritischen Soll-Ist-Vergleiches.
9.   Anwendung von Entspannungstechniken (soweit nicht Symptome mit Krankheitswert angesprochen werden)
10.   Als letzten aktuellen Hinweis der grob umrissenen Aufstellung von Tätigkeitsmöglichkeiten noch folgender Vermerk:


Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #62 am: 10. Nov 2007, 11:03 Uhr »
Mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25.06.98, veröffentlicht im BGB1  S. 1580, wurde unter anderem die Tätigkeit des Berufsbetreuers neben den ehren-amtlichen Betreu-ern von behinderten entmündigten Menschen geschaffen. Die Zulassung zum Berufsbetreuer ist eine Ermessensfrage und wird jeweils von dem Vormundschaftsgericht ausgesprochen, das für den Wohnsitz des Behinderten (Privatwohnung, Alten- oder Pflegeheim bzw. sonstige Institutionen ) zuständig ist.
Für den Berufsbetreuer kommen Persönlichkeiten infrage, die von ihrer Vorbildung und Tätigkeit sowie von ihrer menschlichen Hingabe und Einsatzbereitschaft für hilfsbedürftige Menschen prädestiniert sind. Interessierte (Psychologische Berater, Psychotherapie Ausübende u.a.) sollten sich ggf. durch Kauf der Broschüre „Betreuungsrecht“, erschienen im Bundesanzeiger-Verlag, im Buchhandel erhältlich, sachkundig machen.

Der Psychologische Berater versteht sich, außer bei ganz eindeutig auf Unwissenheit beruhenden Problemen und Konflikten, meist nicht als jener Fachmann, der aufgrund seines überlegenen Wissens dem Ratsuchenden detailliert sagt, was dieser zu tun hat. Er bemüht sich vielmehr in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Hilfesuchenden, Handlungs-modelle zu entwickeln und Lösungsvorbereitungen aufzubauen und Beratungen in Form kognitiver Gespräche (gedanklicher Umstrukturierungen - Ratio) ggf. mit suggestiver Unterstützung durchzuführen, um Verstand und Unbewußtes in Einklang zu bringen. Der Psychologische Berater muß also versuchen, dem ratsuchenden Klienten zu mehr Einsicht in die eigenen Ansprüche zu verhelfen, die oft überhöht oder falsch sind.
Eine gewisse Zurückhaltung und Einfühlsamkeit des Psychologischen Beraters hat ihren Grund nicht nur in der Erwägung, daß man die Gestaltung des eigenen Lebens der freien Entscheidung jeden Individuums überlassen sollte. Sie berücksichtigt auch, daß die meisten Ratsuchenden bereits Lösungen kennen, aber nicht fähig sind, diese Lösungen zu akzep-tieren, weil sie möglicherweise mit ihrem Selbstgefühl nicht vereinbar sind.

Die Tätigkeit des Psychologischen Beraters in seinem breiten auch präventiven Arbeits-bereich erfordert, wie schon erwähnt, eine gute Einfühlsamkeit in die Problemstellung des ratsuchenden Klienten, auch Lebenserfahrung und eine gute Grundlage wissenschaftlicher Kenntisse auf dem Gebiet der praktischen / angewandten Psychologie.

Wesentlich zur eigenen Absicherung sind auch die Kenntnisse psychoneurotischer und psychosomatischer Störungen mit Krankheitswert, die grundsätzlich in die Betreuung des heilkundlich zugelassenen Arztes, des Heilpraktikers oder Psychologischen Psycho-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenspychotherapeuten gehören!

Nun wisst ihr was ein Psychologischer Berater ist und was er macht! :-)

LG
Sven

EDIT.. Musste es in Zwei Beiträgen schreiben...

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #63 am: 10. Nov 2007, 11:11 Uhr »
Habe da ne Kleinigkeit..:-)

Antwort:
Sehr geehrter Herr Walther,

die Trennung zur Psychotherapie ist in der Lebensberatung nicht immer so trennscharf, wie dies aus juristischer Sicht wünschenswert wäre. Einige Ansichten stellen hier allein auf den Therapiezweck ab, andere darauf, ob die Methode potentiell invasiv oder gefährlich ist (dies ist die Meinung, die zurzeit herrschend ist).
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.

Merksatz ist hier: Der Lebensberater hilft gesunden Menschen in schwierigen Lebenssituationen, der HP-Psy. / Psychotherapeut hilft psychisch kranken Menschen, die den normalen Alltag mit durchschnittlichen Belastungen nicht mehr hinkriegen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin

Jupp.... oder? sollte reichen?? !!   ;D :P

Offline MindCore

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #64 am: 10. Nov 2007, 12:07 Uhr »
Moinsen Sven,
dann kannst du es doch jetzt dabei belassen, oder? ::)

Gruß Eddie

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #65 am: 10. Nov 2007, 12:24 Uhr »
Ich ? Ja ich kann es... nur mal schauen wer mir wieder sagt das es falsch ist?? :-)

Offline MindCore

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #66 am: 10. Nov 2007, 12:29 Uhr »
Moinsen, dann belass es doch bitte schon mal von deiner Seite aus.  ;)

Gruß Eddie

Offline RalfGabler

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #67 am: 10. Nov 2007, 12:38 Uhr »
Hallo zusammen,

wir haben den Schlusspunkt. Heureka! Danke!

Die Anwältin schreibt das sehr gut! Endlich eine eindeutig juristische Aussage. Damit ist letztlich alles geklärt. Keiner kann sagen, die Aussage der Juristin wäre flasch.
Wie könnte eine Aussage, die nichts aussagt, jemals flasch sein?

Ciao Ralf

Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #68 am: 10. Nov 2007, 18:31 Uhr »
Hallo ihr,

mal abgesehen davon, dass die Rechtsanwältin offenbar nicht weiß, was "invasiv" heißt (med.: "in den Körper eindringen"), wüsste ich nicht, was an den Aussagen neu wäre oder hier jemals bestritten worden wäre.

Zitat
Jupp.... oder? sollte reichen?? !!     ;D :P

Ja, reicht.

Lieben Gruß
Lutz

Offline SvenW1

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #69 am: 10. Nov 2007, 19:02 Uhr »
Wusste das Lutz wieder was zu bemängeln hat.. wusste es... !!  :P
Immer das letzte Wort wa??  ;) :hmmm:

Offline MindCore

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #70 am: 10. Nov 2007, 19:09 Uhr »
Moinsen,
Zitat
Immer das letzte Wort wa??
ich bin froh das es jemanden wie Lutz gibt der für uns Mitglieder zum Schutze der einheitlichen Berufshaftpflicht/bezeichnung so sehr bemüht ist.  :)

Gruß Eddie

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #71 am: 10. Nov 2007, 20:50 Uhr »
Hallo zusammen,

Zitat Lutz:
Zitat
mal abgesehen davon, dass die Rechtsanwältin offenbar nicht weiß, was "invasiv" heißt (med.: "in den Körper eindringen"), wüsste ich nicht, was an den Aussagen neu wäre oder hier jemals bestritten worden wäre

Wie bitte????

Zitate der Anwältin:

Zitat
die Trennung zur Psychotherapie ist in der Lebensberatung nicht immer so trennscharf, wie dies aus juristischer Sicht wünschenswert wäre. Einige Ansichten stellen hier allein auf den Therapiezweck ab,


Dies würde bedeuten, daß man faktisch mehr oder weniger nach Belieben zahlreiche Krankheiten "mitbehandeln" kann, solange man es offiziell nicht "bezweckt".
Nach der Devise:
Ich bezwecke doch nicht, eine unsicher-vermeidene Persönlichkeitsstörung oder andere Erkrankungen zu lindern! Ich bezwecke, den Menschen zu mehr Lebensfreude, besseren sozialen Kontakten, einem stärkeren Selbstwertgefühl und einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu verhelfen! Doch nicht irgendwelche Krankheiten zu heilen! Der Ällmächtige sei davor!
Also bin ich demnach bestens aus dem Schneider.
Ich heile zwar effktiv Tag für Tag, strebe es aber nicht an, bezwecke es nicht.

Zitat
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.


Schön und recht. Dann therapiere ich nicht eine Depression, sondern "nur" sämtliche daraus entstehenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, in der Familie, in der Freizeit und beim Spazierengehen mit dem Hund, dazu stärke ich noch das Selbstvertrauen. Etc.pp.  ;)


Zitat
andere darauf, ob die Methode potentiell invasiv oder gefährlich ist (dies ist die Meinung, die zurzeit herrschend ist).

Demnach käme es nur auf die Methode und nicht auf Art und Schwere der Störung an. Mit einer ungefährlichen Methode (z.B. Gespräch) könnte man jede Erkrankung behandeln, bis hin zu Krebs, AIDS usw!

Wenn dies noch dazu die "herrschende" Meinung wäre, dann verstehe ich wirklich nichts mehr.  ???
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Hypnotiseur Miraculus heilt nicht-invasiv und ohne gefährliche Eingriffe selbst die schwersten Krankheiten!
Nach herrschender juristischen Meinung darf er das!


In meiner beispiellosen Naivität hatte ich doch tatsächlich gedacht, die einzige denkbare Auslegung wäre, daß der Berater einigermaßen zuverlässig sicherzustellt, daß er effektiv nicht andauernd Krankheiten oder Symptome von Krankheiten lindert oder heilt???

Zitat
Merksatz ist hier: Der Lebensberater hilft gesunden Menschen in schwierigen Lebenssituationen, der HP-Psy. / Psychotherapeut hilft psychisch kranken Menschen, die den normalen Alltag mit durchschnittlichen Belastungen nicht mehr hinkriegen.

Seit wann um alles auf Himmel und Erden gehört es denn zur Definition einer psychischen Erkrankung, daß sie dazu führen muß, daß der Mensch den normalen Alltag nicht mehr "hinkriegt"?  ???

Gerade bei den leichteren Krankheiten, z.B. bei der Dysthymie, einer definierten psychiatrischen Krankheit mit einer sehr hohen Prävalenz, anerkannt von der ICD-10 (http://de.wikipedia.org/wiki/Dysthymie ), kriegen die Menschen trotz ihrer Beschwerden "ihr normales Leben"sehrwohl hin.
Oder diejenigen, die Nikotin schädlich gebrauchen und/oder nikotinabhängig sind, laut Studien zwischen 70-80% der Raucher: Bekommen die ihr normales Leben jetzt alle nicht mehr hin?  ???

Ich weiß nicht, wie man nicht sämtliche hier gemachten Aussagen NICHT bestreiten kann, wenn man einmal einen Blick in das HPG geworfen hat und zudem Grundkenntnise der Psychopathologie hat.  ???

Außer man sagt, daß vier Fünftel der psychiatrischen Krankheiten , die von der ICD-10, der Ärzteschaft, den Krankenkassen und dem Gesetzgeber anerkannt werden, gar keinen Krankheiten sind, oder wenn man sagt es sei in Ordnung, eine Erkrankung nach der anderen zu lindern und zu heilen, solange man es "nur" billigend inkaufnimmt.  ???

LG Miraculus
« Letzte Änderung: 10. Nov 2007, 22:24 Uhr von Miraculus »

Offline Lutz

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #72 am: 11. Nov 2007, 00:05 Uhr »
Hallo Miraculus,

es macht keinen Spaß mehr. Sobald es um rechtliche Fragen rund um HPG/Heilerlaubnis geht, scheint es mir, als würde bei dir irgendwas aushaken. Du liest offenbar Dinge, die da nirgends stehen, und ziehst Schlüsse, die niemand auch nur annähernd gemeint hat usw. (diese Anmerkung bezieht sich auch auf einen aktuellen längeren Thread im Intervisionsbereich).

Zitat
Ich weiß nicht, wie man nicht sämtliche hier gemachten Aussagen NICHT bestreiten kann, wenn man einmal einen Blick in das HPG geworfen hat und zudem Grundkenntnise der Psychopathologie hat.  ???

Ein "nicht" zuviel, oder?
Aber das ist auch 'der' Punkt: man kann versuchen, die Aussage eines anderen zu verstehen, auch wenn sie 'eigentlich' ein wenig missverständlich ist. Oder man versucht, die Aussage eines anderen so weit als nur möglich zu verbiegen und ins Absurde zu manövrieren, um sie abzuwerten - am besten, durch ein vorangestelltes "Das bedeutet ja...".

Und daher werde ich auf das, was du dort bedeutungsmäßig hineininterpretierst, gar nicht mehr eingehen, denn all das steht dort mit keinem Wort und ist natürlich auch nicht gemeint.
Und dass "reden" per se eine ungefährliche Methode sei, steht da auch nicht. Mit einer ungefährlichen Methode ist da nach meiner Vermutung ganz was anderes gemeint (z.B. "Heilerurteil": stereotypes Handauflegen).

Zitat
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Nach herrschender juristischen Meinung darf er das!

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Geschäftsaufgabe
Lutz stellt alle seine Versuche, Miraculus eine angemessene juristische Betrachtung und Beurteilung des HPG näherzubringen, wegen totaler Erfolglosigkeit ein. Lutz hat schlicht und einfach versagt. Er wird bis auf weiteres mit ihm nicht mehr über das Thema diskutieren und auch etwaige Fragen in sämtlichen Forenbereichen nicht mehr beantworten.


Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #73 am: 11. Nov 2007, 08:40 Uhr »
Hallo Lutz,

an einem Punkt kann ich Deine Kritik nachvollziehen:

Zitat
Andere stellen auf das Konfliktfeld ab, das bearbeitet werden soll, z. B. wird hier nicht eine Depression therapiert, sondern ein Konflikt am Arbeitsplatz gelöst.


Ich hätte hierzu schreiben sollen:
"Dies allein wird nicht reichen, wenn man sich ncht sicher sein kann,  daß die Probleme am Arbeitspaltz nicht "Teilaspekte" oder Symptome einer Krankheit sind."

Ansonsten weiß ich nicht, was ich mißverstanden hätte.
Zu dem Rest habe ich In-Vi- Bereich geantwortet. Vielleicht liegt Diene Antwort auch an meiner verspäteten Reaktion auf Deinen Beitrag.

In der Praxis wird es ansonsten wohl so sein, daß derjenige wenig zu befürchten hat, der nicht den Eindruck erweckt, zu heilen, und ansonsten zurückhaltend" ist.
(Ängste ohne Krankheitswert, mehr Selbstwertgefühl; nicht: Phobien und Depressionen).
 
Und wenn jemand außerhalb des HPG psychiatrische Krankheiten heilt, dann wird es in vielen Fällen weniger darauf ankommen, wie schwer diese ist, sondern wie leicht sie "von außen" als solche erkennbar ist.

Eine isolierte Höhenangst, die zu Veremeidungsverhalten führt und klarerweise eine Phobie ist, ist vielleicht weniger "belastend" und von ihrer Bedeutung geringfühgiger als eine stark ausgeprägte  leichte Depression, aber leichter " von außen klar erkennbar".

(Ist natürlich kein "Aufruf zu Strafteten", sondern nur eine theoretische Überlegung, wie es in der Praxis sein wird.)

LG Miraculus

Sandy

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Re: Berufsbezeichnungen und anderes..:-)
« Antwort #74 am: 11. Nov 2007, 09:34 Uhr »
Miraculuuuuuuuuuuusss!!!

Kannst Du oder willst Du es nicht verstehen? Lass es jetzt doch einmal gut sein. Bitte!


 

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